Am gestrigen Dienstag, 19.12.2023 hat der Kreistag des Landkreises Göppingen – zwei Monate nach der Einbringung – die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 des Landkreises Göppingen einstimmig verabschiedet. Mehrheitlich beschlossen wurde der Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Göppingen für das Jahr 2024.
Verlässlichkeit und Planungssicherheit gegenüber seinen Kreiskommunen, das war und ist eine der zentralen Zielsetzungen, die mit einer frühzeitigen Verabschiedung des Haushalts 2024 und damit auch über den Kreisumlagehebesatz wieder rechtzeitig umgesetzt wird. Der Kreistag folgte einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung sowie der Empfehlung des Verwaltungsausschusses, den Kreisumlagehebesatz für das Jahr 2024 (das fünfte Jahr infolge gleichbleibend) mit 32,5 Prozentpunkte zu beschließen. Damit konnte die Kreisumlage in seinem Hebesatz über die gesamte Wahlperiode des aktuellen Kreistags konstant gehalten werden.
„Ich denke die 32,5 % sind erneut ausgewogen, tragfähig und vertretbar besonders mit Blick auf die sich deutlich abzeichnende schwieriger werdende Finanzlage des Landkreises und der Städte und Gemeinden“, so Landrat Edgar Wolff.
Der Ergebnishaushalt bleibt jedoch weiterhin mit einem planerischen Defizit von 28,6 Mio. € deutlich unausgeglichen. Zum gesetzlich erforderlichen Haushaltsausgleichs wurde eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage in derselben Höhe eingeplant. Gegenüber dem Einbringungswert vom 13. Oktober hat sich lediglich eine minimale Verbesserung in Höhe von 1,2 Mio. € ergeben. Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 ist ferner ein geplanter Defizitausgleich für die ALB FILS KLINIKEN GmbH mit 21,7 Mio. € für 2024 enthalten. Der reine Kernhaushalt ist daher mit 6,9 Mio. € unausgeglichen; unter Berücksichtigung des noch guten Jahresüberschusses 2022 von ca. 8 Mio. € (welcher sich in der Ergebnisrücklage befindet) eine dennoch akzeptable Momentaufnahme. Aus strategischer Sicht sind die Fehlbeträge der ALB FILS KLINIKEN GmbH bis 2027 mit über 60 Mio. € zur Aufrechterhaltung tragfähiger Landkreisfinanzen jedoch besorgniserregend.
Die Landkreisverwaltung taxiert die Risiken, welche sich möglicherweise noch zusätzlich auf den Haushalt in seiner laufenden Bewirtschaftung in 2024 auswirken könnten, auf bis zu ca. 9 Mio. €. Exemplarisch zu nennen sind hier die Belastungen für den Sozial- und Jugendhaushalt und die unklare Entwicklung im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr; speziell der unklaren Finanzierung des 49-Euro-Tickets. Alle diese sind fremdbestimmt und nicht vom Landkreis selbst zu beeinflussen.
„Die Finanzierung des Jahres 2024 ist noch gesichert, aber ab dem Jahr 2025 kommen auf den Landkreis deutliche finanzielle Engpässe zu. Bereits in der Vergangenheit hat der Landkreis Maßnahmen ergriffen, gegenzusteuern. „Diese Maßnahmen müssen nun jedoch deutlich intensiviert werden“, so Landrat Wolff.
Der Stand der Ergebnisrücklage beträgt zum Ende des Jahres 2024 voraussichtlich nur noch 29,6 Mio. €; darin enthalten die notwendige Entnahme von 28,6 Mio. € zum Haushalt 2024 sowie eine Entnahme in Höhe von ca. 20 Mio. € für das sich vermutlich ergebende Defizit 2023.
Der Finanzhaushalt 2024 bringt mit seinen investiven Tätigkeiten die weiteren Zukunftsprojekte des Landkreises voran. Exemplarisch ist hier insbesondere die Abschlussfinanzierung „Klinik-Neubau“ sowie der Neubau am Berufsschulzentrum Geislingen samt erste Raten für die Finanzierung des Neubaus der Bodelschwinghschule in Geislingen zu nennen. Für die Bewältigung dieser Investitionen sind in 2024 Darlehensneuaufnahmen in Höhe von 38,3 Mio. € erforderlich.
Der Schuldenstand des Landkreises zum 31.12.2024 beträgt voraussichtlich 158,9 Mio. €. Diese Entwicklung stellt jedoch einen planmäßigen Verlauf im Zusammenhang mit den Großprojekten (insbesondere die Umsetzung der Schulentwicklungsprojekte, dem Landkreiszuschuss sowie dem Eigenanteil der ALB FILS KLINIKEN GmbH für den Klinik-Neubau i. H. v. ca. 210 Mio. €) dar.
Zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und zur Kreditgenehmigung erfolgt nun umgehend die Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Nachrichtlich die Kennwerte des beschlossenen Haushaltsplans- und Satzung für das Jahr 2024 mit Gegenüberstellung zum Stand der Einbringung:
Kennzahlen des Kreishaushalts 2024 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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PM Landratsamt Göppingen Dezernat für Finanzen, Schulen und Beteiligungen