Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) treibt die Neubauplanung der B 10 Gingen/Ost – Geislingen/Ost weiter mit höchster Priorität voran. Dabei wirkt sich die Neubewertung von naturschutzrechtlichen Belangen vor dem Hintergrund der Energie- und Klimawende in neu eingeführten Regelwerken, Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus. Die Fertigstellung des umfangreich überarbeiteten und aktualisierten planerischen Entwurfs, dem sogenannten RE-Vorentwurf, wird nach derzeitigem Stand frühestens im Herbst 2024 möglich sein.
Seit der Bürgerinformationsveranstaltung 2022 wurden vom RPS unter anderem, auch bedingt durch Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, die Gewässerplanung überarbeitet und die neuen Lärmschutzeinrichtungen, das neue Regenklärbecken sowie der geplante Geh- und Radweg im Rohrachtal Richtung Amstetten in die Planung eingearbeitet. Ergänzend muss nun auch den aktuellen und weitgehenderen gesellschaftlichen wie rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Natur- und Klimaschutz Rechnung getragen werden. Deren Berücksichtigung ist Voraussetzung für die spätere Genehmigung des Vorhabens. Für einen rechtssicheren Planfeststellungsbeschluss müssen die rechtlichen Verschärfungen sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden. So sind die landschaftsplanerischen Unterlagen anzupassen und zu erweitern.
Wie bei anderen großen Infrastrukturprojekten hat dies auch Folgen für die Planung großer Straßenbauprojekte.
Gleichzeitig wirkt sich zunehmend auch der Mangel an Fachkräften bei großen Projekten aus. Daher können, mangels Kapazität auf Seiten von Fachplanungsbüros, erforderliche Gutachterleistungen nicht beauftragt werden oder die Bearbeitung verzögert sich wegen Kapazitätsengpässen seitens der Fachgutachterinnen und Fachgutachter. Auch dies führt in Summe zu einer Verlängerung von Planungszeiten.
Der zuletzt für den Neubau B 10 Gingen/Ost – Geislingen/Ost kommunizierte Zeitplan kann daher leider nicht mehr eingehalten werden. Um Prozesse und Abläufe möglichst optimal zu steuern, wurde für die Planung der B 10 im Filstal behördenintern ein Projektsteuerer in das Planungsteam integriert.
Der aktuellste Stand der technischen Planung ist auf der Projektseite unter www.rp-stuttgart.de > Über Uns > Abteilungen > Abteilung 4 > Referat 44 – Planung > Aktuelle Planungen jederzeit einsehbar.
PM Regierungspräsidium Stuttgart