Mit dem Gebührenbescheid Anfang Februar erhalten alle Gebührenzahler zwei Gutscheine für die Anlieferung von je 20 Litern Bauschutt und einen Gutschein für die Anlieferung von einem Kubikmeter Altholz auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren. Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen sind dann nur noch mit Gutschein möglich. Bis Ende Februar gilt eine Übergangsfrist.
Größere Mengen werden nur noch in den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen gegen Gebühr angenommen. Das heißt, dass auch in den Wertstoffhöfen in Albershausen, Bad Boll, Böhmenkirch, Börtlingen, Donzdorf, Eislingen, Gingen, Hattenhofen, Salach, Uhingen und Wäschenbeuren, wo bisher bis zu 0,5 Kubikmeter Bauschutt abgegeben werden konnten, ab 01.01.2024 nur noch 20 Liter – bei Abgabe mehrerer Gutscheine entsprechend mehr – angeliefert werden können.
Mischglas wird auch weiterhin nur in den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen gegen Gutschein oder Gebühr angenommen.
PM Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen