Neuer Nahverkehrsplan für den Landkreis Göppingen – Anhörungsverfahren mit Bürgerbeteiligung beginnt

Der Nahverkehrsplan (NVP) ist ein kommunalpolitisches Instrument, mit dem die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg die Rahmenbedingungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihrem Zuständigkeitsbereich festlegen. Der aktuelle Nahverkehrplan für den Landkreis Göppingen datiert aus dem Jahr 2015. In dessen Folge wurde zum 01.01.2019 das neue Fahrplankonzept “Bus19+” mit rd. 1,7 Millionen Mehrkilometern umgesetzt. Insbesondere die Verkehre am Abend und am Wochenende wurden erweitert und auch tagsüber vertaktet. Der Landkreis wendet hierfür Zusatzkosten von jährlich rund 4,5 Mio. Euro auf.

Grundsätzlich ist der Nahverkehrsplan alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Mit der Vollintegration in den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) wird der neue NVP eine deutliche Handschrift des VVS und der Bedienungsqualität aller Verbundlandkreise tragen: Innerhalb des gesamten VVS sollen zukünftig einheitliche Standards im Busverkehr gelten. Dies betrifft sowohl die Gestaltung und Ausstattung von Fahrzeugen als auch die Fahrplandichte auf räumlich vergleichbaren Relationen ähnlicher Bevölkerungsdichte.

In den vergangenen Monaten wurde seitens des VVS in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur der neue Nahverkehrsplan 2022/23 entworfen. Dieser Entwurf enthält Aussagen zu allen Fragestellungen und mittel- bis längerfristigen Planungen rund um Linienbus-, Ruftaxi- und On-Demand-Verkehre, für die der Landkreis Göppingen als Aufgabenträger originär zuständig ist. Dies sind Fahrplanentwicklungen (Fahrtenzahlen, Taktdichten, Betriebszeiten), Linienweg-Änderungen und -Verlängerungen sowie Aussagen zu Anschlussverknüpfungen und Qualitätsstandards der eingesetzten Fahrzeuge.

Der Nahverkehrsplan trifft jedoch keine Aussagen zu Fragestellungen und Planungen bei Verkehrsmitteln in anderer Zuständigkeit, allenfalls Erwartungen auf ein Zielszenario. Dazu gehören der Schienenfern- und -nahverkehr (Regionalverkehr nach Ulm und Stuttgart), der Individualverkehr (Lkw, Pkw, Rad), tarifliche Themen sowie Infrastrukturmaßnahmen in der Baulastträgerschaft Dritter.

Die Bürger:innen erhalten in den kommenden rund vier Wochen die Möglichkeit, am Beteiligungsverfahren teilzunehmen und Stellung zu beziehen. Alle Informationen hierzu werden auf der Homepage des Landkreises unter www.lkgp.de/start/Landratsamt/Nahverkehrsplan.html bereitgestellt. Die Beteiligungsplattform ist vom 14. Oktober bis zum 14. November 2022 geöffnet.

 

PM Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur

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