Bei einem Vororttermin von Vertretern des Landratsamts Göppingen und der künftigen Betreiberin konnte heute im Marbachstüble in Börtlingen-Zell das weitere Vorgehen besprochen werden. Die von der Betreiberin gewünschte und im Ortstermin nunmehr erstmals dem Landratsamt näher geschilderte geplante Sanierung im Bestand ist nach Einschätzung der Behörde möglich. Die Sanierungsmaßnahmen mit Verbesserung der Betriebsabläufe will die künftige Betreiberin nun über den Winter vornehmen.
Die künftige Betreiberin des Marbachstübles überreichte beim Termin auch den erforderlichen Antrag auf eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, verbunden mit einer langen Unterschriftenliste von Unterstützern aus der Bevölkerung, die sich für den Erhalt des Marbachstübles aussprechen.
Hierzu erklärt der Erste Landesbeamte beim Landratsamt Göppingen, Jochen Heinz: “Es ist gut, dass mit dem nunmehr endlich vorliegenden Antrag auf gaststättenrechtliche Erlaubnis das formale Verfahren eröffnet werden kann. Die Unterschriftenliste verdeutlicht eindrucksvoll, wie wichtig das Marbachstüble für die Raumschaft ist. Ich begrüße es daher, dass zusammen mit der künftigen Betreiberin eine Lösung zur Fortführung des Betriebs gefunden werden konnte, die allen zu berücksichtigenden Belangen gerecht wird.”
Das Landratsamt wird nunmehr den Antrag auf gaststättenrechtliche Erlaubnis – nach Vervollständigung noch fehlender Unterlagen durch die neue Betreiberin – zügig bearbeiten. Ziel ist, dass nach der erfolgten Sanierung im Bestand durch die künftige Betreiberin zum 01.05.2023 die neue Saison im Marbachstüble wieder beginnen kann.
Hintergrundinformationen:
Mit Pressemitteilung vom 07.09.2022 hatte das Landratsamt Göppingen angekündigt, über den Fortgang der Sache zu berichten.
PM Landratsamt Göppingen