Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2024: Wesentliche Eckdaten

Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 in den Kreistag ein. Der Haushalt 2024 ist geprägt durch Chancen zur positiven Weiterentwicklung (z. B. Klinik-Neubau und Schulbauprojekte) aber auch durch ein hohes Maß an Unsicherheit, Rezessionsängste, Kosten- und Tarifsteigerungen sowie enorme Risiken, speziell im Gesundheits- und Sozialbereich. Wollte man dem Haushaltsentwurf eine Überschrift geben, würde sie wohl lauten „Ende der guten Rechnungsergebnisse, hohe Defizite im Klinikbereich erwartet, zwingend sparsame Haushaltsführung“.

Um Verlässlichkeit und Planungssicherheit seinen Kreiskommunen gegenüber zu gewährleisten, bleibt der Landkreis Göppingen seinem Zeitplan der Vorjahre treu und bringt Mitte Oktober 2023 den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 in den Kreistag in öffentlicher Sitzung ein.

Den vorläufigen Haushaltsentwurf 2024 kennzeichnen folgende Eckdaten:

Die Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen steigen zum Haushaltsjahr 2024 um ca. 45 Millionen Euro auf 459,7 Millionen Euro. Die Steigerung von 10,8 Prozent ist überdurchschnittlich gegenüber dem Landestrend von 9,1 Prozent und basiert auf den Steuereinnahmen des Jahres 2022. Die Steuerkraftsumme ist u. a. Basis für die Berechnung des Kreisumlageaufkommens.

Die ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich weiter überdurchschnittlich deutlich um 69,2 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr auf knapp 444,9 Millionen Euro. Die größten Veränderungen resultieren insbesondere aus den Entwicklungen im Gesundheits- und Sozialbereich sowie bei den Personalaufwendungen. Ein abzudeckendes negatives Betriebsergebnis der ALB FILS KLINIKEN GmbH (AFK GmbH) von vorläufig -21,7 Millionen Euro, eine Erhöhung der Sozialaufwendungen mit +39,1 Millionen Euro sowie eine Erhöhung der Personalaufwendungen von vorläufig +8,9 Millionen Euro auf 68,6 Millionen Euro kennzeichnen den Entwurf.

Die Erträge erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr im Vergleich zu den Aufwendungen um nur knapp 51,2 Millionen Euro auf zirka 415,1 Millionen Euro. Dies liegt insbesondere an folgenden Veränderungen: Erhöhung der Schlüsselzuweisungen des Landes (+5,7 Millionen Euro), Mehrerträge aus der erhöhten Kreisumlage (+14,6 Millionen Euro bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 32,5 Prozent) und eine Erhöhung bei den Erträgen im Sozialhaushalt (+25,1 Millionen Euro). Eine Anpassung an die aktuellen konjunkturellen Entwicklungen erfährt die Grunderwerbsteuer; hier mussten die erwarteten Erträge um 3,5 Millionen Euro auf 14 Millionen Euro reduziert werden.

Summiert schließt der Entwurf des Ergebnishaushalts 2024 des Landkreises vorläufig mit einer deutlichen planerischen Deckungslücke in Höhe von 29,8 Millionen Euro ab. Der Kernhaushalt (ohne Defizitausgleich der AFK GmbH) weist solitär betrachtet einen Fehlbetrag in Höhe von -8,1 Millionen Euro aus. Der Haushaltsausgleich wird durch eine Ent­nahme aus der Ergebnisrücklage in selber Höhe (29,8 Millionen Euro) sichergestellt. Dies ist durch die guten Rechnungsergebnisse 2019-2022 mit zirka 39 Millionen Euro möglich. Mit dieser planerischen Entnahme beträgt der Stand der Ergebnisrücklage zum 31.12.2024 voraussichtlich zirka 29,2 Millionen Euro.

Die geplanten Investitionen in 2024 reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr um -12,2 Millionen Euro auf 97,3 Millionen Euro (Vorjahr 109,5 Millionen Euro). Diese Reduzierung bedingt sich aus dem Bauverlauf durch den Investitionsbedarf zum Klinik-Neubau und der daraus resultierenden Verschiebung des Mittelbedarfs von 2023 nach 2024. Ein weiterer enormer Anteil in Höhe von 66,0 Millionen Euro betrifft die Ausleihung an die AFK GmbH (Finanzierung des Anteils AFK GmbH am Klinik-Neubau über Landkreis). Hinzu kommen noch eigene Investitionstätigkeiten des Landkreises mit 31,3 Millionen Euro (u.a. Schulentwicklungsmaßnahmen BSZ Geislingen 12,0 Millionen Euro, Schulentwicklungsplanung SBBZ Geislingen 0,5 Millionen Euro, Maßnahmen an den Kreisstraßen mit 4,4 Millionen Euro, Maßnahmen in den Schulbetrieb 1,7 Millionen Euro sowie allg. Zuschüsse an die AFK GmbH mit 4,6 Millionen Euro).

