Am 15. Juni startete der Projektaufruf für das Förderprogramm des Bundes „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, der sich an Städte und Gemeinden richtet.
Aufgrund des Klimawandels wird es wird in den nächsten Jahren immer wichtiger, dass wir unsere Grünanlagen und Parks anpassen, Plätze und Dächer begrünen oder auch Bäche, Flüsse und Seen bewahren. Wir alle benötigen an den heißen Sommertagen schattige Plätze in der Natur und Raum für Sport und Spiel. Parks, Gärten, Seen sind Orte, an denen sich Jung und Alt treffen und Zeit miteinander verbringen können. Gerade im Hinblick auf gesundheitlich geschwächte Personen wird der Schutz vor extremer Hitze immer wichtiger.
„Mit dem Programm“, erklärt Baehrens, „unterstützt der Bund Städte und Gemeinden dabei, grüne Begegnungsorte zu schaffen oder mit anderen Maßnahmen die Lebensqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.“
Besonders wichtig, so die Abgeordnete, die auch Mitglied im Gesundheitsausschuss ist, sei, dass mit dem Programm auch sogenannte Klimaanpassungsmaßnahmen angestoßen werden, mit denen zum Beispiel auf Hitze, Dürre oder Dauerregen reagiert werde.
Städte und Gemeinden können ihre Projekte zur Klimaanpassung beim Bundes-institut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Über die Projekt-auswahl entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
„Ich bin sicher, dass einige Kommunen aus dem Kreis Göppingen Ideen entwickeln und sich um Fördermittel bewerben. Diese Anträge unterstütze ich gerne, denn mit attraktiven Grünflächen und öffentlichen Räumen fördern wir nicht nur das soziale Miteinander im Landkreis, sondern erhöhen auch unsere Widerstandsfähigkeit angesichts der zu erwartenden Klimafolgen“, ergänzt Heike Baehrens.
Information:
Das Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wird seit 2020 vom Bundesministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgelegt und im Jahr 2023 um zusätzliche 200 Millionen Euro ergänzt.
Die Kommunen sind aufgerufen, ihre Projektskizze über das Förderportal des Bundes easy-Online ab dem 15. Juni und bis zum 15. September 2023 online einzureichen. Weitere Informationen finden sie unter: www.bbsr.bund.de/klima-raeume http://www.bbsr.bund.de/klima-raeume
Die maximale Zuschusshöhe des Bundes (Förderquote) liegt bei 75 Prozent (Bundesanteil). Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 500.000 Euro. Die maximale Förderhöhe beträgt 6 Millionen Euro. Der Förderanteil des Bundes beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, 25 Prozent tragen die Kommunen grundsätzlich selbst. Dieser Anteil kann sich bei Kommunen in Haushaltsnotlage auf 15 Prozent reduzieren.
Das Förderprogramm ermöglicht z. B. den Erhalt von Parks, Alleen, Friedhöfen oder öffentlichen Gärten, die Schaffung neuer grüner Oasen in der Nachbarschaft oder die Begrünung von Dächern. Unter http://www.bbsr.bund.de/klima-raeume sind detaillierte Informationen zum Programm zusammengestellt.
PM Büro Heike Baehrens, MdB