Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25. September 2023

Der Vorsitzende konnte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats sowie Kämmerin Magdalena Pehl begrüßen. Presse war nicht vertreten. Zuhörer gab es keine.
TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.07.2023
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 24. Juli 2023 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.
TOP 02 – Feststellung der Jahresrechnung 2022 mit Rechenschaftsbericht
Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom Gemeinderat festzustellen. Nach der Umstellung auf die doppelte Buchführung stellt der Rechnungsabschluss des Jahres 2022 den dritten doppischen Jahresabschluss dar. Das Jahr schließt mit einem Gesamtergebnis von + 389.260,97 € ab.
Dieses setzt sich aus dem positiven ordentlichen Ergebnis i.H.v. 383.760,97 und dem positiven Sonderergebnis i.H.v. 5.500,00 € zusammen. Im Haushaltsplan 2022 wurde ein Ergebnis von – 128.317,00 € eingeplant, somit ergibt sich eine Verbesserung gegenüber dem Planansatz von über 500.000,00 €.
Die Verbesserung ist auf deutlich höhere ordentliche Erträge (+ 462.856,97 €) und etwas niedrigere Aufwendungen (-49.221,00 €) als geplant zurückzuführen.
Die Mehrerträge sind zum Großteil dem Produkt 61.10.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen zuzuschreiben. Allein hieraus ergibt sich eine Verbesserung des Ergebnisses von ca. 308.000 €. Dies ist auf hohe Gewerbesteuererträge zurückzuführen; der Planansatz wurde aufgrund der ungewissen wirtschaftlichen Lage vorsichtig mit 670.000 € angesetzt. Das Ergebnis im Jahr 2022 beträgt über 890.000 €, womit sich eine Verbesserung um rund 221.000 € ergibt. Allerdings wird diese Summe auch im kommunalen Finanzausgleich in den Folgejahren angerechnet, wodurch höhere Umlagen bezahlt werden
müssen und sich der Ertrag somit über die Jahre nivelliert.
Weitere Mehrerträge sind bei Schlüsselzuweisungen des Landes (+ 71.494,60 €) und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer(+ 14.869,92 €) zu verzeichnen.
Geringere ordentliche Aufwendungen sind vor allem bei den Transferaufwendungen (- 59.282, 75 €), angefallen. Die Umlage an den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit Gruibingen-Mühlhausen i.T. fällt um 76.000 € geringer aus als geplant, da der Anteil der Inanspruchnahme des gemeinsamen Bauhofs mit Gruibingen im Jahr 2022 weniger war als angenommen. Die Gewerbesteuerumlage fällt aufgrund der gestiegenen Gewerbesteuer rund 25.000 € höher aus.
Das ordentliche Ergebnis wird zum Jahresende gemäß § 90 (1) GemO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Falls in kommenden Rechnungsjahren ein Fehlbetrag aus ordentlicher Tätigkeit anfällt, könnte dieser mit einer Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen werden.
Darüber hinaus waren im Jahr 2022 Kreditaufnahmen i.H.v. 388.500 eingeplant. Es wurde kein neuer Kredit aufgenommen. Die Kreditermächtigung gilt noch fort, bis der Haushaltsplan 2024 erlassen ist. Diese wird jedoch aufgrund des positiven Verlaufs des Jahres nicht mehr in Anspruch genommen werden. Der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2022 beträgt damit 854.140 €.

Der Gemeinderat stimmt nach ausführlicher Erläuterung den erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu. Die der Jahresrechnung· angeschlossenen Bilanz zum
31.12.2022, Vermögensübersicht zum 31.12.2022, Schuldenübersicht 2022, Liquiditätsübersicht zum 31.12.2022 sowie der Stand der Rücklagen zum 31.12.2022 werden zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Mühlhausen i.T. wird mit sämtlichen Anlagen noch zu gegebener Zeit öffentlich bekanntgemacht und im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

