NABU: Herdenschutz gegen Wölfe wirkt

Laut Bundesumweltministerin Steffi Lemke soll es keine pauschalen Abschussquoten auf Wölfe geben, die nicht mit europäischem Recht vereinbar sind. Es sei keine Gesetzesänderung notwendig, um in berechtigten Einzelfällen handeln zu können. Kriterium für eine Entnahme ist demnach immer die Überwindung von zumutbarem Herdenschutz.

NABU-Artenschutzreferentin Alexandra Ickes unterstützt diese Pläne: „Auch einzelne Wölfe können Weidetieren gefährlich werden, wenn diese nicht geschützt sind. Daher ist nicht die Anzahl der Wölfe entscheidend, um Übergriffe zu verhindern, sondern der Herdenschutz. Dass dieser wirkt, sehen wir in Baden-Württemberg. Die vier erwachsenen sesshaften Wölfe respektieren bisher die Herdenschutzmaßnahmen. Wenn es zu Rissvorfällen kam, war der Grundschutz für Weidetiere entweder mangelhaft ausgeführt worden oder gar nicht vorhanden.“

Eine kostenlose Beratung zum Herdenschutz erhalten Weidetierhaltende bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA). Wenn Schafe, Rinder oder Ziegen von einem Wolf gerissen werden, erhalten Tierhalterinnen und -halter eine schnelle und unbürokratische Entschädigung aus dem Ausgleichsfonds Wolf, der vom NABU zusammen mit anderen Verbänden finanziert wird. „Wer Weidetiere hält, leistet wichtige Arbeit für die Artenvielfalt. Daher benötigen Weidetierhaltende auch weiterhin Unterstützung!“, fordert Ickes.

 

PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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