Abgeordnete Cataltepe im Dialog mit dem Deutschen Roten Kreuz über Neufassung des Rettungsdienstgesetzes

Die Abgeordnete Ayla Cataltepe (GRÜNE) besuchte auf Einladung den Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Göppingen e.V., um sich über die geplante Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auszutauschen. In ihrer Funktion als Mitglied des Innenausschusses im Landtag von Baden-Württemberg wirkt die Abgeordnete unmittelbar an der Erarbeitung der Neufassung mit.

Im Mittelpunkt der Gespräche standen die geplanten Änderungen hinsichtlich der Hilfs- und Planungsfrist und weiterer bedeutender Neuerungen im Rettungs-dienst.

Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes vor, wobei besonderes Augenmerk auf die Klarstellung der bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Hilfsfrist gelegt wird. Gemäß dem Entwurf soll die Planungsfrist von der Alarmierung bis zum Eintreffen des Rettungswagens maximal zwölf Minuten betragen, und zwar in 95 Prozent der Fälle.

Zudem strebt der Gesetzentwurf eine verstärkte Nutzung digitaler Möglichkeiten im Rettungsdienst an. Hierzu gehören unter anderem der Einsatz von Telenotärzten sowie die Einführung digitaler Einweisungs- und Voranmeldungsprozesse im Krankenhaus.

Ein weiteres innovatives Element des Gesetzentwurfs ist die Ermöglichung von Erprobungen neuer Versorgungskonzepte. Damit sollen zukunftsweisende Ansätze im Rettungsdienst getestet und optimiert werden können.

Der Entwurf sieht zudem eine Stärkung der Rolle der vor mehr als elf Jahren eingerichteten „Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg“ (SQR-BW) vor, um die Qualität im Rettungsdienst weiter zu verbessern.

Auch die Vorschriften zur Datenverarbeitung wurden besprochen, die ebenfalls erneuert werden sollen.

Cataltepe bedankt sich für die Einladung, den stets offenen Dialog und den Gedankenaustausch: „Die geplante Neufassung des Rettungsdienstgesetzes für Baden-Württemberg stellt einen wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen und effektiven Notfallversorgung dar. Unter anderem werden die klare Definition der Hilfsfrist und die Einbindung digitaler Möglichkeiten dazu beitragen, die Rettungsdienste in Baden-Württemberg im Dienste für die Gesundheits- und Notfallversorgung der Menschen noch leistungsfähiger zu machen. Mit Zuversicht sehe ich den geplanten Maßnahmen in der Novellierung des Rettungsdienstes zur Stärkung der Sicherheit und Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger entgegen.“

Zudem hob Cataltepe die Wichtigkeit der Förderung und Stärkung einer resilienten Gesellschaft bereits im frühen Jugendalter hervor. Dies sei im Besonderen in der frühen Bildung von Kindern und Jugendlichen ab der Grundschule erforderlich.

Erforderlich sei auch, dass der „Erste-Hilfe-Kurs“ zum Erlangen der Fahrerlaubnis stets eine Auffrischung im Leben eines jeden Menschen benötige. So könne im Not- und Rettungsfall mit dem Erlernten einem Menschen geholfen werden, bis der Notarzt oder der Rettungsdienst eintreffe.

PM Büro Ayla Cataltepe (MdL)

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