Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 30. Mai 2022 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.
Der langjährige Gemeinderat und ehemalige stellvertretende Bürgermeister Johannes Küchle ist am 21.05.2022 unerwartet verstorben. Als Mensch und als Gemeinderat wird er auch dem Gremium fehlen. Der Gemeinderat besteht nach § 25 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) in Verbindung mit der gemeindlichen Hauptsatzung aus dem Bürgermeister sowie weiteren acht ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Position des Amtes als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied ist nach den Vorschriften GemO BW wieder zu besetzen, damit das Gremium vollzählig beraten und beschließen kann. Nach§ 31 Abs. 2 GemO BW rückt die als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach. In diesem Fall Anita Seibold. Anita Seibold machte jedoch Ablehnungsgründe geltend. Nachdem Frau Anita Seibold die Übernahme des Amtes aus wichtigem Grund zulässig abgelehnt hatte und dies durch den Gemeinderat bestätigt wurde, musste zur Nachbesetzung die übernächste Ersatzperson herangezogen werden. Herr Uwe
Schmid ist mit 5 erhaltenen gültigen Stimmen nach amtlich festgestelltem Wahlergebnis die „übernächste“ Ersatzperson. Herr Uwe Schmid wurde ebenfalls über die Sachlage informiert und gebeten, etwaige Ablehnungs- oder Hinderungsgründe mitzuteilen. Er gab an, dass er keine „wichtigen Gründe“ nach § 16 Abs. 1 GemO geltend macht und dass ihm keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO BW bekannt seien. Die Gemeindeverwaltung konnte bestätigen, dass eine Hinderungsgründe vorliegen. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und stellte dies förmlich fest und Herrn Uwe Schmid wurde zum
Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen im Täle für die restliche Amtszeit bis zur nächsten Gemeinderatswahl bestellt.
2.2. Nachbesetzung im Gemeinderat – Einsetzung und Verpflichtung eines neuen Gemeinderats
Nach Bestellung von Herrn Uwe Schmid zur ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderat wurde er offiziell eingesetzt und als Gemeinderatsmitglied durch Bürgermeister Bernd Schaefer verpflichtet. Dabei lobte er auf die Treue der Verfassung, Gehorsamkeit auf die Gesetze und auf eine gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten – insbesondere darauf, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl sowie das ihrer Einwohner zu fördern.
2.3. Besetzung von Ausschüssen und Zweckverbänden
Der verstorbene Gemeinderat Johannes Küchle war in diversen Ausschüssen und Zweckverbänden ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied und hat dadurch die Gemeinde Mühlhausen i. T. auch auf interkommunaler Ebene vertreten. Hierzu musste aus der Mitte des Gemeinderats Ersatz gefunden werden. Nach kurzem Austausch wurden die offenen Positionen in den Ausschüssen und Zweckverbänden neu besetzt. Gemeinderat Uwe Schmid vertritt nun die Gemeinde bei den Verbandsversammlungen des Abwasserverbands „Oberes Filstal“ und ist ordentliches Mitglied beim Umlegungsausschuss. Zudem steht er als stellvertretendes Mitglied beim ZV Interkommunales Zusammenarbeit, ZV Albwasserversorgungsgruppe II und beim ZV Landeswasserversorgung zur Verfügung.
TOP 03 – Sanierung des Hochbehälters „Buch“
3.1. Sanierung des Hochbehälters „Buch“ – aktueller Sachstand zu laufenden Sanierungsarbeiten
Aktuell laufen die äußeren Arbeiten zur Abdichtung und Dämmung sowie die Fugensanierung des Hochbehälters „Buch“. Der Vertreter des beauftragten Ingenieurbüros Wassermüller, Herr Moser, hat in der Sitzung den aktuellen Stand der Sanierung erläutert und einen Ausblick auf anstehende Arbeiten gegeben.
So sind in der Zwischenzeit die Behälterdecke freigelegt und die Bauwerksfugen saniert, die Außenabdichtung und Dämmung aufgebracht sowie die alten Lüftungsdome größtenteils entfernt.
