Lebensmittelhygiene wird bei Vereinsfesten und Märkten im Wesentlichen eingehalten

Die Lebensmittelkontrolleure des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz haben 2024 bislang 13 Vereinsfeste und Märkte sowie ähnliche Veranstaltungen besucht. Dabei wurden über 200 einzelne Stände mit Lebensmittelabgabe überprüft. Das Ergebnis ist positiv. Nur in sehr wenigen Fällen war die Hygiene der Handwaschvorrichtungen unzureichend.

In diesen Fällen sind umgehende Mangelbehebungen unabdingbar, weil Krankheitserreger über das Personal und inbesondere über die Hände übertragen werden können. Im Übrigen wurden nur vereinzelt relativ geringfügige Mängel vorgefunden. Auf entsprechende behördliche Hinweise haben die Verwantwortlichen jeweils kooperativ Korrekturmaßnahmen durchgeführt. Wie gewohnt waren somit keine gebührenpflichtigen Anordnungen oder Bußgelder notwendig.

Das relativ gute Ergebnis ist wahrscheinlich auch darauf zurückzuführen, dass seit 2010 über 5.000 Ehrenamtliche von Vertretern der Lebensmittelüberwachung geschult wurden. Diese bereits erfahrenen Personen können auch Lebensmittelhygieneeinweisungen selbständig gegenüber neuen Helfern bei den Festen vornehmen. Das Veterinäramt stellt dafür Schulungsunterlagen auf seinen Internetseiten zur Verfügung. Des Weiteren bieten z.B. das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung entsprechende Leitfäden sowie Informationsmaterial zum Thema “Feste sicher feiern” an. Sollten gleichwohl noch Ehrenamtliche von Vereinen weitere Fragen haben oder eine Schulung durch die Lebensmittelüberwachung mit Zertifikat wünschen, kann dies z.B. per E-Mail an veterinaeramt@lkgp.de angefragt werden.

Auch Maßnahmen der Lebensmittelhygiene können naturgemäß keine absolute Sicherheit bieten. Die Beachtung der wesentlichen Hygieneanforderungen ist jedoch zur Prävention lebensmittelbedingter Erkrankungsfälle und auch zum Schutz der Verantwortlichen bei auftretenden Problematiken besonders wichtig. Dann steht einem Genuss der kulinarischen Köstlichkeiten bei den Festen nichts mehr im Wege.

Zu den essentiellen Hygieneanforderungen gehören z.B.

  • hygienische Handwaschvorrichtungen mit Warmwasser und Flüssigseife sowie Einmalpapierhandtücher
  • eine Kühlung leicht verderblicher Lebensmittel und das vollständige Durcherhitzen von Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • eine Heißhaltung von Lebensmitteln bei mindestens +60°C
  • eine ausreichende Abschirmung des Verkaufsstandes und der Lebensmittel gegenüber dem Kundenbereich als Schutz auch vor Anhusten und Anniesen, sogenannter Spuckschutz
  • auf einen Umgang mit Rohei und rohem Hackfleisch solllte verzichtet werden

Informationsmaterial mit Links zu anderen Institurionen findet sich z.B. unter:

https://www.landkreis-goeppingen.de/start/Landratsamt/Lebensmittelueberwachung.html

 

PM Landratsamt Göppingen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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