Heike Baehrens, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen, freut sich über die Bundesförderung zur Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes in Höhe von 2.250 000 Euro.
„Das ist eine erfreuliche Nachricht für die Stadt Göppingen, aber vor allem auch für die Schülerinnen, Lehrer und Eltern des Hohenstaufen-Gymnasiums“, freut sich Heike Baehrens, die den Förderantrag der Stadt Göppingen unterstützt hat.
Als Göppinger Bundestagsabgeordnete weiß ich um die besondere Bedeutung des Hohenstaufen-Gymnasiums. Das Schulgebäude, entworfen von Stararchitekt Günter Behnisch, ist ein ganz wichtiges Zeugnis moderner Nachkriegsarchitektur in Deutschland, das es unbedingt zu erhalten gilt“, so Baehrens.
Die Kosten für die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums belaufen sich nach aktuellen Kostenberechnung auf 26,5 Millionen Euro brutto für die Sanierung und auf vier Millionen Euro brutto für die benötigte Interimsschule zur Auslagerung des Schulbetriebs.
„Viele Städte und Gemeinden bringt es an die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit, ihre denkmalgeschützten Gebäude auf gebäudetechnisch gutem Stand zu halten. Deshalb ist es richtig, dass wir es erreicht haben, das Projekt in Göppingen mit 2.250.000 Euro zu unterstützen“, erläutert Heike Baehrens.
Der Förderzuschuss kann nun zur (Teil-)Finanzierung der denkmalgerechten Generalsanierung eingesetzt werden. Ziel ist es, Nutzeranforderungen, denkmalschutzrechtliche Belange, energetische Anforderungen und Wirtschaftlichkeit der Sanierung miteinander in Einklang zu bringen.
Mit dem Förderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ fördert der Bund gemeinsam mit den Ländern bundesweit national bedeutende und das nationale Kulturerbe prägende Kultureinrichtungen. Hierfür stehen Bundesmittel in Höhe von jährlich bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Zuschuss ist eine Gemeinschaftsleistung von Bund, Ländern und Kommunen, wobei der Bund bis zu 50 Prozent der Projektausgaben übernimmt. Weitere Mittel geben die Bundesländer sowie Kommunen und Dritte. Die Antragsstellung für die jährlichen Fördertranchen erfolgt über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde.
PM Büro Heike Baehrens, MdB