Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2023

Der Vorsitzende konnte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats und folgende Personen begrüßen:
zu Tagesordnungspunkt 02 und 03 Frau Sabine Söll Leiterin des Kinderstübchens – und deren Mitarbeiterin Frau Margit Sucher
zu TOP 04 und 05 Frau Magdalena Dursch, Kämmerin des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Filstal“
zu TOP 08 Frau Sarah Malec vom Zweckverband Gigabit und Herr Tim Bozarslan von der „Deutschen Glasfaser“
sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin.
Die Geislinger Zeitung war vertreten durch Herrn Ralf Heisele. Die Gemeinderatssitzung verfolgte eine Zuhörerin.

TOP 01 Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.01.2023
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2023 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Errichtung einer weiteren Betreuungsgrum:~e im Kinderstübchen
Frau Sabine Söll, Leiterin der Tagespflegeeinrichtung „Kinderstüble“, beabsichtigt, eine weitere Betreuungsgruppe im „Kinderstüble“ einzurichten.
Im „Kinderstüble“ werden Kinder zwischen O und 3 Jahren betreut. Die Einrichtung läuft als Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TigeR). Bisher können im „Kinderstüble“ maximal 9 Kinder gleichzeitig betreut werden.
Die letzten Monate waren insbesondere dadurch geprägt, dass aus der Elternschaft heraus vermehrt Betreuungsanfragen an Frau Söll herangetragen wurden. Der Betreuungsbedarf ist erkennbar vorhanden, zudem erfolgen Anfragen zur Betreuung immer frühzeitiger, teilweise noch während der Schwangerschaft. Nach aktuellem Stand können jedoch nicht alle Anfragen berücksichtigt werden – dies insbesondere
auch, weil im „Kinderstüble“ nur maximal 6 Plätze für Kinder aus Mühlhausen i. T. zur Verfügung stehen. Die weiteren Plätze sind für Kinder aus Gruibingen und Wiesensteig gebunden, da die Einrichtung interkommunal unterstützt wird.
Um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, sollen räumlich und rechtlich bedingt maximal weitere 4 Plätze im Zusammenhang mit dem „Kinderstüble“ eingerichtet werden, in dem im Erdgeschoss der Wiesensteiger Straße 26 ein zweite TigeR geschaffen werden soll, welche baurechtlich mit einer Nutzungsänderung einher geht. Der zur Verfügung stehende Platz und die rechtlichen Rahmenbedingungen
bzgl. der geltenden Qualitätskriterien geben nicht mehr Plätze her.
Diesbezüglich sind auch weitere Fragen zu klären, insbesondere die Akquise von Fachpersonal (Tagesmütter), bauliche Anpassungen, nutzungsrechtliche Änderungen in Verbindung mit einem Antrag auf Nutzungsänderung sowie auch finanzielle Details. Frau Söll und ihre Mitarbeiterin Frau Sucher waren am

Sitzungsabend anwesend. Sie erläuterten die Details der Planung, welche im Vorfeld mit der Gemeinde und mit dem Landratsamt Göppingen vorbesprochen wurden.
Das Gremium nahm die Planungen interessiert zur Kenntnis und signalisierte die Unterstützung der Gemeinde für die geplante Erweiterung.

TOP 03 – Bauantrag – Nutzungsänderung Büro und Garderobe Erdgeschoss zu Gruppenräume, Wiesensteiger Straße 26, Kinderstübchen
Dieser Tagesordnungspunkt korrespondiert direkt mit dem Tagesordnungspunkt 02. Die Antragstellerin möchte im bestehenden Gebäude der Wiesensteiger Straße 26, derzeit genutzt als das „Kinderstüble“ – U 3 Betreuung in anderen Räumen – im Erdgeschoss das Büro und die Garderobe als Gruppenräumen zur Unterbringung für weitere aufzunehmende Kinder nutzen. Zu diesem Zweck ist eine Nutzungsänderung
für die beiden o. g. Räume im baurechtlichen Sinn notwendig. Der entsprechende Antrag wurde dazu am 27.01.2023 eingereicht.
Das Fist. 97 liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Das Vorhaben richtet sich somit nach § 29 Abs. 1 ff BauGB. Nach § 50 Abs. 2. LBO wurde vorab geprüft, ob das Verfahren verfahrensfrei sein könnte. Dem ist nach Mitteilung von Bauamt des Landratsamtes Göppingen nicht der Fall. Das Verfahren muss durchlaufen werden!
Der Gemeinderat hatte keine Einwendungen gegen das Vorhaben und erteilte sein Einvernehmen dazu.