Nun stehen noch die Außenabdichtung der Wasserkammern, das Einbringen der Drainage sowie Erdarbeiten mit Überdeckung des Behälters an. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
3.2. Sanierung des Hochbehälters „Buch“ – Vergabe der Arbeiten zu Los 3
(Betoninstandsetzungsarbeiten und Sanierung der Wasserkammern)
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 25.10.2021 zur Sanierung der Wasserkammern beraten und das Ingenieurbüro Wassermüller mit den Planungen und der Umsetzung beauftragt. Eine Ausschreibung ist in der Zwischenzeit erfolgt. Das ausgeschriebene Los 3 befasst sich mit den inneren Betoninstandsetzungsarbeiten und der Sanierung der Wasserkammern. Die im Zuge dieser Ausschreibung eingegangenen Angebote wurden im Rahmen der Submission (Angebotsöffnung nach VOB) am Montag, 11.07.2022 geöffnet. Das beauftragte Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm hat die Angebote geprüft und
einen Vergabeentwurf formuliert. Demnach ist die Firma Wiedemann aus Wiesbaden mit einem Angebotspreis in Höhe von 276.945,08 € netto die günstigste Anbieterin. Im Haushalt 2022 sind für die Wasserversorgung insgesamt Finanzmittel für die Sanierung des Hochbehälters in Höhe von 300.000 € vorgesehen. Dieser Betrag dient allerdings zur Finanzierung der gesamten Sanierung, also einschließlich der
Deckung für das Los 3 und Los 4 sowie den Nebenkosten aus Ingenieursleistungen gemäß HOAI.
Allerdings ist aufgrund des geplanten Sanierungszeitraums nicht damit zu rechnen, dass der Haushaltsansatz dieses Jahr überschritten wird. Die Kosten, die dann dieses Jahr nicht mehr zum Tragen kommen, müssten dann allerdings im nächsten Jahr im Haushaltsplan 2023 erneut aufgenommen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Los 3 – Betoninstandsetzungsarbeiten und Sanierung der Wasserkammern – an die Firma Wiedemann aus Wiesbaden mit einem Angebotspreis in Höhe von 276.945,08 € netto zu vergeben.
3.3. Sanierung des Hochbehälters „Buch“ – Vergabe der Arbeiten zu Los 4
(Hydraulische Ausrüstung)
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 25.10.2021 zur Sanierung derWasserkammern ausgetauscht und das Ingenieurbüro Wassermüller mit den Planungen und der Umsetzung beauftragt. Eine Ausschreibung ist in der Zwischenzeit erfolgt. Das ausgeschriebene Los 4 befasst sich mit der hydraulischen
Ausrüstung der Wasserkammern. Die im Zuge dieser Ausschreibung eingegangenen Angebote wurden im Rahmen der Submission (Angebotsöffnung nach VOB) am Montag, 11.07.2022 geöffnet. Das beauftragte Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm hat die Angebote geprüft und einen Vergabeentwurf formuliert. Demnach ist die Firma Schütz aus Boos mit einem Angebotspreis in Höhe von 38.510,00 € netto die günstigste Anbieterin. Einstimmig stimmte das Gremium der Vergabe wie vorgeschlagen zu.
TOP 04 – Bauangelegenheiten
4.1. Sanierung des Bestandsgebäudes sowie Umnutzung bestehender Garagen zu Büroräumen, Warmenweg 2, Fist. 562
Der Antragsteller möchte das Bestandsgebäude im Warmenweg 2 sanieren, einen Fahrstuhl einbauen und die im Gebäude befindlichen Garagen zu Büros unnützen. Zu diesem Zweck wurde ordnungsgemäß ein Bauantrag gestellt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Warmen“. Das Fist. 562 ist unter anderem in dem Planwerk als „Mischgebiet“ ausgewiesen und beurteilt sich nach § 6 Abs. Abs. 1 und 2 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) Nach § 37 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) sind bei Änderungen oder Nutzungs- änderungen von Anlagen Stellplätze oder Garagen in solcher Zahl herzustellen, dass die infolge der Änderung zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge und Fahrräder aufgenommen werden können.
