Gleich vier Kommunen profitieren von zwei Förderprogrammen von Bund und Land für den Ausbau und die Sanierung von Sportstätten.
Mit der neuen Sportstättenförderung des Bundes und des Landes im Rahmen des Bund-Länder-Investitionspakts Sportstätten gehen rund 1,9 Millionen Euro an den Neubau der Sporthalle in Reichenbach, sowie 50.000 Euro an die Sanierung des Sportgeländes in Schlierbach. Die Kommunen konnten sich damit mit 36 Weiteren bei fast 100 Bewerbungen von baden-württembergischen Städten und Gemeinden durchsetzen. Zusätzlich werden mit dem kommunalen Sportförderprogramm des Landes Baden-Württemberg die Sanierung der Turnhalle des Hohenstaufengymnasiums Göppingen mit 47.000 Euro, die Teilsanierung des Stadions Sportpark Lindach in Rechberghausen mit 48.000 Euro, sowie zusätzlich der Neubau der Sporthalle in Reichenbach mit weiteren 533.000 Euro gefördert.
Die örtliche Landtagsabgeordnete Sarah Schweizer freut sich über die Förderzusage: „Der Sport, das Ehrenamt und die damit verbundene Gemeinschaft haben in der Pandemie besonders gelitten. Deshalb kommt es jetzt umso mehr darauf an, dass wir in die Sportinfrastruktur in unseren Städten und Gemeinden investieren und die Kommunen bei dieser Aufgabe nicht alleine lassen. Die Sportförderprogramme von Bund und Land, die insgesamt 43 Millionen Euro zur Sanierung und für den Ausbau von Sportstätten in Baden-Württemberg zur Verfügung stellen, sind wichtiger denn je. Besonders erfreulich ist es, dass gleich vier Kommunen aus dem Wahlkreis Göppingen mit über 2,5 Millionen Euro von beiden Förderprogrammen profitieren.
Der Mammutanteil geht mit 2,4 Millionen Euro nach Reichenbach an der Fils für den Sporthallenneubau. Damit gehört die Filstalgemeinde zu den Top-Fördergeldempfängern im Land. Herzlichen Glückwunsch!“
Auch die Landtagsabgeordnete Ayla Cataltepe freut sich über die Förderung: „Sport ist ein wichtiger Baustein für unsere Solidargemeinschaft, der nicht nur Freude macht und die Gesundheit stärkt, sondern auch die Teilhabe aller an unserem sportlichen Angebot und unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Unsere moderne und vielfältige Gesellschaft lebt auch von gemeinsamen sportlichen Interessen, wofür die Sportstätten die Basis bieten. Daher freue ich mich sehr, dass die Sportstättenförderung auch einige Gemeinden und Kommunen in meinem Wahlkreis Göppingen zugutekommt.“
Hintergrund:
Bund und Länder fördern im Rahmen des Investitionspakts Sportstätten (IVS) die Sanierung und den Ausbau sowie in Ausnahmefällen auch einen Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen die primär der Ausübung von Sport dienen. Dazu gehören auch Freibäder und Schwimmhallen, die für den Schul-, Vereins- und Breitensport genutzt werden und in kommunalem Eigentum sind. Kur- und Erlebnisbäder sind ausgenommen. Wichtig ist, dass die Vorhaben möglichst zügig umgesetzt werden. Der Bewilligungszeitraum läuft bis 30. April 2026.
2022 stellt der Bund insgesamt rund 13,9 Millionen Euro für die Sportstättenförderung zur Verfügung, das Land ergänzt diese Mittel um weitere rund 11,6 Millionen Euro. Einen Antrag stellen konnten Kommunen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Sporteinrichtungen in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen oder diesem dienen. Bis zum Ende der Antragsfrist gingen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen insgesamt 92 Anträge der Städte und Gemeinden im Land ein.
Weitere Informationen zur Sportstättenförderung sowie eine Liste aller geförderten Projekte gibt es unter www.stadterneuerung-bw.de
Im Rahmen des Solidarpakts Sport fördert Baden-Württemberg im Jahr 2022 insgesamt 103 kommunale Sportstättenbauprojekte mit rund 18 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. Mit den Geldern werden Neubauten und die Sanierung von Sporthallen, Sportplätzen sowie Leichtathletikanlagen finanziert. Damit geben wir erneut ein Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg ab und schaffen gemeinsam gute Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb.
Die Zuschüsse werden für Einrichtungen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen und damit vielseitig genutzt werden können. Schulsport und Vereinssport profitieren somit gleichermaßen. Für das Programm 2022 wurden alle förderfähigen Anträge berücksichtigt.
Auf den Regierungsbezirk Stuttgart entfallen dabei 43 genehmigte Anträge (rd. 6,5 Mio. Euro), auf den Regierungsbezirk Karlsruhe 17 Anträge (rd. 4,3 Mio. Euro), auf den Regierungsbezirk Freiburg 30 Anträge (rd. 4,4 Mio. Euro) und auf den Regierungsbezirk Tübingen 13 Anträge (rd. 2,8 Mio. Euro).
Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die geltenden pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und die danach maßgeblichen Zuwendungen sind der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenbauförderung) zu entnehmen.
PM Sarah Schweizer, MdL