TOP 03 – Finanzzwischenbericht 2023
Kämmerin Magdalena Pehl und Bürgermeister Bernd Schaefer informieren über den aktuellen Stand der Gemeindefinanzen für das Haushaltsjahr 2023. Vorab kann zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass sich der Haushalt leicht besser entwickelt als ursprünglich geplant. Die Einnahmen durch Gewerbesteuer liegen aktuell zum Stand 25.09.2023 mit ca. 712.000 leicht über dem Ansatz mit geplanten 690.000 €. Änderungen bis zum Jahresende sind nicht abschätzbar. Die Einnahmen durch
Vergnügungssteuer liegen nach unserer Prognose auf Planniveau. Im Bereich der Sanierung des Wasserbehälters sind keine Mehrkosten gegenüber der Planung zu erwarten. Die Maßnahme ist im Wesentlichen abgeschlossen. Es wird die Schlussrechnung erwartet, so dass die Maßnahme auch haushalterisch verbucht werden kann.
Mehrkosten sind bis zum Jahresende im Bereich der Straßenunterhaltung zu erwarten. Minderausgaben ergeben sich im Bereich der Kanalunterhaltung. Hier gab es keinen wesentlichen unabsehbaren Bedarf.
Die geplante Investition in die abschließende Umrüstung der Straßenbeleuchtung in LED-Technik kann aufgrund der Bearbeitung des Förderantrags erst im nächsten Jahr erfolgen.
Dieses Jahr fallen dementsprechend keine Ausgaben an (geplant 35.000 €), auch der eingeplante Zuschuss wird nicht generiert werden können (geplant 5.000 €). Die Maßnahme wird im Jahr 2024 erneut eingeplant.
Auf die Anlage von Parkplätzen in der Kreuzäckerstraße wird dieses Jahr verzichtet. Diese Maßnahme wird 2024 umgesetzt. Dementsprechend fallen im Haushaltsjahr 2023 keine Ausgaben dafür an.
Zum jetzigen Zeitpunkt wurde das bereits bestellte Notstromaggregat für die Feuerwehr (noch) nicht geliefert. Ein verlässlicher Lieferzeitpunkt kann nicht genannt werden.
Momentan muss man davon ausgehen, dass das Aggregat erst im März oder April 2024 geliefert werden kann. Der Planansatz in Höhe von 16.000 € wurde also bisher noch nicht bewirtschaftet und wird 2024 erneut eingeplant.
Die Maßnahme zum Geländer entlang des Filsweges ist noch nicht endgültig abgerechnet, es fehlt die Schlussrechnung. Grundsätzlich sind aber keine wesentlichen Mehrkosten zu erwarten.
Aus der Hochrechnung der Finanzzahlen ergeben sich bei Aufrechnung der Minderausgaben von -ca. 155.300,00 sowie Mindereinnahmen in Höhe von ca. 33.640,00 eine Einsparung der Liquidität in Höhe von ca. 120.000 € Liquidität für das Haushaltsjahr 2023.
Der Gemeinderat nahm vom Finanzzwischenbericht Kenntnis.

TOP 04 – Bekanntgabe von Baugenehmigungen
Bürgermeister Bernd Schaefer gab bekannt, dass die Bauanträge zum Neubau einer Schmutzschleuße mit Umkleideraum und Sanitärzelle bei den Eselhöfen 5 sowie der Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle und einer Schüttguthalle bei den Eselhöfen 1 vom Bauamt genehmigt wurden.

