I. Beschlussantrag
Der Kreistag nimmt die dargestellte Medizinstrategie (Anlage_Medizinstrategie) zur Kenntnis.
II. Sach- und Rechtslage, Begründung
Kommunal-/gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Nach den aktuellen kommunal-/gesellschaftsrechtlichen Regelungen, u.a. Landkreisordnung, Gemeindeordnung, Hauptsatzung des Landkreises sowieGesellschaftsvertrag der ALB FILS KLINIKEN GmbH (AFK GmbH) hat der Kreistag (sowie ggf. die Gesellschafterversammlung) insbesondere über Sachverhalte mit wesentlicher Bedeutung zu beschließen bzw. zu beraten.
Die Medizinstrategie der ALB FILS KLINIKEN GmbH zählt uneingeschränkt hierzu.
Der Aufsichtsrat stimmte in der Sitzung am 19.09.2023 der Medizinstrategie – wie in der Anlage dargestellt – zu.