Auch in diesem Jahr unterstützt das Land Baden-Württemberg die nachhaltige Belebung der Stadt- und Ortskerne über den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier. Mit dem erfolgreichen Programm, das Teil der Städtebauförderung des Landes ist, werden 2023 in 32 Kommunen Projekte zum Erhalt und zur Entstehung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren mit insgesamt 20 Millionen Euro gefördert.
Die Abgeordnete für den Wahlkreis Göppingen Sarah Schweizer (CDU) begrüßt, dass in diesem Jahr auch Wangen von der Förderung profitiert: „Öffentliche kulturelle Einrichtungen sind für die Entwicklung unserer Kommunen gerade im ländlichen Raum von elementarer Bedeutung. Als Treffpunkt für Jung und Alt tragen sie zur Belebung der Ortskerne bei und stärken auch das gesellschaftliche Miteinander vor Ort. Deshalb freue ich mich, dass im Zuge der Neugestaltung der Wangener Ortsmitte die Bücherei und der angeschlossene Bürgersaal im neuen Rathaus vom Land mit einem Zuschuss in Höhe von 607.000 Euro gefördert werden.“
Die Landtagabgeordnete Ayla Cataltepe (Grüne) freut sich ebenfalls über die Förderung: „Die Bücherei der Gemeinde Wangen ist mit ihrer Lage im Ortskern nicht nur ein Ort der Bildung, sondern auch eine wichtige Begegnungsstätte für alle Generationen. Soziale Integration und Zusammenhalt entstehen gerade durch solche Angebote. Die bekanntgegebene bauliche Förderung stärkt die Gemeinschaft nun auch infrastrukturell.“
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat den landeseigenen Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) erstmals 2022 aufgelegt. Er schließt an das gleichnamige Programm des Bundes an, das 2020 ausgelaufen war. Seitdem ergänzt er die Programmlandschaft der baden-württembergischen Städtebauförderung.
Ziele des Landes-SIQ sind der Erhalt und die Schaffung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren. Das kann der Neubau eines Bürgerhauses, einer Kita oder einer Bücherei sein, aber auch die Sanierung bestehender Einrichtungen oder die Verbesserung zentraler Grün- und Freiflächen.
Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt und dass die Maßnahme möglichst zügig umgesetzt wird. Die Finanzhilfen können innerhalb von vier Jahren in Anspruch genommen werden.
PM Büro Sarah Schweizer, MdL