Keine Tarifflucht des Landkreises Göppingen – Entscheidung zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der Energieagentur wird einstweilen zurückgestellt

In Bezug auf die Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Region Stuttgart vom 21.06.2023 zum Vorwurf der angeblichen Tarifflucht des Landkreises Göppingen stellt Landrat Edgar Wolff klar:

Eine Tarifflucht durch den Landkreis Göppingen gibt es nicht. Hier liegt unseres Erachtens ein Mißverständnis vor. Das Ansinnen des Landkreises bezieht sich ausschließlich auf die personalwirtschaftlichen Möglichkeiten der Energieagentur. Um die beim DGB aufgetretenen Irritationen zu klären, wird die Angelegenheit einstweilen von der Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Verkehr genommen. Uns in der Landkreisverwaltung ist es wichtig, hier vor einer endgültigen Entscheidung das unterbreitete Gesprächsangebot des DGB anzunehmen und der Gewerkschaft die Hintergründe und Intention unserer Überlegungen zum besseren Verständnis zu erläutern”

Hintergrundinformationen:

Für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 27.06.2023 war als Tagesordnungspunkt 2 vorberatend die Änderung des Gesellschaftsvertrags der Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH vorgesehen. Ziel war es, aus gesellschaftsrechtlichen Gründen klarstellend die personalwirtschaftlichen Befugnisse des Geschäftsführers zu regeln.

Anders als der DGB meint, geht es bei der geplanten Änderung des Gesellschaftsvertrags der Energieagentur auch nicht um eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, sondern um eine der Größe der Gesellschaft und den dortigen personalwirtschaftlichen Anforderungen angemessene flexible Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen. Die geplanten Änderungen sollen gerade zugunsten der Mitarbeiter wirken und die Attraktivität der Energieagentur als Arbeitgeber stärken. Das war und ist der aus Sicht des Landkreises Göppingen gut gemeinte Ansatz.

 

PM Landratsamt Göppingen

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