Jugendliche vertreten ihre Belange: Richtlinien des künftigen Jugendgremiums Göppingen festgelegt

Durch die Arbeit in einem jugendgerecht, ansprechend und altersgerecht gestalteten Gremium sollen Jugendliche in Göppingen künftig Freude an politischer Beteiligung sowie politische Selbstwirksamkeit erfahren können. Gemeinderat und Verwaltung werden zudem kommunalpolitisch von der Expertise der Jugendlichen profitieren können. Die Wahl des neuen Jugendgremiums wird Ende November 2023 stattfinden.

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Gemeinderat die Wahlordnung und die Richtlinien des künftigen Jugendgremiums öffentlich beschlossen. Anja Hermann, Jugendkoordinatorin der Stadt Göppingen, sagt: „Das Jugendgremium ist eine Möglichkeit, Göppingen für Teenager spannender zu gestalten, neue Projekte zu etablieren und sich generell als junge Menschen für Jugendliche einzusetzen.“  Aber auch im Rahmen der demokratischen Kompetenz, des politischen Engagements und Verständnisses sowie der persönlichen Weiterentwicklung sei das Jugendgremium eine tolle Möglichkeit etwas in Göppingen zu bewirken – und für sich selbst mitzunehmen.

Zusammensetzung des Jugendgremiums:

Die Mitglieder des Jugendgremiums werden in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Jugendrat oder Jugendrätin kann jede oder jeder Jugendliche im Alter von zwölf bis 21 Jahren werden, wer sich für Göppingen interessiert, sich als „Göppinger oder Göppingerin“ betrachtet und den Lebensmittelpunkt in Göppingen hat. Das Jugendgremium der Stadt Göppingen besteht aus mindestens sieben und maximal 21 Mitgliedern. Sofern es nach Ende der Bewerbungsfrist weniger Bewerbende als die 21 Sitze im Jugendgremium gibt, entfällt die Wahl und wird durch eine Ernennung der Kandidierenden ersetzt. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen für die Wahl zum Jugendgremium wird rechtzeitig durch die Stadt Göppingen öffentlich bekanntgemacht.

Wahlberechtigte:

Wahlberechtigt zur Wahl des Göppinger Jugendgremiums sind Jugendliche zwischen zwölf und 21 Jahren, die in Göppingen wohnhaft sind oder ihren Lebensmittelpunkt in Göppingen haben. Jeder Wahlberechtigte hat 21 Stimmen, es können maximal 3 Stimmen pro kandidierende Person abgegeben werden.

Aufgabe der Jugendräte und Jugendrätinnen:

Das Jugendgremium tagt vier bis zehn Mal pro Jahr, dabei ist je Quartal mindestens eine Sitzung öffentlich. Die Hauptaufgabe ist die Vertretung der Interessen und Belange der Göppinger Jugend gegenüber den verschiedenen Gremien und der Stadtverwaltung Göppingen. Jugendräte und Jugendrätinnen beteiligen sich an den politischen Prozessen der Stadt Göppingen und sprechen hierbei für die Göppinger Jugend. Sie beraten den Gemeinderat, den Oberbürgermeister sowie die Stadtverwaltung bezüglich der Angelegenheiten und Belange der Göppinger Jugend und setzen Beschlüsse, Projekte und Vorhaben um, die den Interessen der Göppinger Jugend entsprechen. Mitglieder des Jugendgremiums haben zu Jugendangelegenheiten ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat und seinen Ausschüssen.

Geschäftsstelle des Jugendgremiums:

Die Stadtverwaltung richtet eine Geschäftsstelle des Jugendgremiums ein, die zentrale Anlaufstelle für die Belange des Jugendgremiums ist. Sie bildet die Schnittstelle zwischen den Jugendlichen und der Stadtverwaltung. Für die Vorbereitung und die Leitung der Jugendgremiumswahl sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses ist die Geschäftsstelle zuständig.

Bewerbung als Jugendrat:

Bewerben kann man sich als „Jugendrat oder Jugendrätin“ voraussichtlich ab Mitte September, die Wahl für das Jugendgremium selbst findet vom 27. November bis 8. Dezember statt. Richtig starten wird das Jugendgremium dann im Januar 2024. Kontakt: Anja Hermann, Jugendkoordinatorin, whatsapp:  0151 11067358, Mail: ahermann@goeppingen.de.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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