TOP 05 Stellungnahme zur 5. Änderung im Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Aus- und Neubau der Bundesautobahn AS Karlsruhe-München
Zur 4. Planänderung sind umfangreiche Stellungnahmen und Einwendungen eingegangen. Hierzu zählen insbesondere das neu eingebrachte Thema „Klimawirkung des Vorhabens“ und Fragen zum Arten- und Bodenschutz. Zum Thema „Klimawirkung“ hat das Bundesverkehrsministerium erst im Januar 2023 „Hinweise zur Berücksichtigung der großräumigen Klimawirkungen in der Vorhabenszulassung“ veröffentlicht. Die Bearbeitung der Stellungahmen und Einwendungen zur 4. Planänderung bedingt eine umfassende Anpassung und Ergänzung der bisherigen Planfeststellungsunterlagen in Form einer 5. Planänderung. Die für Mühlhausen i.T. wesentlich betreffenden Punkte sind nachfolgend dargestellt:
Trassenführung
Die Trassierung der A 8 und der nachgeordneten Straßen bleibt unverändert.
Radweg zwischen Gosbach und Mühlhausen i.T.
Die angedachte Führung des provisorischen Radwegs von Gosbach nach Mühlhausen durch einen gesonderten Durchlass unter der Abstiegstrasse hindurch ist technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar, da hierfür eine längere Sperrung der Abstiegstrasse unabwendbar ist. Stattdessen soll der bisher auf der Südseite der B 466 verlaufende Gehweg aufgegeben und die Fahrbahn entsprechend verschoben werden, so dass ausreichend Platz für den provisorischen Geh- und Radweg auf der Nordseite der B 466 entsteht. Entsprechend wird der Ableitungskanal aus dem RRB.Fils“ ebenfalls entlang der bestehenden B 466 in der Autobahnunterführung verlegt und nicht unter dem Autobahndamm.
Verlegung des Triebwerkkanals Exenmühle – Unterführung des Hohlbachs unter der alten Albaufstiegstrasse (L 1235)
Im vorhandenen Straßendurchlass für den Hohlbach im Zuge der Aufstiegstrasse liegt der Triebwerkskanal, der von der Exenmühle in Mühlhausen bis zur Fils oberhalb der Mündung des Hohlbachs verläuft. Anstatt diesen Triebwerkskanal weiträumig aus dem Baufeld für die neue Unterführung des Hohlbachs zu verlegen,
wird er nun bestandsnah hinter die Widerlagerwand des neuen Bauwerks gelegt. Der Abbruch des bisherigen Kanals und die Verlegung des neuen Kanals entfallen. Die bisher vorgesehene dingliche Sicherung der neuen Kanaltrasse ist nicht mehr notwendig. Die hier eingeplante Änderung ist Ergebnis der Stellungnahme der Gemeinde und des Berechtigten des Triebwasserkanals zur 4. Planänderung. Die
Planer sind darauf eingegangen, dass eine Querung des alten Sportplatzes mit zusätzlicher Durchführung durch den bisherigen Autobahndamm nicht sinnvoll ist.
Zwar wurde durch die Planer ein anderer Lösungsansatz verfolgt als von der Gemeinde vorgeschlagen, trotzdem wurde mit der nun vorliegenden Planung die von uns vorgetragene Problematik vollständig beseitigt.
Lärmschutzwände im Bereich Mühlhausen auf Höhe Warmen sowie Industrie & Businesspark
Die Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung bedingt eine Aktualisierung der schalltechnischen Berechnung mit den für 2035 prognostizierten Verkehrszahlen. Es wird davon ausgegangen, dass sich Fahrten des Schwerverkehrs in die Nachtstunden verlagern. Dadurch ergeben sich tagsüber keine
Grenzwertüberschreitungen an Gebäuden. Dafür steigen die Lärmpegel nachts, so dass zur Erreichung eines vergleichbaren Schutzniveaus wie bisher die Lärmschutzanlagen im Bereich Mühlhausen/Warmen um 2,00 m erhöht werden müssen. An 11 Gebäuden in Mühlhausen verbleiben Grenzwertüberschreitungen in
der Nacht von bis zu max. 1,3 dB(A), für die dem Grunde nach Anspruch auf passiven Lärmschutz besteht.

Lärmschutz am geplanten Kreisverkehr Autobahnzubringer/Zufahrtsrampe
Während bis einschließlich der 2. Planänderung aufgrund der vorgesehenen mautfreien Umfahrung hohe Verkehrsaufkommen mit über 20.000 Kfz/24h im Bereich der AS Mühlhausen prognostiziert wurden, liegt die aktuelle Prognose mit weniger als 10.000 Kfz/24h deutlich darunter. Entsprechend reduzieren sich auch die Schallemissionen aus dem Verkehr.
Nach den vorliegenden Unterlagen geht der Planer davon aus, dass für die nächstgelegenen Wohngebäude im (diese sind als Mischgebiet ausgewiesen) im Schönbachweg auch ohne Lärmschutzwände entlang dem nachgeordneten Straßennetz ein gleich hohes, in weiten Teilen sogar noch besseres Schutzniveau erreicht werden würde wie in der früheren Planung mit Lärmschutzwänden entlang der mautfreien Umfahrung. Das heißt, die Bewohner im Schönbachweg erfahren keine Benachteiligung durch den Wegfall der damals vorgesehenen Lärmschutzwände entlang der bisherigen Zufahrtsrampe und der neuen B 466. Die maßgeblichen, rechtlich verbindlichen Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) werden wohl eingehalten. Ob sich dies in der Betriebsphase auch wirklich so zeigt bleibt abzuwarten. Die Gemeine fordert trotzdem, einen Lärmschutz vorzusehen, zumindest die bauliche Möglichkeit zu schaffen, bei gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen handeln zu können.
Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme A24FCS: Entwicklung eines Ersatzlebensraumes im Hinblick auf Habitatansprüche der Haselmaus wird in A23CEF integriert
Die Funktionsfähigkeit der im Rahmen der 4. Planänderung geplanten und mittlerweile bereits umgesetzten Maßnahme ist belegt. Die populationsstützende Funktion der ursprünglichen Maßnahme A24FCS ist nicht mehr erforderlich. Durch die im Rahmen der 5. Planänderung vorgesehene Integration dieser Flächen in die
Maßnahme A23CEF wird ein durchgängig vernetzter Lebensraum von insgesamt 5,2 ha entwickelt.
Feuerwehrwesen/Rettungsdienst
Im Zusammenhang mit dem Bau der Tunnel ist das Rettungs- und Feuerwehrwesen durch Bergbaurecht geregelt. Jedoch befindet sich der größere Teil der Baumaßnahme außerhalb der Tunnelbaustellen. Dem Grunde nach ist deshalb der Feuerschutz gemäß der örtlichen Leistungsfähigkeit durch die Markungsgemeinde abzudecken. Es ist jedoch fraglich, ob bezüglich der Belange der Gemeinde Bad
Ditzenbach auch die Nachbarwehren im Sinne der Nachbarschaftshilfe einbezogen werden. Aufgrund der Erfahrungen beim Bau der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm durch die ARGE Filstal, kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Feuer- und Rettungsschutz nicht mehr alleine durch die
ehrenamtliche Feuerwehr von „nur“ einer Gemeinde gewährleistet werden kann. Aussagen sind hierzu im Planfeststellungsverfahren keine enthalten, jedoch wird unsererseits trotzdem ein Brand- und Rettungsschutzkonzept gefordert – zumindest die Aussage, dass dies mit den Gemeinden unter Einbeziehung des Kreisbrandmeisters zu klären ist.
In vorangegangenen Änderungsverfahren abgegebene Stellungnahmen
Im Weiteren wird auf die bereits vorgebrachten Aspekte, Argumente und Stellungnahmen hingewiesen. Sofern durch aktuelle Planung nicht bereits berücksichtigt, hält die Gemeinde an den damaligen Positionen weiterhin fest und verweist auf vorliegenden Schriftverkehr.

