2023 findet die Wahl der Schöffen und Schöffinnen für die Amtszeit 2024 bis 2028 statt. Unter vielen Kommunen hat auch die Stadt Göppingen die Aufgabe, eine Liste mit Persönlichkeiten vorzuschlagen, die für dieses Amt geeignet sind.
Nach Übersendung der Bewerbungsliste an das Amtsgericht Göppingen, wird aus dieser die erforderliche Anzahl der Schöffen beziehungsweise Schöffinnen ausgewählt. Voraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes.
Zudem müssen Interessenten zum Zeitpunkt des Amtsantritts mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Wohnort muss in Göppingen liegen. Bewerbung bis 24. April, formlos unter Angabe des Vor- und Zunamens (ggf. des Geburtsnamens), der Anschrift, des Geburtsdatums, des Geburtsorts und des Berufs beim jeweiligen Bezirksamt oder bei der Hauptverwaltung der Stadt Göppingen (Hauptstraße 1, 73033 Göppingen).
Für einen vereinfachten Ablauf kann für die Bewerbung ein Formular genutzt werden, welches im Rathaus und unter www.goeppingen.de (Suchbegriff: Schöffenwahl) erhältlich ist.
PM Stadtverwaltung Göppingen