Heike Baehrens zeigt sich erleichtert: „Wer im vergangenen Jahr besonders tief in die Tasche greifen musste, um beispielsweise Holzpellets oder Heizöl zu bezahlen, kann jetzt endlich die Hilfen beantragen“, so die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Göppingen.
Die Härtefallhilfen für private Haushalte, die Bund und Länder auf den Weg gebracht haben, können wegen der stark gestiegenen Energiekosten für die sogenannten „nicht leitungsgebundene Energieträger“ beim Umweltministerium Baden-Württemberg beantragt werden. Gemeint sind damit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz sowie Kohle beziehungsweise Koks.
„Die Preisexplosionen für Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets haben viele hart getroffen. Deswegen haben wir im Bundestag beschlossen, dass es einen Härtefallfonds für die Menschen gibt, die unter besonders hohen Energiepreisen leiden. Die Auszahlung übernehmen die Bundesländer, damit das Geld zielgerichtet bei denen ankommt, die es brauchen“, erklärt Heike Baehrens SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Göppingen.
Seit Montag können Anträge digital über das Online-Portal oder mit Hilfe der Telefon-Hotline des Umweltministeriums (0711 126-1600) in Papierform eingereicht werden. Der Bund stellt für die Härtefallhilfen insgesamt 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung, davon entfallen auf Baden–Württemberg 235 Millionen Euro. Die Hilfen beantragen können alle, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens einmal die Energieträger zu hohen Preisen eingekauft haben. Die dafür gezahlten Preise müssen sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben. Den Zuschuss erhält man dann für 80 Prozent der Kosten, die über die Verdopplung des festgelegten Referenzpreises hinaus bezahlt wurden.
Der jeweilige Referenzpreis wurde in Bezug auf das allgemeine Preisniveau im Jahr 2021 ermittelt. Für Heizöl liegt er bei 71 Cent pro Liter, für Holzpellets bei 24 Cent pro Kilogramm und für Scheitholz bei 85 Euro pro Raummeter. Pro Haushalt werden maximal 2000 Euro ausgezahlt. Und der Entlastungsbetrag muss mindestens 100 Euro betragen. Unterhalb dieser Bagatellgrenze werden keine Hilfen ausgezahlt. Für die Berechnung der Höhe der Hilfen gilt folgende Formel: (0,8 x (Rechnungsbetrag minus 2x Referenzpreis x Bestellmenge)).
Ein Beispiel: Eine Familie hat 2022 für 3000 Liter Heizöl einen Preis von 1,60 Euro pro Liter gezahlt. Die Kosten haben sich gegenüber dem Referenzpreis 2021 von 71 Cent mehr als verdoppelt. Für den Haushalt errechnet sich eine Förderhöhe von 432 Euro.
„Es hat lange gedauert und klingt kompliziert. Doch nur so kann es gelingen, gezielt dort zu helfen, wo die Belastung besonders groß ist – das war uns politisch besonders wichtig“, erklärt Heike Baehrens. Die Verbraucherzentrale Baden–Württemberg bietet auf ihrer Webseite einen Rechner an, mit dem man prüfen kann, ob man antragsberechtigt ist. Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023. Da das Budget begrenzt ist, sollte man den Antrag nicht auf die lange Bank schieben. Die Bearbeitung dauert nach Auskunft der Kasse Hamburg rund sechs Wochen.
Wer zur Miete wohnt, sollte sich an seinen Vermieter wenden und einfordern, dass dieser die Erstattung beantragt und an die Mieter weitergibt.
Hilfreiche Links:
PM Büro Heike Baehrens, MdB