TOP 06 – Annahme einer Spende
Die Schalmeien haben durch die Durchführung der Maibaumaufstellung 2023 einen Überschuss von 250,00 € erwirtschaftet. Gemäß Vereinbarung wird der Überschuss immer seitens der Gemeinde als Spende eingenommen und für einen gemeinnützigen Zweck
verwendet. Der Gemeinderat nahm die Spende dankend an und legte den Zweck der
Zuwendung für die Anschaffung und Installation einer Beschattung für den Rathausvorplatz
fest.

TOP 07 – Bekanntgaben
• Verbandsversammlung des Schulverbandes 11Oberes Filstal“ am 27.09.2023
Über die terminierte Sitzung wurde informiert. Teilnehmer sind BM Bernd Schaefer als Vorsitzender des Schulverbandes sowie Gemeinderätin Evelin Baumann. Wesentlicher Punkt ist der Beschluss zur Haushaltsplanung 2023.

TOP 08- Bürgerfragen

Es gab keine Zuhörer. Damit entfiel dieser Punkt.

TOP 09 – Sonstiges / Anfragen
• zentrales Feuerwerk an Silvester, 31. Dezember 2023
Der Gemeinderat tauschte sich zum geplanten zentralen Feuerwerk aus. Aktuell werden noch die Eckpunkte mit dem Feuerwerker besprochen. Wie bereits letztes Jahr soll an Silvester auch dieses Jahr wieder mit einem großen zentralen Feuerwerk in Mühlhausen gefeiert werden. Die Rückmeldungen aus dem letzten Jahr waren durchweg positiv. Das gemeinsame Zusammenkommen am Rathausplatz war für alle die dabei waren ein tolles Erlebnis. Vielleicht besteht auch bei dem ein oder anderen Verein oder bei Privatpersonen Interesse, Glühwein auszuschenken oder eine Kleinigkeit zum Verzehr anzubieten. Gerne kann man sich dazu bei der Gemeindeverwaltung melden. Auch wird auf Spendenbereitschaft gehofft, um die Kosten hierzu zumindest teilweise gegenzufinanzieren. Eine öffentliche Bewerbung wird zeitnah erfolgen.
• Dauerhafte Markierung von gemeindlichen Obstbäumen mit 11gelben Bändern“
Besprochen wurde auch, ob die gemeindlichen Obstbäume nicht dauerhaft mit „gelben Bändern“ markiert werden können. Dies ist das mittlerweile übliche Zeichen dafür, dass das Obst dieser Bäume von Privatpersonen in maßvollem Umfang „geerntet“ werden darf. Die Verwaltung sagt zu, dies zu prüfen, ob eine dauerhafte Markierung möglich ist, oder ob diese möglicherweise jährlich angebracht werden
muss bzw. kann.
• Hundetoilette nach Unterführung A8 Richtung Eselsteige
Die Zuwegung zu der Eselsteige nach langer Bautätigkeit unter der AB ist nun wieder möglich. Nach der Unterführung der A8 in Richtung Eselsteige war vor Baubeginn damals eine Hundetoilette installiert, diese wurde aufgrund der Bauarbeiten und mangelnder Zuwegung abgebaut. Die Gemeinde wird nun wieder eine Hundetoilette installieren.

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle

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