CO2-Bepreisung der Müllverbrennung verschoben; Gebührenkalkulation wird durch den AWB nachgeschärft; Beschlussfassung jetzt in der Kreistagssitzung am 13. Dezember 2022
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr des Kreistags des Landkreises Göppingen wurde am Dienstag, 25.10.2022, die Abfallgebührenkalkulation 2023 vorgestellt.
Die Sitzungsvorlage ging noch von einem Gebührenmehrbedarf von ca. 4,3 Millionen Euro aus.
Durch die kurzfristig am 20.10.2022 verabschiedete Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes durch den Deutschen Bundestag wird die CO2-Bepreisung der Müllverbrennung auf das Jahr 2024 verschoben. Hierdurch ergeben sich zugunsten der Abfallgebührenzahler Änderungen an der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023. Der Gebührenmehrbedarf kann um 660.400 Euro verringert werden. Für einen Durchschnittshaushalt macht dies ca. 5 Euro bei den Müllgebühren aus.
Des Weiteren hatte der Ausschuss für Umwelt und Verkehr bezüglich der Vergabe der Ausschreibung der getrennten Bioabfallsammlung noch Klärungs- und Beratungsbedarf. Der Tagesordnungspunkt wurde daher abgesetzt und wird auf die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 30.11.2022 verschoben.
In dieser Sitzung soll dann auch die nachgeschärfte Gebührenkalkulation 2023 durch den Ausschuss vorberaten werden. Die Beschlussfassung ist für die Sitzung des Kreistags am 13.12.2022 vorgesehen.
So ist gewährleistet, dass Auswirkungen der Vergabe der getrennten Bioabfallsammlung bei der Abfallgebührenkalkulation sachgerecht berücksichtigt werden können. Immerhin machen die Kosten der Bioabfallsammlung im bereits durch den Wegfall der CO2-Bepreisung reduzierten Gebührenmehrbedarf für 2023 ca. 70 Prozent aus.
Darüber hinaus hat der AWB weitere Details der Gebührenkalkulation 2023 erläutert.
Der Gebührenmehrbedarf resultiert zum größeren Teil aus fremdbestimmten Kosten, die der AWB weiterverrechnen muss. Dies betrifft zum einen Preissteigerungen durch Inflation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Zum anderen aber auch bundesgesetzliche Änderungen wie das Auslaufen der Privilegierung der öffentlichen Hand bei der Umsatzsteuer.
Hinzu kommt, dass der gestiegene Gebührenbedarf im Vergleich zur Kalkulation 2022 auf weniger Leerungen umgelegt werden muss. Der AWB prognostiziert für 2023 die Anzahl von Leerungen entsprechend den Erfahrungen der ersten Monate im Jahr 2022. Wurden 2021 bei der Gebührenkalkulation für das erste Jahr der Systemumstellung 2022 auf Basis von Schätzwerten noch ca. 1,8 Mio. Leerungen angesetzt, zeigen die Erfahrungen des neuen Systems, dass es tatsächlich 20 Prozent weniger sind. Für 2023 werden daher ca. 1,45 Mio. Leerungen prognostiziert. Dies ist vor allem dem Erfolg der 60-Liter-Tonne geschuldet, diese ist im Landkreis Göppingen der Favorit bei den Abfallgefäßen. Fast 57 Prozent der Haushalte und Arbeitsstätten haben die neue 60-Liter-Tonne gewählt. Nur ca. 5 Prozent der Haushalte und Arbeitsstätten hat noch eine 240-Litertonne.
Ausschließlich die nunmehr in der Kalkulation 2023 zugrunde gelegten Praxiswerte der Tonnenverteilung und Leerungen im Landkreis Göppingen betrachtet – also ohne fremdbestimmte Aufwendungen – würden diese die Abfallgebühr 2023 um 11,90 € für den Durchschnittshaushalt steigen lassen. Das wären rund 9 Prozent. Auch läge die Abfallgebühr 2023 für einen Durchschnittshaushalt – wiederum ohne fremdbestimmte Aufwandssteigerungen – noch unter der Abfallgebühr des alten Systems 2021. Es ist also falsch, wenn behauptet wird, die Umstellung auf das neue Sammel-und Gebührensystem sei sinnlos gewesen und der Kreispolitik sowie der Verwaltung Ignoranz oder gar bewusste Irreführung der Bevölkerung vorgeworfen wird. Die Ziele der Umstellung zum 1.1.2022 sind sowohl finanziell mit dem Ziel der Gebührenstabilität als auch umweltpolitisch mit dem Ziel der Senkung der Restmüllmenge und Steigerung der Wertstoffe eingetreten.
Belegt wird dies auch durch die Tatsache, dass ein Durchschnittshaushalt im Landkreis Göppingen auch 2023 weniger Müllgebühren zahlen wird als im Landesschnitt in Baden-Württemberg.
Hinzuweisen ist zudem darauf, dass bei einem Großteil der Haushalte Rückerstattungen aus dem Abfallgebührenbescheid 2022 zu erwarten sind, wenn weniger als die für 2022 festgesetzten Leerungen benötigt werden. Im Jahr 2023 werden dann nur die 2022 tatsächlich durch den Haushalt gebrauchten Leerungen festgesetzt; Erstattungen werden mit dem Gebührenbescheid 2023 verrechnet.
Für die kommenden Beratungen im Ausschuss und im Kreistag wird der AWB insbesondere die Handlungsmöglichkeiten bei der Gebührenkalkulation 2023 nochmals aufzeigen. Dies betrifft zum Beispiel die Frage des Zeitpunkts der notwendigen Defizitabdeckungen der vergangenen Jahre. Auch werden nochmals sämtlich Ansätze in der Kalkulation auf mögliches Entlastungspotential für die Gebührenzahler geprüft.
Zudem wird der AWB perspektivisch für die kommenden Jahre Einsparmöglichkeiten aufzeigen, die jedoch den Komfort des Abfallsystems im Landkreis betreffen werden.
Für alle Abfallgebührenzahler gilt, dass es weiterhin richtig und wichtig ist, konsequent Abfall zu trennen und zu vermeiden. Dadurch können die individuell entstehenden Abfallgebühren gesenkt und der Umwelt- und Ressourcenschutz unterstützt werden.
Für Abfallgebührenzahler, die sich bislang noch nicht für eine kleinere Restmülltonne entschieden haben, besteht noch im Jahr 2022 die Chance, ohne zusätzliche Gebühren einen solchen Tonnenwechsel beim AWB zu beauftragen. Hiermit können in Verbindung mit konsequenter Abfalltrennung und Abfallvermeidung individuelle Kosten gesenkt werden.
PM Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen