Das Grillen ist aufgrund der aktuellen Witterung und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr ab morgen, 15. Juni, im und am Wald sowie auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verboten.
Dies gilt für mitgebrachte Grillgeräte, (gemäß § 41 Abs.1 LWaldG verboten) aber auch für öffentliche Grillstellen. Dies gilt wegen der glühenden Kohle auch für das Konsumieren von Shishas. In diesem Zusammenhang wird zudem auf das gemäß § 41 Abs.3 LWaldG bestehende Rauchverbot hingewiesen.
PM Stadtverwaltung Göppingen