TOP 04 – Jahresrechnung 2021 – Feststellung der Ergebnisse
Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom Gemeinderat festzustellen. Nach der Umstellung auf die doppelte Buchführung stellt der Rechnungs-abschluss des Jahres 2021 den dritten doppischen Jahresabschluss dar. Das Jahr schließt mit einem Gesamtergebnis von + 586.263,00 € ab. Dieses setzt sich aus dem positiven ordentlichen Ergebnis in
Höhe von 417.794,22 € und dem positiven Sonderergebnis i. H. v. 168.468,78 € zusammen. Im Haushaltsplan 2021 wurde ein Ergebnis von 288.181,00 eingeplant, somit ergibt sich eine Verbesserung gegenüber dem Planansatz von über 870.000€.

Die Verbesserung ist zum einen auf das Sonderergebnis zurückzuführen, das durch den Verkauf eines Grundstücks über dem Buchwert im Gewerbegebiet Sänder entstanden ist. Zum anderen gab es im ordentlichen Ergebnis deutlich höhere ordentliche Erträge(+ 691.983,72 €) als geplant.
Die Mehrerträge sind zum Großteil dem Produkt 61.10.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen zuzuschreiben. Allein hieraus ergibt sich eine Verbesserung des Ergebnisses von ca. 527.000 €. Dies ist auf hohe Gewerbesteuererträge zurückzuführen; der Planansatz wurde aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie vorsichtig mit 550.000 € angesetzt. Das Ergebnis im Jahr 2021 beträgt fast 960.000 €, womit sich eine Verbesserung um fast 410.000 € ergibt. Allerdings wird diese Summe auch im kommunalen Finanzausgleich in den Folgejahren angerechnet, wodurch höhere Umlagen bezahlt werden müssen und sich der Ertrag somit über die Jahre nivelliert.

Weitere Mehrerträge sind bei Schlüsselzuweisungen des Landes(+ 68.075,80 €) und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer(+ 44.635,57 €) zu verzeichnen.
Geringere ordentliche Aufwendungen sind vor allem beim Aufwand für Sach- und Dienstleistungen (- 116.574,70 €), angefallen. Es gab hier Einsparungen bei der Unterhaltung des lnfrastrukturvermögens, z.B. wurde die Asphaltierung des Filsweg nicht umgesetzt. Außerdem gab es bedingt durch das Corona-Jahr 2021 Einsparungen bei der Bewirtschaftung der Gebäude und bei der Haltung von Fahrzeugen.
Mehraufwendungen von ca. 150.000 € sind bei den Abschreibungen angefallen, da die Vermögensbewertung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht abgeschlossen war. Außerdem wurde die Deckschicht der Kreuzäckerstraße im Jahr 2021 fertig gestellt und im gesamten abgeschrieben, da die Straße schon lange in Betrieb und im Anlagevermögen nach der Bewertung für die Eröffnungsbilanz nicht mehr vorhanden ist. Die Beiträge wurden als Erträge ebenfalls sofort aufgelöst, weshalb die Sofortabschreibung auf das Ergebnis keine negativen Auswirkungen hat. Insgesamt stehen den Mehraufwendungen der Abschreibungen Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten i. H. v. ca. 147.000 € gegenüber. Somit entsteht durch die Vermögensbewertung nur ein geringer höherer Aufwand von ca. 3.000€ für das Jahr 2021.
Das ordentliche Ergebnis wird zum Jahresende gemäߧ 90 (1) GemO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Falls in kommenden Rechnungsjahren ein Fehlbetrag aus ordentlicher Tätigkeit anfällt, könnte dieser mit einer Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen werden.
Darüber hinaus waren im Jahr 2021 Kreditaufnahmen i. H. v. 441.800 € eingeplant. Es wurde jedoch kein neuer Kredit benötigt. Der Schuldenstand zum Ende des Jahres beträgt somit 920.904 €.
Nach Erläuterungen durch Kämmerin Frau Dursch und Bürgermeister Bernd Schaefer wurde die Jahresrechnung 2021 festgestellt.

