Unter vielen Kommunen hat auch die Stadt Göppingen die Aufgabe, eine Liste mit Persönlichkeiten vorzuschlagen, die für dieses wertvolle Amt geeignet sind. Nach Übersendung der Bewerbungsliste an das Amtsgericht Göppingen, wird aus dieser die erforderliche Anzahl der Schöffen ausgewählt. Zwingende Voraussetzung zur Übernahme dieses Amtes ist die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikel 16 des Grundgesetzes. Zudem müssen Bewerber zum Zeitpunkt des Amtsantritts mindestens 25 Jahre alt und dürfen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Wohnort muss in Göppingen liegen.
Wer sich für das Amt des Schöffen interessiert, kann sich bis spätestens Montag, 24. April, formlos unter Angabe des Vor- und Zunamens (ggf. des Geburtsnamens), der vollständigen Anschrift, des Geburtsdatums, des Geburtsorts und des Berufs beim jeweiligen Bezirksamt oder bei der Hauptverwaltung der Stadt Göppingen (Hauptstraße 1, 73033 Göppingen) bewerben.
Für einen vereinfachten Ablauf kann für die Bewerbung ein Formular genutzt werden, welches im Rathaus und im Internet unter www.goeppingen.de (Suchbegriff: Schöffenwahl) erhältlich ist.
PM Stadtverwaltung Göppingen