Die Stadt Göppingen informiert Grundstückseigentümer*innen zur Grundsteuerreform: Auf Bodenrichtwerte kann erst ab Juli 2022 direkt über www.grundsteuer-bw.de oder www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw zugegriffen werden.
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurde die Reform der Grundsteuer notwendig. In Baden-Württemberg wurde deshalb im November 2020 ein neues Grundsteuergesetz erlassen. Die Umsetzung erfordert auch die Mitwirkung der betroffenen Bürger*innen. So müssen die Steuerpflichtigen bis zum 31. Oktober 2022 ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Frühestens ist dies jedoch ab dem 1. Juli dieses Jahres möglich: Auch wenn der für das Finanzamt maßgebliche Bodenrichtwert den Stichtag zum 1. Januar 2022 vorgibt, werden die geltenden Bodenrichtwerte zu diesem Stichtag aber vom gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Göppingen erst bis Ende Juni 2022 ermittelt und ab Juli 2022 veröffentlicht. Daher ist vor diesem Zeitpunkt keine für die Grundsteuerreform relevante Information zu einem Bodenrichtwert erhältlich!
Derzeit müssen die Betroffenen also noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung oder dem gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Göppingen ist aktuell nicht nötig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt zwar die Grundlagen, erteilt aber grundsätzlich keine Auskünfte. Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Juli 2022 zur Verfügung. Erst dann kann direkt über www.grundsteuer-bw.de und www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw auf die Daten zugegriffen werden.
PM Stadtverwaltung Göppingen