TOP 05 – Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023
Der Haushaltsausgleich im NKHR bezieht sich auf den Ausgleich von ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen. Der Gesamtergebnishaushalt 2023 in Mühlhausen i. T. ergibt ordentliche Erträge von 3.121.128 und ordentliche Aufwendungen von 3.270.753 €. Somit können die Aufwendungen nicht durch die Erträge gedeckt werden und es ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von -149.625 €. Im Vergleich zum Vorjahresansatz verschlechtert sich das Ergebnis geringfügig (ordentliches Ergebnis 2022: -128.317 €) Grund für das negative Ergebnis sind zum einen gleichbleibend hohe Umlagen,
außerdem muss aufgrund der Haushaltssystematik jedes Jahr der Saldo aus Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten in Höhe von 168.772 erwirtschaftet werden. Durch die ungewissen Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde der Ansatz für die Gewerbesteuererträge im Jahr 2022 mit 670.000 vorsichtig angesetzt. Das Ergebnis der Gewerbesteuer 2022 liegt jedoch mit ca.
896.000 € deutlich über dem Planansatz. Aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage (u.a. hohe Inflation, Ukraine-Krieg) wird der Ansatz im Jahr 2023 gleichbleibend mit 670.000 fortgeschrieben und nicht erhöht. Auch die Erträge aus weiteren Gemeindesteuern (Grundsteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer) wurden im
Haushaltsentwurf im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend fortgeschrieben.
Als Basis für die Berechnung der zu leistenden Umlagen (Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage) wird die Steuerkraftsumme der Gemeinde herangezogen.
Für deren Berechnung sind die Erträge des zweitvorangegangenen Jahres maßgeblich. Aufgrund der guten Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2021 ist die Steuerkraftsumme gleichbleibend wie schon im Jahr 2022. Deshalb sind auch die zu bezahlenden Umlagen (Finanzausgleichsumlage, Kreisumlage) annähernd gleich
hoch.
Gleichzeitig erhöhen sich die Schlüsselzuweisungen durch steigende Kopfbeträge bei der Bedarfsmesszahl und der Kommunalen Investitionspauschale leicht. Die Anteile aus der Einkommenssteuer und aus der Umsatzsteuer erhöhen sich etwas, sodass insgesamt das ordentliche Ergebnis beim Produkt 61.10.0000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen) um ca. 80.000 höher ausfällt als im
Vorjahr.
Im Finanzhaushalt ergibt sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts ein Zahlungsmittelüberschuss von 19.147 (frühere Zuführungsrate).
Eine Herausforderung stellen in diesem Jahr die hohen Investitionen dar, die sich z.T. aus Verschiebungen aus dem Jahr 2022 in 2023 ergeben. Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 678.000 stehen Einnahmen aus Investitionszuwendungen und Grundstückserlösen in Höhe von 64.540 € gegenüber.
Dadurch ergibt sich mit dem Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt insgesamt ein Finanzierungsmittelbedarf von 619.813 €.
Da das Jahr 2022 besser verlief als angenommen, fehlt es der Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt nicht an Liquidität, sodass aktuell kein Kassenkredit benötigt wird.
Auch der geplante Kredit für Investitionen i. H. v. 388.500 wird im Jahr 2022 nicht mehr benötigt. Zum Jahresbeginn 2023 ergibt sich ein Stand an Liquiden Mitteln von fast 1, 1 Mio. €. Um den durch die Investitionen geplanten Finanzierungsmittelbedarf von rund 600.000 abzudecken, wird im Jahr 2023 jedoch eine Kreditaufnahme in Höhe von 339.000 € miteingeplant. Ob bzw. in welcher Höhe der geplante Kredit tatsächlich in Anspruch genommen wird, bleibt mit Blick auf die Entwicklungen 2023
abzuwarten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgetragene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Mühlhausen im Täle für das Haushaltsjahr 2023.
TOP 06 – Nachtragsangebot zum Geländerbau an der Fils – Einbeziehung der Brücke Brühlstraße – Beratung und Auftragsvergabe
Der Gemeinderat hatte während den Beratungen zur Vergabe des Geländers entlang des Filsweges vorgeschlagen, die Erneuerung des Geländers auf der Brücke ,,Brühlstraße“ in diesem Zusammenhang zu prüfen.
Auf Grundlage der bisherigen Planung hat die Fa. Weimper & Baumann ein
Nachtragsangebot unterbreitet. Das Angebot wurde durch das Büro Geitz & Partner geprüft. Das abgegebene Angebot in Höhe von 12.682,00 (netto) für 17 m Geländer wird für angemessen betrachtet. Verglichen mit dem Angebot für den
Filsweg (67.549,90 für 100 m Geländer= 675,00 € / m) liegen wir hier bei 746,00 / m.
Die 11 % Erhöhung pro Meter ist für die leicht geänderte Ausführung gerechtfertigt: höheres Geländer, Befestigung seitlich an der Brücke erhöht die konstruktiven Anforderungen, auch sind zusätzliche Hilfsmittel (z. B. Gerüst, Kran, verkehrliche Regelungen) erforderlich.
Hinzu kommt die Leistungen vom Unternehmer Fa. Eichele: Das Geländer wird ausgebrochen, der Betons an den Abbruchstellen der Kappen wird saniert. Da es sich hier um ein Brückenbauwerk handelt, sollte das fachmännisch ausgeführt werden. Das Geländer wird in entsprechender Tiefe abgetrennt, und der Beton
entsprechend wiederaufgebaut. Sollte die Armierung Korrosion aufweisen, könnte eine Mehrstufiges Sanierung erforderlich werden (das wird erst beim Abbrechen erkennbar). Mit der Firma Eichele (ist beauftragt, die Filsmauer zu sanieren) wurde das kurz durchgesprochen: es wird mit ca. 4.000,00 € gerechnet. Abgerechnet dies dann nach tatsächlich ausgeführten Stunden.
Auch der Stundenaufwand und der des Statik-Büros ist hinzuzurechnen. Dies wird sich auf ca. 3.500,00 belaufen. Abgerechnet wird dies ebenfalls nach tatsächlich ausgeführten Stunden.
Die Gesamtbruttokosten für das Brückengeländer belaufen sich demnach auf ca. 25.000 €. Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu.

