Im Zusammenhang mit wiederholten Verstößen gegen die Leinenpflicht macht die Stadt Göppingen die Hundehalter nochmals auf diese aufmerksam.
Gemäß Paragraph 12 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Stadt Göppingen gilt die Leinenpflicht:
- im Naherholungsgebiet Oberholz und in den Waldgebieten Öde und Eichert sowie die jeweils angrenzenden Straßen und Wege,
- in Grünanlagen, Baumreihen entlang öffentlicher Straßen, allgemein zugängliche Spielplätze sowie auf Fest- und Sportplätzen,
- an Bushaltestellen, auf allgemein zugänglichen Schulhöfen, auf Märkten, Straßenfesten oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen,
- in Fußgängerzonen und Fußgängerunterführungen, auf Geh- und Radwegen
- auf allen öffentlichen Verkehrsflächen innerorts. Der Gemeindevollzugsdienst wird in nächster Zeit die Einhaltung dieser Regelung verstärkt kontrollieren. Bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht droht ein Bußgeld.
PM Stadtverwaltung Göppingen