Dies hat die Bauherrschaft beachtet und dem jetzt eingereichten Bauantrag einen weiteren vorgeschoben. Am 21.12.2020 reichte die Bauherrschaft bereits den Bauantrag „Anbau eines Verwaltungsgebäudes an ein Bestandsgebäude sowie Neubau eines Garagengebäudes und überdachte Stellplätze“. Am 24.06.2021 wurde dazu die Baugenehmigung erteilt. Die Umsetzung läuft derzeit noch. Dies bedeutet, dass für die Garagen, welche nun Büros werden sollen, bereits für Ersatz gesorgt wird. Seitens der Verwaltung bestanden keine baurechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben und das Einvernehmen der Gemeinde wurde erteilt. Erneuert wurden allerdings die großen Bedenken, dass die Stellplätze für die Dienst- und
Privatfahrzeuge bei einer Personalstärke von bis zu 65 Personen nicht ausreichen werden und eine weitere Verdrängung des ruhenden Verkehrs in den öffentlichen Straßenbereich stattfinden wird.
4.2. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Kreuzäckerstraße 36, Fist. 140/7
Das o.g. Bauvorhaben wurde im Kenntnisgabeverfahren gemäߧ 51 Abs. 1 und 2 Landesbauordnung (LBO) angezeigt. Die Gemeinde hat die eingegangenen Unterlagen geprüft und den Zeitpunkt des Einganges der vollständigen Bauvorlagen schriftlich bestätigt. Im Kenntnisgabeverfahren wird keine Baugenehmigung im klassischen Sinn erteilt. Die Entwurfsverfasser/in (Architekt oder Statiker) tragen die Verantwortung, dass die eingereichten Pläne den gesetzlichen Vorgaben, hier insbesondere des Bebauungsplans „Kreuzäcker II – Erweiterung“ entsprechen. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis.
4.3. Einbau eines erdüberdecktem Flüssiggasbehälterlagers, Industriestraße 19, Fist. 368
Die Antragstellerin möchte auf dem Fist. 368 nordwestlich neben einer Produktionshalle ein Flüssiggasbehälterlager einbauen, welches mit einer Auftriebssicherung für erdüberdeckte Lagerbehälter gesichert ist. Die Erdüberdeckung ist mindestens 1 m hoch. Der Dom des Behälters soll durch einen
1,50 m hohen Zaun zusätzlich geschützt werden. Das Bauvorhaben richtet sich nach dem Bebauungsplan „Am Sportplatz“. Laut Lageplan liegt der Behälter teilweise außerhalb des Baufensters. Die Überschreitung prüft das Bauamt des Landratsamtes Göppingen, ob eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (MB-Antrag) zugelassen werden kann. Sonstige Festsetzungen des BBP können wegen dem unterirdischen Bauvorhaben außer Betracht bleiben. Die Baumaßnahme hat keinerlei Auswirkung auf das
Rückhaltevolumen der Fläche bei Hochwassergefahr durch die Fils, gleich bei welchem Ausmaß (HQ 100 – HQext). Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt und keine Einwendungen erhoben.
TOP 05 – Elternbeiträge für die Betreuung im Kindergarten „Pusteblume“ – Erteilung des Einvernehmens
Gemäß Kindergartenvertrag zwischen der Gemeinde Mühlhausen im Täle und der Kath. Kirchengemeinde „St. Margaretha“ sind die Betreuungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots im Kindergarten „Pusteblume“ durch die Kath. Kirchengemeinde im Einvernehmen mit der bürgerlichen Gemeinde festzulegen.
Die Gebühren für das Kindergartenjahr 2022/2023 waren neu festzulegen. Als Richtwert gilt dabei stets die gemeinsame Empfehlung des Gemeinde- und Städtetags sowie der Kirchenverbände. Hierin wurde für das kommende Kindergartenjahr eine Erhöhung von 3,90 % empfohlen. Ausdrücklich wird dabei betont, dass dies die aktuellen Kostensteigerungen nicht vollständig ausgleicht.
