I. Beschlussantrag
Der Kreistag nimmt die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs und des Entwurfes zum Wirtschaftsplan des AWB des Landkreises Göppingen sowie des Wirtschaftsplans der AFK GmbH für das Jahr 2024 mit Finanzplanung 2025 – 2027 zur Kenntnis.
II. Sach- und Rechtslage, Begründung
Vorbemerkung:
Der Haushaltsplanentwurf 2024 des Landkreises Göppingen inkl. Wirtschaftsplan 2024 des AWB sowie des Wirtschaftsplanes 2024 der AFK GmbH wird in öffentlicher Kreistagssitzung am 13.10.2023 durch die Reden der Herren Landrat Wolff und Kreiskämmerer Stolz eingebracht.
Kennzahlen des Haushaltsplanentwurfs 2024 (Stand: 31.08.2023) (Haushaltsplanentwurf_2024_LK_GP)
Ordentliche Erträge 415.110.207 €
Ordentliche Aufwendungen 444.926.699 €
Ordentliches Ergebnis – 29.816.492 €
Veranschlagtes Sonderergebnis 0 €
Veranschlagtes Gesamtergebnis – 29.816.492 €
Nachrichtlich:
(Vorläufig) Entnahme aus der Ergebnisrücklage 29.816.492 €
Einzahlungen aus lfd. Vw.tätigkeit 413.627.977 €
Auszahlungen aus lfd. Vw.tätigkeit 428.860.999 €
Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts – 15.233.022 €
Einzahlungen aus Invest.tätigkeit 13.850.700 €
Auszahlungen aus Invest.tätigkeit 97.277.450 €
Finanzierungsmittelüberschuss aus. Invest.tätigkeit – 83.426.750 €
Finanzierungsmittelüberschuss – 98.659.772 €
Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit 83.426.750 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 6.941.850 €
Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanz.tätigkeit 76.484.900 €
Veränderung Liquidität – 22.174.872 €
Die Verwaltung schlägt für das Haushaltsjahr 2024 einen gleichbleibenden Kreisumlagehebesatz von 32,5 v. H. vor.
Im Haushaltsjahr 2024 ist zur Finanzierung des Investitionsbedarfs eine Neudarlehensaufnahme in Höhe von 38,63 Mio. € – vor allem resultierend aus dem Projekt „Klinik-Neubau“ (Nachfinanzierung) sowie der Realisierung der Schulentwicklungsmaßnahmen – veranschlagt. Zusätzlich werden im Haushaltsjahr 2024 Einzahlungen in Höhe von 66,00 Mio. € über Kreditermächtigungen aus Vorjahren zur Finanzierung des Klinik-Neubaus abgerufen und an die AFK GmbH weitergeleitet. Zur gebotenen Abwicklung der Investitionen sind im Haushaltsplanentwurf mit Finanzplanung insgesamt 38,91 Mio. € an Verpflichtungser-
mächtigungen eingestellt.
Die Kassenkreditlinie wird aufgrund kurzfristiger Sicherstellung der Liquidität bei 100 Mio. € analog des Vorjahres belassen. Die Liquidität des Landkreises inkl. Anrechnung der gewährten Kassenbestandsverstärkungsmittel an die AFK GmbH beträgt zum Ende des Jahr 2024 voraussichtlich ca. -12,68 Mio. €; der Mindestbestand beträgt ca. 6.77 Mio. €.
Der Haushaltsplanentwurf 2024 mit Finanzplanung 2025 – 2027 ist mit dem Finanzkonzept 2030 des Landkreises Göppingen abgestimmt.
Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (AWB) (Wirtschaftsplan_2024_AWB)
Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 ist ebenfalls in Mandatos ab dem Sitzungstag abrufbar.
Wirtschaftsplan 2024 der ALB FILS KLINIKEN GmbH (AFK GmbH)
Der Wirtschaftsplan 2024 ist ebenfalls in Mandatos ab dem Sitzungstag für die Gremiumsmitglieder abrufbar. Der Wirtschaftsplan 2024 wurde im Aufsichtsrat der AFK GmbH am 19.09.2023 beraten und beschlossen.
Potenzialanalyse – umgesetzte Einzelmaßnahmen im Haushalt 2024
Wie in der Kreistagsklausur am 15.09.2023 ausgeführt, wurden die Maßnahmen aus der ersten Stufe der Potenzialanalyse mit einem Volumen von 1,4 Mio. € im Haushaltsplanentwurf 2024 fortgeschrieben, berücksichtigt und umgesetzt.
Die weitere Zeitschiene
Die Verwaltung beabsichtigt – wie in den Vorjahren – den Haushaltsplan 2024 noch in diesem Jahr, in der Kreistagssitzung am 19.12.2023 zu verabschieden. Mit der Verabschiedung vor Beginn des Haushaltsjahres soll ein frühzeitiger und damit vollumfänglicher Bewirtschaftungsbeginn im Sinne der gesetzlichen Vorgaben ermöglicht werden. Daraus resultiert folgender Zeitplan:
2. Lesung zum Haushaltsplanentwurf 2024 17.11.2023
Vorberatung in den Ausschüssen 05.12. – 08.12.2023
Verabschiedung des Haushaltsplans 2024 19.12.2023