Verfahrensauftakt für Bebauungsplan „Bäumle“
Gemeinde entwickelt vorerst letztes Baugebiet
Um den Wohnungsbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken, soll ein neues Baugebiet entwickelt werden. Dieses ist das letzte im Flächennutzungsplan dargestellte Baugebiet namens „Bäumle“, nördlich des Wohngebiets „Langer Morgen“ und westlich des Wohngebiets „Dobelwiesen-Ahorn II“. Der Gemeinderat hat daher, wie schon berichtet, nach langen Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern und der parallelen Entwicklung städtebaulicher Grundsätze den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren gefasst. Die Gemeinde hat aktuell keine eigenen Bauplätze. Sie kann daher insbesondere ortsansässigen Bauwilligen kein Angebot mit Bauplätzen machen. Alle Baulücken in der Gemeinde im Bestand befinden sich in privater Hand. Auf die Bebauung dieser Flächen hat die Gemeinde keinen Einfluss und kann daher auch die politisch geforderte Innenentwicklung nicht aktiv betreiben.
Dichte Bebauung, Eingrünung, umlaufender Feldweg
Die geplante Fläche liegt bislang im Außenbereich, daher muss als Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung von Wohnbauplätzen ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser soll auch die Belange der umgebenden Bestandsnutzungen und die Einbindung des Baugebiets in die freie Landschaft besonders berücksichtigen. Dies erläuterte Planer Rainer Metzger vom Nürtinger Ingenieurbüro Melber & Metzger (ehemals Kuhn) bei seiner Präsentation im Gemeinderat. Metzger zeigte anhand von 3-D-Visualisierungen auf, wie das Gebiet nach vollständiger Bebauung einmal aussehen könnte. Auf jeden Fall wird es deutlich dichter bebaut sein als die angrenzenden Wohngebiete. Dies ist eine Folge klimapolitischer Vorgaben an die Kommunen. Nach Norden und Westen wird das Gebiet eingegrünt und erhält einen umlaufenden Feldweg für landwirtschaftlichen Verkehr.
Arten- und Naturschutz: Umfangreiche Gutachten notwendig
Bürgermeister Reutter hatte eingangs schon darauf hingewiesen, dass es ein sehr aufwändiges Verfahren werden würde, die Hürden lägen vor allem im Natur- und
Artenschutz. Insgesamt habe die Gemeinde vier Gutachten erstellen müssen, die teilweise bis zu 130 Seiten Umfang haben. Als Konfliktschwerpunkte führte Planer Metzger den Verlust von Streuobstfläche und Magerrasen auf sowie die Überbauung von Ackerboden. Im Artenschutz gebe es für die meisten geschützten Arten keine Betroffenheit, lediglich für Vögel. Als Ausgleichsmaßnahme hierfür gebe es eine Bauzeitenbeschränkung (Gehölzfällung nur im Winter), Nisthilfen für Höhlenbrüter und die Pflanzung einer Feldhecke. Das Vogelschutzgebiet selbst sei nicht betroffen. Für den Eingriff in ein Biotop und den Entfall der Magerwiese werden zwei Gemeindegrundstücke im Verhältnis 1:4 extensiviert. Eine Ausnahmegenehmigung für den Eingriff in die Streuobstwiese mit vierzehn Obstbäumen sei eine zwingende Voraussetzung für das weitere Verfahren, erläuterte Metzger. Ohne diese Genehmigung könne man nicht weiter machen. Er gehe aber davon aus, dass das Landratsamt nach den Vorgesprächen diese erteilen werde. Als Ausgleich ist die Nachpflanzung von 20 Obstbäumen auf zwei Wiesengrundstücken vorgesehen.
Nur Wohnen, kein Gewerbe
Der Planbereich stellt sich als Abrundung am nördlichen Ortsrand von Hattenhofen dar. Das städtebauliche Konzept muss sich zum einen mit der sehr lockeren Umgebungsbebauung auseinandersetzen, andererseits jedoch auch die heutigen Erfordernisse einer flächensparenden Bebauung und bestmöglicher Flächenausnutzung berücksichtigen. Der Gemeinderat hatte sich unter fünf Varianten für die jetzt dem Vorentwurf zugrunde liegende entschieden. Das Gebiet wird von der Ledergasse erschlossen. Um sich bestmöglich in die Struktur der Umgebungsbebauung einzufügen, soll auf eine Mehrfamilienhaus-Bebauung verzichtet werden. Jedoch ist im gesamten Bereich eine zweigeschoßige Bebauung mit Satteldach vorgesehen. Mit dem Entwurf können rund 34 Wohneinheiten für rund 75 Einwohner entstehen. Bezogen auf die Gesamtfläche des Bebauungsplans mit 1,5 Hektar entspricht dies einer Bruttowohndichte von 50 Einwohnern je Hektar. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum, daher wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Nach Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässige gewerbliche Nutzungen werden ausgeschlossen.
Bürgermeister: „Zeit und Gehirnschmalz investieren“
Die Vorlage umfangreicher Unterlagen und der Nachweis von Ausgleichsmaßnahmen werde auch bei anderen Gemeinden und in anderen Baugebieten erforderlich, bestätigte Planer Rainer Metzger auf Nachfrage eines Gemeinderats. Seit Streuobstwiesen im Juli 2020 ins Naturschutzgesetz aufgenommen worden sind, sei dies Standard. Es gebe genügend Fälle, wo eine Streuobstwiese ein K.O.-Kriteriumgegen ein Bauvorhaben sei. Die erforderlichen Anträge lägen der Naturschutzbehörde vor, ergänzte BM Reutter. Abwarten müsse man, wie sich die sonstigen Behörden äußern und was die Öffentlichkeit beziehungsweise die Bevölkerung sage. Man werde im weiteren Verfahren sicher noch Zeit und Gehirnschmalz investieren müssen, so Reutter, die Verwaltung könne zum Ausgang des Verfahrens nichts versprechen. Voraussichtlich im Februar werden Verwaltung und Planer die Öffentlichkeit in Form einer Informationsveranstaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren.
PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen