Hochwassereinsatz Landkreis Göppingen – Feststellung Außergewöhnliche Einsatzlage nach § 35 LKatSG

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage mit Schwerpunkt im unteren Filstal / Ebersbach an der Fils und Uhingen hat die untere Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Göppingen am 02.06.2024 um 22:38 Uhr die außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) nach § 35 Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg – im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart – festgestellt.
Die Einsatzleitung verbleibt unverändert bei den örtlich zuständigen Feuerwehren, allerdings hat der Landkreis und somit der Führungsstab dadurch Zugriff auf die Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzdienstes, sowohl aus dem Landkreis selbst, als auch darüber hinaus.
Durch massive Überflutungen in einem Wohngebiet in Ebersbach an der Fils sind derzeit zahlreiche Menschen in Gefahr. In Abstimmung mit der örtlichen Einsatzleitung wurden daher bereits zeitnah – und vor der Feststellung der AEL – Spezialkräfte der verschiedensten Organisationen aus dem Regierungsbezirk angefordert. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.
Die förmliche Feststellung einer außergewöhnlichen Einsatzlage (AEL) ist unterhalb der Auslösung eines Katastrophenfalles einzuordnen, räumt den Kreisbehörden jedoch bereits gewisse Kompetenzen ein.
PM Landratsamt Göppingen

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