Zur Finanzierung dieser Investitionstätigkeiten wird eine Kreditneuaufnahme (Ermächtigung zum Abschluss von Neukrediten) für 2024 mit 38,63 Mio. Euro benötigt. Der Kreditabruf u.a. auch aus vorangegangenen Darlehensaufnahmen (Klinik-Neubau) beläuft sich für 2024 auf 83,43 Mio. Euro. Der Schuldenstand des Landkreises beträgt demnach zum Ende des Jahres 2024 265,37 Mio. Euro (mit Ausleihung; ohne Ausleihung 159,29 Mio. Euro); diese Summe beinhaltet auch den Eigenanteil der AFK GmbH am Klinik-Neubau, welcher vom Landkreis (als Ausleihung) aufgenommen wurde und 1:1 in Zins und Tilgung an die AFK GmbH weitergeleitet wird. Dieser Schuldenstand ist angesichts der Entschuldung der vergangenen Jahre vertretbar und war so auch prognostiziert worden.

Die Verwaltung schlägt dem Kreistag einen gleichbleibenden Kreisumlagehebesatz von 32,5 Prozent zum Haushaltsjahr 2024 vor. Dieser wäre damit seit 2020 in seiner Höhe konstant. Das Kreisumlageaufkommen steigt – aufgrund der gestiegenen Steuerkraft – jedoch um 14,6 Millionen Euro auf ca. 149,4 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Pro Kopf bedeutet dies eine Belastung von 570 Euro je Einwohner. Nach ersten Erkenntnissen liegt der Landkreis Göppingen mit diesem Wert deutlich unter dem Durchschnitt der Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart (mit 614 Euro/EW).

Anzumerken ist, dass der Haushaltsplanentwurf 2024 vorläufig noch ohne finale Orientierungsdaten des Landes aufgestellt werden konnte. Im Beratungsverfahren werden diese Zahlen ergänzt und es erfolgt ständig eine finanzielle Neubewertung der vorliegenden Situation. Ziel ist, die aktuelle planerische Deckungslücke zu reduzieren. Eine entsprechende Chance könnte die Steuerschätzung sowie die Verhandlungen in der Gemeinsamen Finanzkommission im November darstellen.

Landrat Edgar Wolff äußert sich folgendermaßen zur Gesamtsituation: „Der Kernhaushalt entwickelt sich in 2024 noch grundsätzlich überwiegend stabil. Die steigenden Aufwendungen sowie mögliche Rezessionsängste nehmen im Haushaltsplanentwurf 2024 einen großen Raum ein und bereiten uns zunehmend Sorgen für die Zukunft. Das gilt auch für die Zahlen unserer ALB FILS KLINIKEN GmbH für die Jahre 2024 – 2027 mit einer prognostizierten Abdeckung von Fehlbeträgen in Höhe von über 60 Millionen Euro über diesen Zeitraum; aber auch bereits im laufenden Jahr 2023 (aktuell prognostiziert -18,5 Millionen Euro) haben wir hier sehr bedenkliche Entwicklungen. Bereits in der Klausur des Kreistags am 15. September 2023 haben wir über die voraussichtlich teilweise bedenkliche Entwicklung der Landkreisfinanzen bis 2030 gesprochen; eine gezielte Priorisierung anstehender Aufgaben mit dem neu gewählten Kreistag in 2024 ist erforderlich. Bereits der aktuelle Planentwurf 2024 wurde mit einem Betrag in Höhe von 1,4 Millionen Euro im Zusammenhang mit einer durchgeführten Potenzialanalyse entlastet.”

Zur Kreisumlage 2024 äußert sich Landrat Wolff wie folgt: „Der Vorschlag eines konstanten Hebesatzes mit 32,5 Prozentpunkten ist sicherlich grundsätzlich erfreulich, die Erhöhung des Kreisumlageaufkommens mit +14,6 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr jedoch belastet die Kreiskommunen zusätzlich. Ich bin der Meinung, dass der vorgeschlagene Kreisumlagehebesatz von 32,5 Prozentpunkten dennoch die für das Haushaltsjahr 2024 absehbaren und finanziellen Entwicklungen abbildet. Es ist ein ausgewogener und ein vertretbarer Vorschlag mit Blick auf die Belastungen der Kreiskommunen. Der Spielraum wird in den zukünftigen Jahren allerdings deutlich geringer werden und eine Diskussion über die Prioritätensetzung sowie eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes ist klar absehbar“.

Die Kreisverwaltung beabsichtigt den Haushaltsplan 2024 am 19. Dezember 2023 zu verabschieden.

 

PM Landratsamt Göppingen Dezernat für Finanzen, Schulen und Beteiligungen

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