Tempo 30 auf der Hauptstraße – Straßenverkehrsbehörde folgt dem Antrag des Gemeinderats

Seit kurzem gilt in der Eislinger Hauptstraße eine Tempo 30 – Regelung. Auf Antrag des Gemeinderats hat die untere Straßenverkehrsbehörde der Stadt Eislingen im Rahmen einer Verkehrsschau über die Geschwindigkeitsreduzierung beraten.

Hauptstraße EislingenDie Geschwindigkeitsreduzierung gilt auf dem Streckenabschnitt der Einmündung des Schmalzgartenwegs bis zur Einmündung der Schloßstraße, also bis zum d’Oyonnax-Kreisel. Dabei spielten nicht nur hohe Lärmwerte eine Rolle, sondern vorrangig Verkehrssicherheitsaspekte. Beidseitig befinden sich in der Hauptstraße Ladengeschäfte, die einen regelmäßigen Querungsverkehr durch Fußgänger zur Folge haben. Es herrscht reger Radverkehr, der zudem im Kreuzungsbereich der Öschstraße/Julius-Vogel-Straße die Hauptstraße quert. Somit profitieren in erster Linie die schwächeren Verkehrsteilnehmer, nämlich Fußgänger und Radfahrer von der Geschwindigkeitsreduzierung. Die Verkehrsbehörde der Stadtverwaltung wird nach einer Eingewöhnungsphase die Einhaltung der Tempo 30 Zone regelmäßig überwachen.

Im Rahmen des Modellprojekts Lärmsanierung sind weitere Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 in der Stuttgarter Straße und einem Teil der Ulmer Straße vorgesehen. Eine Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Der Antrag liegt der Behörde bereits vor. Sobald von Stuttgart grünes Licht erfolgt, werden diese Streckenabschnitte ebenfalls temporeduziert.

Foto (Urheber: PSE) Vor allem Radfahrer und Fußgänger profitieren von der neuen Geschwindigkeitsregelung auf der stark frequentierten Hauptstraße

 

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