„Wer Polizisten und Rettungskräfte tätlich angeht, muss hart bestraft werden“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei in der CDU, Rainer Staib. Es könne nicht sein, dass diejenigen angegriffen werden, die sich für den Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenlebens und des Gemeinwohls Tag für Tag einsetzen. „Manche setzen ihr Leben aufs Spiel, indem sie sich in Gefahrensituationen begeben, um andere zu retten – diese Menschen körperlich anzugreifen muss gesellschaftlich geächtet und auf das härteste bestraft werden“, so Staib.
Im Gegensatz zur Deutschen Polizeigewerkschaft begrüßt der AK Polizei die Forderung Strobls nach einer Strafverschärfung ausdrücklich. „Wir müssen ein deutliches Signal in die Richtung der Beschäftigten bei Polizei und Rettungsdiensten setzen“, so Rainer Staib weiter. Das Heraufsetzen der Mindeststrafe von drei auf sechs Monate beim tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, wäre nicht nur in der Sache das richtige Signal, sondern auch schlüssig, da beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Paragraph 113 StGB, ebenfalls eine Mindeststrafe von sechs Monaten im Gesetz steht.
Den Hinweis der Gewerkschaft, dass Beleidigungen zu wenig verfolgt würden, will der AK Polizei so nicht stehen lassen. Schließlich führen bei 80 Prozent der Beleidigungen die Verfahren zur Anklage. „Bei den Beleidigungen gegen Polizeibeamten sehen wir trotz dessen Handlungsbedarf“, so Staib. Es handele sich schließlich um Beschäftigte im Interesse staatlicher Organe. Hier sieht der AK Polizei eine ähnliche Stellung, wie beim Paragraf 188 Strafgesetzbuch, der Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens besonders unter Strafe stellt. „Warum sollen nicht auch die Beleidigungen gegen Polizisten besonders unter Strafe gestellt werden“, so Staib. Der Beruf und die Kolleginnen und Kollegen hätten es verdient. Der AK Polizei richtet seine Bitte nun an Thomas Strobl, diese Anregung mit zur Innenministerkonferenz zu nehmen.
PM CDU Arbeitskreis der Polizei