TOP 07 – Bekanntgaben
7.1. Verzögerung bei der Planfeststellung Ausbau Albaufstieg AS
Aufgrund zwischenzeitlich ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Klimaschutz und auch sonstiger Stellungnahmen zur 4. Planänderung bedarf es der punktuellen Ergänzung und Überarbeitung der Planunterlagen, die derzeit erfolgt. Es ist eine ergänzende Planauslage erforderlich, die voraussichtlich im Sommer 2023 stattfinden wird. Die Verwaltung ist darüber überhaupt nicht erfreut, weil sich dadurch abzeichnet, dass auch dieses Jahr nichts mit dem so dringend erforderlichen sechsspurigen Ausbau des „Flaschenhalses“ zwischen Mühlhausen i. T. und dem Bereich Widderstall an der A 8 begonnen werden kann. Die Geduld der vom Stau und vom Ausweichverhalten der Fahrzeuglenker geplagte Raumschaft rund um Mühlhausen i. T. wird weiter auf die Probe gestellt!
7.2. Fortschreibung Lärmaktionsplan 2024
Bis zum 18. Juli 2024 sind die Lärmaktionspläne der vierten Runde aufzustellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Grundlage werden durch das LUBW zu erstellende Lärmkartierungen sein. Diese dann neu vorliegenden Ergebnisse sowie die sich nun in der Betriebsphase befindliche Neubaustrecke

TOP 08 Informationen zum Glasfaserausbau Möglichkeiten zum Breitbandanschluss in Mühlhausen / Ort sowie Sachstandsbericht Ausbau Eselhöfe
Möglichkeiten zum Breitbandanschluss in Mühlhausen im Täle, im Ort Die von der Gemeinde Mühlhausen i. T. im Jahre 2017 in Auftrag gegebene Breitbanduntersuchung hat eine fast flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet ergeben. Im Ergebnis gibt es also keine förderfähigen weißen Flecken im
Ort.
Ganz anders sieht dies im Ortsteil Eselhöfe aus. Dort sind keine Haushalte an ein schnelles Internet angeschlossen. Letztendlich ergab sich daraus, dass der Glasfaserausbau für die Eselhöfe durch Bund und Land gefördert werden könnte.
Die dementsprechenden Förderbescheide wurden bereits vor einiger Zeit erteilt. Für den Hauptort bedeutet dies jedoch, dass eine Versorgung mit Glasfaserkabel nur durch die Alleinfinanzierung des Vorhabens durch die Gemeinde erfolgen könnte, was aber nicht möglich ist. Hier kommt nun aktuell die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH ins Spiel. Diese bekundet ein Interesse, den Ort Mühlhausen im
Täle in eigenwirtschaftlicher Weise auszubauen zu wollen. Herr Tim Bozarslan von der „Deutschen Glasfaser Unternehmensgruppe“ war am Sitzungsabend zugegen und erläuterte das vorgelegte Angebot. Kostenfrei für die Gemeinde und den privaten und gewerblichen Endverbrauchern im Ort möchte die Deutsche Glasfaser alle Haushalte und Firmen an ihr Glasfasernetz anschließen und somit den Hauptort mit
schnellem Internet auf höchsten Niveau versorgen. Erst nach der Umsetzung der Gebäudeanschlüsse fallen dann für die Nutzer individuelle monatliche Entgelte, wie auch bei anderen Anbietern/Provider an.
So ein Vorhaben/ Projekt gliedert sich in 5 Phasen:
Gebietsanalyse (bereits abgeschlossen)
Kooperationsvertag mit der Gemeinde
Nachfragebündelung mit erforderlicher Quote von 33 % aller 486 Haushalte im Ort (unter 33 % ist das Vorhaben uninteressant für die Dt. Glasfaser)
Planungs- und Bauphase durch firmeneigene Ingenieure und Baufirma
Aktivierung und Inbetriebnahme