Nach Vorberatung im Kirchengemeinderat und im Kindergartenausschuss wurde vorgeschlagen, eine moderate Erhöhung um 1,50 % -1,60 % vorzusehen. Die Ratsmitglieder stimmten den vorgeschlagenen Erhöhungen einstimmig zu. Die Kirchengemeinde St. Margaretha als Trägerin des Kindergartens „Pusteblume“ wird nun die Betreuungsgebühren nach erteiltem Einvernehmen festsetzen.
TOP 06 – Bekanntgabe eines Beschlusses im Umlaufverfahren – Anschaffung von Tablets für die Grundschule Mühlhausen i. T
Förmlich wurde nachfolgender durch Umlauf gefasster Beschluss bekanntgegeben. Es wurde im Umlauf beschlossen, 8 Tablets gemäß dem vorgelegten Angebots bei der Firma Bechtle aus Neckarsulm zu beschaffen.
Hintergrund: Die Beschaffung von Schultablets aus Haushaltsmitteln im Rahmen des Medienentwicklungsplans wurde noch nicht umgesetzt. Hierfür standen dieses Jahr noch 3.600 Euro zur Verfügung. Es wurden deshalb Angebote abgefragt, für Apple iPad mit Wi-Fi und 64 GB internem Speicher. Diese wurden auch schon in der ersten Charge beschafft und sind im Schulbetrieb bereits vorhanden.
Aufgrund der derzeitigen Lieferengpässe und zu erwartenden enormen Preissteigerungen in nächster Zeit wurde vorgeschlagen, die Beschaffung zeitnah durchzuführen. Eine Liefergarantie konnte vom Anbieter nicht gegeben werden, bzw. dies hätte mit deutlichen Wartezeiten verbunden sein können. Mit einem Angebotspreis in Höhe von 3.113,67 Euro brutto hat die Firma Bechtle aus Neckarsulm das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Allerdings konnte sie nur eine Preisgarantie für eine Woche anbieten. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wurde deshalb ein außerordentliches Umlaufverfahren eingeleitet, durch Abfrage der Ratsmitglieder und jeweiliger Rückmeldung. Mit einem Angebotspreis in Höhe von
3.387,37 Euro brutto lag ein zweiter Anbieter über dem Preis der Firma Bechtle AG. Ein weiterer angefragter Unternehmer hat kein Angebot eingereicht. Die Tablets wurden bestellt und sind bereits auch an die Grundschule Mühlhausen i. T. ausgeliefert worden.
TOP 07 – Flexible Nachmittagsbetreuung
7.1. Flexible Nachmittagsbetreuung – Bericht aus dem Schuljahr 2021/2022 und Vorschau auf 2022/2023
Die Gemeinde Mühlhausen im Täle organisiert und finanziert eine sehr flexible und sehr kostengünstige Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Mühlhausen im Täle. Stets zum Schuljahresende hin wird über das vergangene Schuljahr berichtet sowie ein Ausblick in das kommende Schuljahr gegeben. In der Sitzung wurde der Bericht als Präsentation vorgetragen:
Anzahl der zu betreuenden Kinder 2022:
– 22 Kinder die zur Betreuung angemeldet sind
– 15 Kinder davon zur Komplettbetreuung
– 7 Kinder sind zur Mittagsbetreuung angemeldet und gehen um 13. 00 Uhr nach Hause.
Im kommenden Schuljahr 22123 werden es vermutlich 25 Kinder zur Betreuung sein. Die Anmeldung zur Betreuung der neuen Erstklässler liegt noch nicht vor.
Anzahl ehrenamtliche Helfer:
Im Schuljahr 21/22 arbeiteten 7 ehrenamtliche Helfer in der Betreuung. Drei davon nur zur Mittagsverpflegung, ebenfalls 3 zur Mittagsverpflegung und zur Hausaufgabenbetreuung. Eine davon war für einkaufen und Kochvorbereitung eingeteilt.
