Förderung nach dem LGVFG (Rad- und Fußverkehr) und dem Sonderprogramm „Stadt und Land“: Land fördert den Ersatzneubau einer Radwegbrücke in Birenbach

Das Land unterstützt die Gemeinde Birenbach beim Ersatzneubau einer Radwegbrücke beim Supermarkt in Birenbach mit einer Förderung von über 600.000 Euro. Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land.

„Mit dem Ersatzneubau der Radwegbrücke verbessert die Gemeinde Birenbach die Situation für Radfahrende deutlich. Außerdem leisten wir mit der Förderung einen wichtigen Beitrag zu einer attraktiven, sicheren und klimafreundlichen Mobilität und den Erhalt überregionaler Radverbindungen. Das unterstützen wir gerne“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay.

Die Bauarbeiten zur Maßnahme starten am 1. Mai 2024 und sollen voraussichtlich Ende Januar 2025 fertiggestellt sein. Die Kosten für den Ersatzneubau belaufen sich auf 619.096,31 Euro.

Mit einer Förderung von knapp 355.000 Euro aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) unterstützt das Land die Maßnahme der Stadt. Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll das bestehende lückenhafte Radverkehrsnetz attraktiver und sicherer zu gestalten und flächendeckend auszubauen. Informationen dazu sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufbar: www.rp.baden-wuerttemberg.de > Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen > Förderprogramm Rad- und Fußverkehr

Der andere Teil der Förderung in Höhe von knapp 246.000 Euro der Zuwendung wird über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ mit Bundesmitteln finanziert. Mit dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – auch im ländlichen Raum. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen.

Hintergrundinformationen:

Informationen zum LGVFG finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg (www.rp.baden-wuerttemberg.de) unter Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen > Förderprogramm kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF)

Informationen zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter www.bmdv.bund.de abrufen.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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