Beschlussantrag
Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Kreistag, der in der Anlage 2 beigefügten Vereinbarung zur langfristigen Wärmelieferung aus dem Müllheizkraftwerk Göppingen zuzustimmen.
Abstimmung: Einstimmig
Sachstand des Projekts „weitere Fernwärmeauskoppelung“
Das Müllheizkraftwerk Göppingen versorgt aktuell die Alb Fils Kliniken (alte wie neue Klinik), das Polizeipräsidium Einsatz und das Wohngebiet „Bergfeld“ zuverlässig mit Fernwärme.
Bereits in der Vergangenheit gab es in unregelmäßig wiederkehrenden Abständen Überlegungen, weitere Gebiete an das Fernwärmenetz anzuschließen. Diese Projekte wurden aber aufgrund der damals vorherrschenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht weiterverfolgt.
Mit dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sowie den verschärften rechtlichen Rahmenbedingungen und der strikten Notwendigkeit zum Klimaschutz ist auch bei der Betrachtung der Fernwärme eine „Zeitenwende“ eingetreten.
Aus Sondierungsgesprächen zwischen der Energieversorgung Filstal GmbH & Co KG (EVF), der EEW Energie from Waste Göppingen GmbH (EEW) und dem Landkreis Göppingen resultierte am 14.02.2023 die Unterzeichnung einer Absichtsvereinbarung u.a. zur weiteren Fernwärmeauskoppelung aus dem MHKW
(vgl. Anlage 1). Im nachfolgend zwischen den Parteien initiierten Projekt wurden die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt. Eine zwischen der
EEW und den Stadtwerken Göppingen zu schließende Vereinbarung über die Lieferung und den Bezug von Wärme steht kurz vor ihrem Abschluss. Damit findet auch das Projekt vorerst seinen Abschluss. Perspektivisch ist geplant, weitere vergleichbare Wärmelieferungsverträge zu schließen und/oder mit der EVF und EEW in weitere Grundsatzgespräche zum Müllheizkraftwerk einzusteigen.
Allein für die Stadtwerke Göppingen stehen Investitionen im dreistelligen Millionenbereich im Raum. Hier besteht zur Investitionssicherheit die Notwendigkeit, beim Heimfall des Müllheizkraftwerks Regelungen über die Fortführung der Wärmelieferung zu treffen. Dem soll die in Anlage 2 beigefügte Vereinbarung
dienen. Zentrale Regelung der Vereinbarung ist für den Heimfall der Anlage eine Vertragsübernahme der Wärmelieferungsverträge der EEW durch den Landkreis Göppingen oder einen Dritten. Die Vereinbarung ist so flexibel formuliert, dass für den Standort des Müllheizkraftwerks nach Heimfall der Anlage eine Vielzahl von Optionen zur Erfüllung der Wärmelieferung möglich sind.
Absichtsvereinbarung_14_02_2023
Vereinbarung_zur_langfristigen_Waermelieferung_aus_dem_MHKW_Goeppingen
Joachim Abel