Am Sitzungsabend wurde planmäßig kein Beschluss gefasst. Die Ratsmitglieder nahmen die Ausführungen
interessiert zur Kenntnis. Die Kooperationsvereinbarung wird vorbereitet.
Beschluss dazu gefasst.

Sachstandbericht zum Breitbandausbau der Eselhöfe
Frau Sarah Malec vom Zweckverband Gigabit berichtete über den Sachstand zum Ausbau der 14 förderfähigen Adressen im Ortsteil Eselhöfe. 2020 erfolgte demnach die Durchführung & Auswertung eines landkreisweiten Markterkundungsverfahrens (MEV) und die Aufgabenübertragung der Mitglieder für
die Antragsstellung der Fördermittel.
Die Gemeinde Mühlhausen i. T. erhielt am 14.12.2020 vom Bund sowie am 23.08.2021 vom Land Baden-Württemberg die Förderzusage. Danach bereitete man die Ausschreibe- und Vergabeverfahren vor und gab am 08.10.2021 das EU-Breitbandausschreibungsverfahren öffentlich bekannt.

Fast ein Jahr später, am 29.09.2022, wurden die vorliegenden Angebote geprüft und im Oktober des gleichen Jahres mit den Vertragsverhandlungen begonnen. Eine zeitnahe Vergabe des Auftrages steht nun an und wird durch den Zweckverband Gigabit vorbereitet.
TOP 09 Bürgerfragen
Es gab von der einzigen Zuhörerin nur ergänzende Detailfragen zum Breitbandausbau der Eselhöfe.

TOP 10 Sonstiges / Anfrage
10.1. Chlorung des Trinkwassers
Ein Ratsmitglied spricht den immer wieder erkennbaren Chlorgeruch im Trinkwasser an. Der Verwaltungschef führte dazu aus, dass diese bis zum Abschluss der Sanierung des Wasserhochbehälters immer wieder auftreten kann und auch wird.
Die präventive Chlorung ist während der Sanierung der Behälterkammern der gegebene Schutz für die Verbraucher vor Verkeimung. Das schlechteste Mittel wäre eine im Nachgang zu erfolgende Außerbetriebnahme des Behälters mit Abkochgebot. Das wäre zudem äußerst fahrlässig und für bestimmte
Personengruppen gefährlich. Der Bürgermeister bittet in dieser Thematik um Geduld und um Verständnis.
10.2. Baustellen der Kreuzäckerstraße
Dadurch das in der Kreuzäckerstraße gleichzeitig an mehreren Häusern gebaut wird, kommt es immer wieder vor, dass die Straße mit Baufahrzeugen blockiert ist und sich durchgängig viel Schmutz auf der Straße befindet. Dieser wird durch Regen zur Schlitterparty für Fußgänger und Radfahrer mit hohen Unfallrisiko. Zudem wird die Buchstraße deshalb über das Maß hinaus als Ausweichstrecke genutzt. Der
Gemeinderat hatte sich nun hierzu ausgetauscht. Der Bürgermeister ist in regelmäßigen Kontakt mit dem betreffenden Bauunternehmer und erinnert diesen an seine Verpflichtungen als Baufirmenchef gegenüber seinen Mitarbeitern und deren Einhaltung der Vorschriften. Trotzdem kann es immer wieder vorkommen, dass fremde Subunternehmen oder einzelne Zulieferer sich an die Absprachen nicht halten. Dies ist ärgerlich, aber unter Umständen nicht zu vermeiden. Der Bauherr ist angehalten, darauf zu achten.
PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen/Täle

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