Initiativen zur Vermeidung von Lebensmittelverlust und Verpackungsmaterial in Balance mit Hygieneanforderungen

Lebensmittelüberwachung – Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bietet Informationsmaterial und Beratungen zu unternehmerischen Konzepten für die Vermeidung von Lebensmittelverlust und Verpackungsmaterial an.

Die Europäische Union verfolgt mit dem sogenannten Green Deal ein umfangreiches und auf Dauer angelegtes Nachhaltigkeitskonzept. Bedeutende Schwerpunkte und Ziele sind ein nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie die Erzeugung von sicheren, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmitteln. Im Lebensmittelbereich sind dabei schon länger die Farm-to-Fork-Strategie bzw. „Vom Hof auf den Teller“ bekannt. Um diese Ziele zu erreichen, sind beispielsweise die staatlichen und unternehmerischen Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverlust und Verpackungsmaterial an der Schnittstelle zur Lebensmittelsicherheit wichtige Anknüpfungspunkte. Zusätzlich werden die Verbraucher durch entsprechende Informationskampagnen mit einbezogen.

Auf Bundesebene bietet u.a. das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Informationsmaterial wie “Zu gut für die Tonne” und “Pfandsysteme für Lebensmittelbehältnisse” für Unternehmen und Verbraucher an. Auf Landesebene informiert das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg u.a. mit Tipps über die Lagerung und Haltbarmachung von Lebensmitteln zu Hause und für “Lebensmittelretter”.

Im Alltag und medial sind die Entwicklungen dadurch bemerkbar, dass Kommunen die Bemühungen von Unternehmen und Verbrauchern unterstützen. Die unternehmerischen Aktionen stellen sich z.B. in Form von Pfandsystemen für die Verwendung von Lebensmittelbehältnissen zur Befüllung in der Kantine bzw. dem Imbiss dar und indem noch brauchbare Lebensmittel, u.a. Backwaren vom Vortag, mit entsprechenden Hinweisen für die Verbraucher, ggf. verbilligt, abgegeben werden.

Die Lebensmittelüberwachung unterstützt diese Zielsetzungen z.B., indem im Zuge von Hygienekontrollen eine etwaige Unsicherheit von Lebensmitteln weiterhin besonders sorgfältig geprüft wird und vor einer entsprechendern Entsorgung bzw. Vernichtung beispielsweise noch eine etwaige Verwertung als Tierfutter o.Ä. berücksichtigt wird.

Ferner wurde früher oftmals kommuniziert, dass eine Befüllung von privat mitgebrachten Behältnissen z.B. in der Kantine oder beim Bäcker grundsätzlich hygienisch verboten sei. Dies trifft jedoch nicht absolut zu. Vielmehr können derartige Konzepte zur Verpackungsabfallvermeidung auch hygienisch zulässig sein, wenn das Unternehmen ein entsprechendes Lebensmittelsicherheitskonzept implementiert. Dabei ist u.a. von Bedeutung, dass ein hygienischer Ort an der Schnittstelle vom Kundenbereich und dem aus hygienischer Sicht reinen Verkaufsthekenbereich zur Befüllung der Behältnisse geschaffen wird und dass geschultes Personal diese sensiblenTätigkeiten vornimmt.

Des Weiteren unterstützt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz inzwischen schon verschiedene Initiativen im Landkreis Göppingen sowohl auf ehrenamtlicher Basis als auch von Unternehmen durch einschlägige Beratung und eine Verifizierung der Konzepte.

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz berät zu den beschriebenen Themen bislang auch bei den planmäßigen Hygienekontrollen vor Ort und auf entsprechende Anfragen. Nachdem das Interesse zu diesen Themen erfreulicherweise weiterhin ansteigt, wird nun ergänzend auf den Internetseiten des Landratsamtes informiert. Bei weiteren Fragen oder einem Wunsch nach einer Betrachtung eines unternehmerischen Konzeptes bei einem Ortstermin können sich die Unternehmen ergänzend direkt an die Lebensmittelüberwachung wenden.

Weitere Informationen von Bund und Land finden sich im Internet wie folgt:

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/ernaehrung/lebensmittelretter/

PM Landratsamt Göppingen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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