Winterdienst: Straßen freihalten

Immer wieder behindern parkende Fahrzeuge den Winterdienst, dabei ist klar geregelt, dass drei Meter Abstand eingehalten werden müssen.

Der erste große Wintereinbruch konnte vom Winterdienst gut bewältigt werden. Was jedoch ärgerlich war: parkende Fahrzeuge, die die Durchfahrt der Räumfahrzeuge erschwerten oder sogar unmöglich machten. Die erforderlichen drei Meter, um die Durchfahrt von Räumfahrzeugen oder auch der Feuerwehr zu gewährleiten, war an mehreren Stellen nicht gegeben. Mitten auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge verhinderten vereinzelt das Durchkommen. Dabei ist klar geregelt, dass an Straßenstellen, an denen diese Restbreite der Fahrbahn nicht gegeben ist, Halten und Parken unzulässig ist, auch ohne explizit ausgeschildertes Halteverbot.

Daher der dringende Appell an alle Autofahrer und Autofahrerinnen, diese vorgeschriebene Restbreite der Fahrbahn von drei Metern einzuhalten, auch in ihrem eigenen Interesse, damit Räumfahrzeugen des Winterdienstes, Müllfahrzeugen und vor allem Rettungskräften eine Durchfahrt ermöglicht wird.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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