Der Zustrom von Geflüchteten hält im Landkreis weiter an. Dies bedeutet einen hohen Verwaltungsaufwand für das Personal. Daher muss die Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen des Landratsamtes Göppingen am Schillerplatz 8/1 in Göppingen leider weiterhin teilweise geschlossen bleiben. Es wird darum gebeten, dass auf persönliche Vorsprachen verzichtet wird und die Kunden lediglich zur Auszahlung der Leistungsgelder vorsprechen. Am Ende eines Monats, (ab den letzten 4 Arbeitstage des jeweiligen Monats und die ersten 4 Arbeitstage des folgemonats) wird die Abteilung zur Auszahlung der Geldleistungen geöffnet.
Bei wichtigen Anliegen kann über die Telefonnummer 07161/202-4051 oder per E-Mail: aufnahmeamt@lkgp.de, ein Termin vereinbart werden.
Diese Regelung zur vorübergehenden Schließung der Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen gilt bis zum 31.05.2023.
Auf Grund des hohen Zustroms kommt es weiterhin ebenfalls in der Abteilung Grundsicherung zu einer erhöhten Arbeitsbelastung. Aus diesem Grund und zur Aufrechterhaltung des Dienstbettriebes gelten für beide Abteilungen bis zum 30.09.2023 verkürzte Öffnungszeiten. Diese sind in beiden Abteilungen wie folgt:
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Wir bitten hier um Ihr Verständnis.
PM Landratsamt Göppingen Kreissozialamt