Im Schuljahr 21 122 wurden an den Betreuungstagen 1713 Portionen Essen zubereitet und verspeist. Ca. 998, 50 Arbeitsstunden leisteten die Ehrenamtlichen für die Mittagsbetreuung. Ca. 710 Stunden wurden für die Hausaufgabenbetreuung aufgebracht. Bedingt durch Corona gab es auch in diesem Schuljahr einige
Einschränkungen. Die Betreuung fand auf Grund von zu wenig Personal nur bis 14. 00 Uhr statt. Angebote außer Hausaufgabenbetreuung konnten im nun ablaufenden Schuljahr leider nicht angeboten werden. Für das Schuljahr 22/23 werden wieder die ursprünglich vorgesehenen Betreuungsmodelle angeboten. Ein noch nicht abschätzbarer Bedarf einer „Frühbetreuung“ wurde von Seiten der Eltern formuliert. Es lässt sich aber nicht genau abschätzen, ob diesem Bedarf Rechnung getragen werden kann. Dies hängt von dem endgültigen Gesamtbedarf ab ebenso wie von den zur Verfügung stehenden Betreuungskräften.
Es ist vorgesehen, dass ab nächstem Schuljahr auch wieder Angebote (z.B. Basteln, malen, Spiele, Schulgarten, Leseangebote, Sport etc.) stattfinden. Bereits heute zeichnet sich ab, dass die sehr flexible Betreuung und die den Bedürfnissen der Schüler*innen angepasste Mittagsverpflegung nur durch einen
hohen persönlichen Einsatz weniger ehrenamtlicher Helferinnen zu bewerkstelligen sind. Mit dem nächsten Schuljahr kommen in der Prognose weitere 5 Kinder in die Betreuung hinzu. Dies bedeutet, dass es früher oder später wohl zu strukturellen Änderungen in der Nachmittagsbetreuung kommen muss, um die Betreuung auch weiterhin zu gewährleisten.
7.2. Personelle Situation in der Mittagsverpflegung und in der Nachmittagsbetreuung – ggf. Beschäftigung FSJ/BfD
Neben einem immer noch intensiven Betreuungsaufwand der Kinder, der personellen Struktur der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der in der Prognose für das kommende Schuljahr bereits von den Eltern geäußerter Betreuungsbedarf ist es absehbar, dass es nach aktuellem Stand nicht mehr zu 100 % gewährleistet sein könnte, dass die Schülerinnen und Schüler stets und zuverlässig betreut werden könnten. Nur alleine die denkbare Möglichkeit, dass bei den aktuell drei engagierten Helferinnen eine Krankheit dazwischenkommen könnte, stellt die gesamte Betreuung vor eine große Herausforderung. Im schlimmsten Fall müsste tageweise eine Betreuung abgesagt werden. Um diesem Szenario vorzukommen bzw. vorzubeugen, ist es wichtig, sich bereits frühzeitig Gedanken über die Struktur und den personellen Einsatz zu machen.
Im Schuljahr 2021/2022 waren 22 Kinder in der Betreuung angemeldet. Im nächsten Schuljahr werden es aller Voraussicht nach 27 Kinder sein. Für die Gewährleistung der Mittagsverpflegung bedarf es mindestens drei Personen täglich, die von 11 :00 Uhr bis 13 Uhr aktiv sind. Dazu kommt noch die Vorbereitungszeit einer dieser Personen für Einkaufen, Vorbereitung und Nachbereitung.
