Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigt die Genehmigung des Landratsamts Göppingen
Das Landratsamt Göppingen hat am 31.08.2022 einem Vorhabenträger aus Ellwangen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf Gemarkung Ebersbach-Büchenbronn (Sümpflesberg) im Landkreis Göppingen erteilt (vgl. dazu auch die Pressemitteilung vom 06.09.2022 auf der Homepage des Landratsamts Göppingen). Es handelt sich dabei um Anlagen des Typs Nordex N149 mit einer Nennleistung von 4.500 Kilowatt und einer Gesamthöhe von rund 240 Metern.
Gegen diese Genehmigung hat eine Nachbarstadt geklagt. Die Klage wurde mit Urteil vom 23.08.2023 durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim abgewiesen. Das oberste baden-württembergische Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil dargelegt, dass durch die Genehmigung der Windräder durch das Landratsamt keine Rechte der Stadt betroffen oder gar verletzt sind.
Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens befinden sich die vor einem Jahr genehmigten Anlagen derzeit mitten in der Realisierungsphase. Die Rodungsarbeiten für die Windkraftstandorte, Zuwegungen und Kranstellflächen sind bereits abgeschlossen. Eine erste Teilbaufreigabe für die Tiefbauarbeiten konnte jetzt erteilt werden. Mit einer Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlagen wird im ersten Halbjahr 2024 gerechnet.
PM Landratsamt Göppingen Umweltschutzamt