Der Ausschuss für Schulen und Soziales stimmte vor kurzem der Antragstellung des Landesförderprogramms „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ und deren Konzeption für das städtische Kinderhaus Villa Regenbogen zu. Prüfungen ergaben, dass ein Zusammenschluss der neu entstehenden Kindertageseinrichtung in der oberen Gartenstraße 6 mit dem bereits bestehenden Kinderhaus Villa Regenbogen möglich ist.
Im Kinderhaus Villa Regenbogen werden 56 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren in Regel-, VÖ- und Ganztagesbetreuung aufgenommen. Einige der Familien befinden sich in prekären Lebenssituationen, was starke Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Einrichtung sowie auf eine gelingende Gestaltung der Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und den Erziehungsberechtigten hat. Zur Unterstützung der Arbeit der pädagogischen Fachkräfte wurde geprüft, ob sich das Kinderhaus Villa Regenbogen dazu eignet, sich zu einem Familienzentrum weiterzuentwickeln. Die Überprüfung fiel positiv aus, weshalb sich das Kinderhaus Villa Regenbogen nun auf den Weg zur Weiterentwicklung eines Familienzentrums machen möchte.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen hin zu Kinder- und Familienzentren mit einer Anschubfinanzierung. Mit diesen Fördermitteln werden personelle Ressourcen, notwendige Fortbildungsmaßnahmen, sowie Sachmittel bezuschusst. Die Förderdauer ist auf insgesamt maximal vier Jahre pro Einrichtung ausgelegt und umfasst zwei Stufen: – Anschubförderung der Einrichtung mit einer Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 10.000 Euro jährlich – Anschlussförderung für die Verstetigung mit einer weiteren Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 2.000 Euro jährlich. Ergänzend dazu bietet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung den Einrichtungen Beratungsmöglichkeiten an und organisiert für diese sowie für deren Fachberatungen Netzwerktreffen, an denen sich die Akteure austauschen und voneinander lernen können.
Die Personalmittel aus der Anschubfinanzierung in den ersten beiden Förderjahren werden für die Konzeption des Familienzentrums in Form von Stellenanteilen eingesetzt. Um die vielseitigen Aufgaben und deren Koordinierung, welche sich durch die Konzeption zur Weiterentwicklung zum Familienzentraum ergeben, erfolgreich umsetzen zu können, bedarf es zum späteren Zeitpunkt einer Personalstelle.
PM Stadtverwaltung Göppingen