In der Nachmittagsbetreuung einschließlich Hausaufgabenbetreuung muss montags – donnerstags eine Betreuung von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr gewährleistet sein (Freitag wird nur eine Betreuung bis 13:00 Uhr angeboten). Hier müssen aufgrund der Anzahl der Kinder ebenfalls mindestens zwei Personen im Einsatz sein. Insgesamt ergibt sich ein Betreuungsaufwand von insgesamt 57,50 Betreuungswochenstunden. Hilfreich wäre es, wenn sich weitere Personen bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung aktiv einbringen könnten. Dadurch bliebe auch der Charakter der Nachmittagsbetreuung in Mühlhausen i. T. gewährleistet. Auch die Zielsetzung, selbst im Bürgersaal für die Kinder zu kochen und keinen Caterer zu beauftragen, sollte aus Sicht der Schule und der Verwaltung nicht aufgegeben werden. Mit unserem Modell kann schnell, unbürokratisch und sehr flexibel auf die Bedürfnisse der Eltern und der Schüler eingegangen werden, so der Bürgermeister.
Bei den sich bereits heute im Engagement befindlichen Ehrenamtlichen muss stets beachtet werden, dass diese ihre Steuerfreigrenze nicht überschreiten und sind deshalb mit Blick auf ihre Jahresgesamtstunden immer etwas eingeschränkt. Auch wenn eine Krankheit, Urlaub oder sonstige Faktoren dazwischenkommen,
bedeutet die Organisation und die Gewährleistung der Betreuung ein enormerAufwand. Denkbar wäre z.B. der Einsatz einer Person im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bzw. des Bundesfreiwilligendienst (BFD) und aufgrund geringer Kosten auch tragbar. Hierzu müsste die Beschäftigung einer Person nach diesem Modell ausgeschrieben werden. Mit dieser Stelle könnten so etwa 20 Wochenbetreuungsstunden abgedeckt werden. BFDler erhalten dann von der Gemeinde ein „Taschengeld“. Im Jahr wären dies ca. 5.000 €. Jedoch sind die hierauf entfallenden Sozialleistungen ebenfalls von der Gemeinde zu tragen. Nach längerem Austausch und intensiver Beratung wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde als BFD-Einsatzstelle anerkennen lässt und eine Stelle für den Einsatz im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ausschreibt. Zudem wird verstärkt um weitere Ehrenamtlichen aus der Bürgerschaft geworben.
Dabei wird man auch bewusst auf junge Erwachsene aus den Realschulen und Gymnasien zugehen um dort für die Betreuung der Schulkinder zur Entlastung der bisher Ehrenamtlichen zu werben. Im Herbst 2022 wird der tatsächlich benötigte Betreuungsbedarf erfasst um zeitnah auf die personelle Struktur reagieren zu können
7 .3. Festlegung der Betreuungsgebühren und des Preises für das Mittagessen ab dem Schuljahr 2022/2023
Die Betreuungsgebühren sowie der Preis für das Mittagessen wurden bei der letzten Beschlussfassung im Gremium in der Sitzung vom 26.07.2021 für das Schuljahr 2021/2022 festgelegt. Mit den Planungen zum neuen Schuljahr 2022/2023 musste auch über die Höhe der Betreuungsgebühren sowie über den Preis der
Mittagsverpflegung beraten und beschlossen werden.
Nach Beratung im Gremium wurde beschlossen, den Essenspreis auf 3,50 Euro und die Betreuungsgebühren wie nachfolgend dargestellt für die jeweiligen Betreuungsmodule festzusetzen:
• Mittagsbetreuung: 15,- €. Zu diesem Betreuungsmodul fällt in der Prognose kein Mehraufwand an. Mehrkosten sind beim Wareneinkauf zu verzeichnen, was durch die Erhöhung des Essenspreises ausgeglichen werden kann.
• Nachmittagsbetreuung: 22,- € monatlich. In der Zeit zwischen 13:30 Uhr und 15:30 Uhr findet eine Betreuung mit verschiedenen Angeboten statt.
• Komplettangebot: 29,- € monatlich. Die Betreuung wird Mo.-Do. zwischen 11 :00 Uhr und 15:30 Uhr sowie freitags bis 13:00 Uhr angeboten. Das Kind kann (muss aber nicht) an allen Angeboten teilnehmen.
• Einzelmittagsbetreuung: 7 € pro Betreuungstag. Benötigt man an einem einzelnen Tag eine Betreuung und ist grundsätzlich nicht angemeldet, so kann das Kind gerne an Einzeltagen zur Betreuung geschickt werden. Dies gilt auch für Notfälle.
