Im Jahr 2023 finden in Baden–Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft.
Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens– und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld– und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.
Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnort–Gemeinde bewerben.
Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr
vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen
für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in
Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen
sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs
Monaten verurteilt worden sind.
Die Gemeinde erstellt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in
der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche
Schöffenwahl durchgeführt.
Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können der Informationsbroschüre Leitfaden für Schöffen entnommen werden:
https://www.justiz–bw.de/site/pbs–bw–rebrush–
jum/get/documents_E527708492/jum1/JuM/Justizministerium%20NEU/Sch%C3%B6ffenwahl/Le
itfaden%20f%C3%BCr%20Sch%C3%B6ffen%202022.pdf
Mail unter christopher.flaemig@geislingen.de oder telefonisch 07331 24 251
PM Stadt Geislingen an der Steige