Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Schweigeminute

Vor Beginn der öffentlichen Sitzung erhoben sich auf Bitte von BM Reutter alle Anwesenden für eine Schweigeminute zum Gedenken an den verstorbenen Gemeinderat Jürgen Höfer.

Lets Putz

Am Samstag, 16. März findet die Kreisputzete statt. Darüber informierte BM Jochen Reutter.

Landwirtschaft

Dem Bau einer weiteren landwirtschaftlichen Lager-und Maschinenhalle auf dem Flurstück 3582 im Gewann „Gassenäcker“ erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen.

Feuerwehr: Neuer Ehrenkommandant

Unter dem Beifall des Gremiums gratulierte Bürgermeiste Reutter dem langjährigen Feuerwehrkommandanten Steffen Berroth zur Ernennung zum Ehrenkommandanten. Siehe Artikel in dieser Ausgabe.

Guter Gebäudezustand

Das Protokoll der Gebäudebesichtigungskommission vom November 2023 nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Aufgrund regelmäßiger Unterhaltungsmaßnahmen durch die Gemeinde gab es nur wenige und vor allem keine gravierenden Mängel.

Behörde genehmigt Brückenneubau

Das Landratsamt hat die wasserrechtliche Erlaubnis für den Abbruch und den Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über den Butzbach erteilt. Die Behörde hat empfohlen, die Stahlbetonplatte um 30 Zentimeter höher als geplant anzubringen, um ein eventuelles hundertjährliches Hochwasser bestehen zu können. Die Gemeinde muss außerdem eine georeferenzierte Bestandsvermessung für die Hochwassergefahrenkarten des Landes vorlegen.

Überregionale Leitung: Wasserstoff statt Erdgas

Seit dem Jahr 2002 ist die Süddeutsche Erdgasleitung geplant, die auch die Markung Hattenhofen im Norden bei Albershausen queren wird. Da sich das Thema Erdgaslieferung durch die politischen Umstände erledigt hat, soll dort künftig Wasserstoff transportiert werden. Über 500 Unternehmen und Netzbetreiber haben entsprechenden Bedarf angemeldet. Der Abschnitt der geplanten Leitung im Kreis Göppingen soll im Jahr 2032 errichtet werden, dies teilt der Netzbetreiber terranets aus Stuttgarrt mit.

Rechnungsprüfung: Formalien nachgeholt

Aufgrund des Ergebnisses der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2015 bis 2022 musste der Gemeinderat drei Beschlüsse nachholen. Jeweils einstimmig hat das Gremium beschlossen, eine 60 Seiten starke Bewertungsrichtlinie für die Bewertung des Vermögens zu erlassen, das Grundstück mit der Kläranlage aus dem allgemeinen Haushalt in den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu überschreiben und den Jahresabschluss 2020 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung mit einer geänderten Summe festzustellen.

Unterm Strich ein sicherer Ort

Das Polizeirevier Uhingen hat die Kriminal- und Verkehrsstatistik für 2022 vorgelegt. Die Zahl der Unfälle lag bei 16 und damit doppelt so hoch wie im Vorjahr. Fünfmal gab es Personenschaden, 16 mal Sachschaden. Vier Personen wurden leicht, eine Person schwer verletzt. Überwiegend ging es um Nichtbeachtung der Vorfahrt. Sechsmal wurde Unfallflucht begangen, eine davon konnte geklärt werden. Bei den Straftaten gab es mit 45 fünf weniger als im Vorjahr. Die Aufklärungsquote lag bei 57,8 Prozent und damit knapp über dem Vorjahr. Überwiegend waren es Rohheitsdelikte wie schwere Körperverletzung, schwerer Diebstahl, Sachbeschädigung oder Betrug. Zweimal gab es Aggressionsdelikte im öffentlichen Raum.

Änderungen im Baugenehmigungsverfahren

Aufgrund einer Änderung in der Landesbauordnung müssen Bauherrinnen und Bauherren ihre Anträge und Unterlagen nun direkt beim Baurechtsamt im Landratsamt Göppingen einreichen, nicht mehr bei der Gemeinde. Darüber informierte Hauptamtsleiter Norbert Baar. Ab dem Jahr 2025 soll dies nur noch digital erfolgen. Auch baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekannt gegeben werden können. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass angrenzende Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer nur noch beteiligt werden, wenn sie tatsächlich unmittelbar betroffen sind, beispielsweise bei Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften oder wenn das Gebot der Rücksichtnahme bei entsprechenden Emissionen zum Tragen kommt. Die Verwaltung bittet alle Grundstückseigentümer, künftige Anträge direkt beim Landratsamt einzureichen.

Kommunalwahlen: Gemeindewahlausschuss steht

Einstimmig hat der Gemeinderat den Gemeindewahlausschuss (GWA) für die Kommunalwahlen 2024 im Weg der Einigung besetzt. Der GWA nimmt die eingegangenen Wahlvorschläge entgegen und prüft deren Zulassung, leitet die Gemeindewahlen, stellt deren Wahlergebnis fest und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Kreisräte und der Regionalwahl mit. Außerdem stellt er einen Teil des Personals für den Wahlvorstand und den Briefwahlvorstand. Kraft Gesetzes ist der Bürgermeister Vorsitzender, die Beisitzer und Ihre Stellvertreter werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt.

Aufgrund der Vorschläge bei den Fraktionen besteht der GWA aus BM Jochen Reutter und als Beisitzer Ulrike Höfer, Uli Gößl und Günther Gaul. Nicht wahlberechtiger Schriftführer ist Hauptamtsleiter Norbert Baar. Die Verhinderungsstellvertreter sind Günther Berroth als Vorsitzender (dessen Verhinderungsstellvertreter ist Norbert Baar) sowie Jürgen Rommelspacher, Barbara Fauser und Margit Kederer. Stellvertretende Schriftführerin ist Isabel Ullrich vom Rathaus. Die erste Sitzung des GWA wird voraussichtlich am Montag, 8. April im Rathaus sein, da geht es um die Zulassung der Wahlvorschläge.

Finanzen 2024 beschlossen

Kenntnisnahme von freiwilligen Leistungen

Den Haushaltsplan 2024 sowie die beiden Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Zu den wichtigsten Plandaten siehe Bericht im Mitteilungsblatt Nr. 51 vom 21. Dezember 2023. Die Verbandskämmerei hatte dem Gemeinderat eine Aufstellung über die Freiwilligkeitsleistungen vorgelegt. Diese Aufgaben müssen regelmäßig überprüft werden, falls Sparmaßnahmen anstehen. Zu den freiwiligen Leistungen gehören Repräsentationen und Veranstaltungen, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse an diverse Organisationen, das Gehalt für den Feldschütz, der Zuschuss für die Schülerbücherei und für das Hallenbad in Dürnau, Schulsozialarbeit und Volkshochschule, die Weihnachtsbäume mit Beleuchtung, Vereinsförderung, der Seniorennachmittag, die Hundetoiletten, Biotoppflege durch Landwirte, die Kinderspielplätze, das Baumpflegegeld, der Sauerbrunnen und das Kneippbecken, die Postfiliale und diverse gemeindliche Förderprogramme. Ebenfalls aufgeführt sind die Ausgaben für die Straßenreinigung. Hieran stieß sich ein Gemeinderat: Das sei doch eigentlich keine freiwillige Leistung, sondern gehöre zur Straßenunterhaltung. BM Reutter sieht diese Maßnahme in einem Grenzbereich, theoretisch und rechtlich müsste man sie nicht machen, aber das wäre natürlich im Lauf der Zeit schlecht für die Straßen.

 

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

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