TOP 08 – Bekanntgaben
8.1. Zuwendung aus dem Programm zur Förderung der offenen Jugendarbeit in den Kommunen 2022 – hier: Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche
Die Gemeinde Mühlhausen i. T. erhält über das Landratsamt Göppingen aus o. g. Förderprogramm einen Anteil an der Zuwendung aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 von Bund und Ländern. Das Land Baden-Württemberg fördert damit Angebote und Aktivitäten von öffentlichen und freien Trägern der Jugendarbeit. Die Gemeindeverwaltung hatte hierzu einen Antrag bzgl. der Einrichtung des Jugendtreffs gestellt. Hierfür erhält die Gemeinde Mittel in
Höhe von 315,98 €. Angesprochen wurde noch, dass aktuell nur sehr wenige Jugendliche bereit sind, den Jugendtreff durch eigene Arbeitsleistung zu gestalten. Durch aktiv festgelegte Arbeitseinsätze und durch Koordination sollen mehrJugendliche motiviert werden, bei dem Gesamtprojekt mitzuwirken.
8.2. Verbandsversammlung des GVV „Oberes Filstal“ am Mittwoch, 27.07.2022 im Bürgersaal Mühlhausen i. T.
Der Bürgermeister informierte über die o.g. Verbandsversammlung.
8.3. Weitere Vollsperrungen der AB Albabstieg (AS Merklingen bis AS Mühlhausen) angekündigt
„Die Autobahn GmbH“ Niederlassung Südwest hat in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass aufgrund einer Fahrbahnerneuerung und zur Vorbereitung von weiteren Hangsicherungsmaßnahmen die AB voll gesperrt werden muss. Die Sperrungen erfolgen am 11.08 ab ca. 22 Uhr bis zum 15.08. ca. 06:00 Uhr sowie an den Tagen 17./18.09. und am 24./25.09 2022 jeweils von ca. 05:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
8.4. Allgemeinverfügung des Landratsamtes Göppingen zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch – Untersagung des Gemeingebrauchs
Aufgrund erlassener Allgemeinverfügung wird der Gemeingebrauch nach § 20 Wassergesetz BW von Wasser eingeschränkt. Insbesondere ist aktuell die Entnahme von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis Göppingen zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Tränken,
Schwemmen und zu ähnlichen unschädlichen Verrichtungen sowie in geringen Mengen für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau (Gemeingebrauch) untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31.08.2022. Auf die Presseinformation des Landkreises und auf die Informationsmöglichkeiten auf der
Homepage unter www.lkgp.de wird verwiesen.
TOP 09 – Bürgerfragen
Es gab keine Bürgerfragen, da keine Zuhörer anwesend waren.
TOP 10 – Anfragen / Sonstige
10.1. Nachträge zu den Arbeiten an der Filspromenade
Im Zuge der Arbeiten haben sich Umstände ergeben, die insgesamt entweder weniger Aufwand oder auf der anderen Seite Mehraufwand erfordern. Für weitere notwendige Arbeiten – insbesondere im Bereich der Mauersanierung – hat die beauftragte Firma Eichele drei Nachtragsangebote abgegeben. Die Nachträge kamen recht kurzfristig vor der Sitzung, so dass dies nicht mehr in die reguläre Tagesordnung eingearbeitet werden konnte. Mit Zustimmung des Gemeinderats wurde dieser Punkt trotzdem behandelt. Die Nachträge standen dem Gremium zum Download aus der Cloud zur Verfügung. Mehraufwendungen aufgrund der vorliegenden Nachträge in Höhe von ca. 26.000,00 Euro netto können durch entfallende Leistungen fast ausgeglichen werden. Die Summe der Abzüge belaufen sich auf ca. 23.000 € netto. Unter dem Strich bleiben
somit ca. 3.000 € netto als Mehraufwendungen. Den Nachträgen stimmte der Gemeinderat zu.
PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen/Täle