Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 30. Mai 2022

Der Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Frau Magdalena Dursch Kämmerin des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Filstal“, zu TOP 02 Hans Eisele vom Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner GbR, sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin. Die Presse war vertreten durch Ralf Heisele (Geislinger Zeitung). Die Gemeinderatssitzung verfolgten 2 Zuhörer.

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung legte Bürgermeister Bernd Schaefer mit allen Anwesenden eine Schweigeminute für den am 21. Mai 2022 verstorbenen Gemeinderat Johannes Küchle ein. Zu tiefst erschüttert von seinem plötzlichen Tod fand der Chef der Verwaltung passende Worte des Abschieds im Gedenken an einen so wertvollen Menschen.
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 25. April 2021 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 Entwurfsplanung -Ausschreibungsbeschluss
Im Zuge der Ausführungen im Gewässerbau der Fils zwischen der Brücke Kirchstraße und der Brücke Brühlstraße ist im Gesamtprojekt auch das neue Geländer entlang des Filswegs vorgesehen. Aufgrund anderer Rahmenbedingungen als beim Gewässerbau ist für das Geländer eine separate Planung und eine
gesonderte Ausschreibung vorgesehen. Die Ausführungsplanung lag nun im Entwurf vor. Das Geländer orientiert sich hierbei stark an die Ausführung und an das Erscheinungsbild des Geländers an der Brücke Kirchstraße und Bahnhofstraße. Die vorgelegte Kostenschätzung für eine neues und ca. 100 m langes Geländer geht von einem Aufwand in Höhe von ca. 125.000 € brutto aus. Es handelt sich dabei um eine
Extraanfertigung mit Aufnahme des Geländegefälles, welches dann an dem Übergang zum bestehenden Brückengeländer in der Kirchstraße speziell angepasst werden soll. Es ist beabsichtigt die Anzahl der Blumenkästen von 6 auf 10 zu erhöhen.
Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Planung einstimmig zu, incl. der Änderung die Abstände der Hauptposten des Geländers auf 2 m festzulegen und nach Vorlage des Submissionsergebnisses ggf. das Geländer der Brücke in der Brühlstraße als Nachtrag auch noch mit zu ersetzen. Dieses Geländer ist von einer völlig anderen Machart, ist nach den Vorschriften zu niedrig und die Abstände der Füllstäbe sind zu
groß. Deshalb hat man sich bisher mit einem angebrachten Doppelstabgitter geholfen, um die Absturzsicherung zu gewährleisten.

TOP 03 – Anschluss der Albsteige an die öffentliche Abwasserentsorgung Beauftragung von Ingenieurleistungen
Die Albsteige soll an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen werden. Bisher wird das Abwasser des Hauses Albsteige 1 über eine Klärgrube gesammelt und mit einem Entsorgungsfahrzeug zur Kläranlage in Deggingen gebracht. Bereits bei der Straßensanierungsmaßnahme der Albsteige im Jahr 2020 wurde ein
(Kanal)Leerrohr verbaut. Allerdings wurde der Hausanschluss sowie der endgültige Anschluss an die Kanalisation an den letzten Schacht in der Wiesensteiger Straße noch nicht hergestellt.
Den Hausanschluss der Albsteige 1 trägt der Hauseigentümer. Hierfür werden Anschlussbeiträge in Höhe von ca. 16.850 € fällig.
Der Anschluss an den Schacht in der Wiesensteiger Straße gestaltet sich etwas komplexer, da hierfür die Landstraße 1200 gequert werden muss und zudem weitere Leitungen kreuzen. Dementsprechend ist die Maßnahme zu planen und mit anderen Leitungsträgern abzustimmen. Für das weitere oben beschriebene Vorhaben liegt nun ein Honorarangebot der lng.-Büro „Wassermüller“ aus Ulm vor. Dieses hatte bereits
damals die Planungen und Leistungen der Baumaßnahme in der Albsteige im Jahr 2020 ausgeführt und überwacht. Daher erscheint es sinnvoll, die Weiterführung des Kanalanschlusses ebenfalls über das 18 „Wassermüller“ abzuwickeln.
Das vorliegende Honorarangebot des 18 „Wassermüller“ beinhaltet neben der Maßnahme „Kanal“ auch eine Komponente zur Verlegung der Rohwasserleitung der AW II. Damit ist die Rohwasserleitung des Zweckverbands Albwasserversorgungsgruppe II zwischen Todtsburg und Wasserwerk Mühlhausen
gemeint. Es gibt Überlegungen, dass die Albwasserversorgungsgruppe II im Zuge des Lückenschlusses Kanal zwischen Albsteige und Wiesensteiger Straße auch die Rohwasserleitung in diesem Bereich neu verlegt. Für diesen Teilbereich hätte die Albwasserversorgungsgruppe II dann ihren Kostenteil zu tragen.
Das Honorarangebot des 18 „Wassermüller“ beläuft sich auf insgesamt 8.442,25 Euro brutto, wovon ca. 30 % auf die Maßnahme „Kanal“ entfällt. Damit wäre durch die Gemeinde Mühlhausen i. T. ein Honorar in Höhe von 2.532,68 € brutto zu tragen.
Das Gremium stimmte der Vergabe der Planungsleistungen wie vorgelegt zu.

TOP 04 – Austausch alter Heizkörper in der Grundschule – Auftragserteilung
Bereits im vergangenen Jahr mussten in einem Klassenzimmer in der Grundschule die alten Heizkörper altersbedingt ausgetauscht werden. In diesem Zusammenhang wurde dann im weiteren Verlauf angeregt, auch die anderen Heizkörper in der Grundschule auszutauschen. Die Gefahr, dass auch durch diese Heizkörper altersbedingt zu Schäden kommt, ist durchaus gegeben. Zudem sind neuere Heizkörper effizienter, so dass sich etwas Energie einsparen lässt. Im Zuge der Haushaltsplanungen wurde der Austausch der alten Heizkörper bereits vorgesehen. Im Haushalt sind hierfür Mittel in Höhe von 15.000 Euro eingeplant.
Nach vorliegendem Angebot der Firma „Peter Herrlinger Heizung + Sanitär GmbH“ aus Dürnau ist bei Beauftragung mit Kosten in Höhe von 11.156,82 Euro brutto zu rechnen, wobei der Einbau mit Kompaktheizkörpern vorgeschlagen wird.
Der Austausch der Heizkörper ist für die Sommerferien vorgesehen und wurde durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen.

TOP 05 – Ersatzbeschaffung für die alte Telefonanlage im Rathaus
Im Jahre 2005 hatte sich der Gemeinderat darauf verständigt, eine damals gemietete Anlage durch eine „gekaufte“ zu ersetzen. Seitdem ist die Anlage „Aastra“ in Betrieb. Im Jahr 2015 wurde diese Anlage teilweise ersetzt, da die vorhandenen ISDN-Bestandteile mit der digitalen Umstellung von Telekommunikationsleitungen nicht mehr kompatibel waren. Die Anlage läuft seitdem, jedoch abgekoppelt jeglicher digitalen Vernetzung. Zudem sind einige Bauteile veraltet, eine Ersatzbeschaffung einzelner Teile wird immer schwieriger. Im Februar 2022 kam es zu einem 4 Wochen anhaltenden Totalausfall der Anlage.
Mit verursacht wurde dies aus einem unzureichenden Zusammenspiel zwischen dem Router des Telekommunikationsunternehmers sowie den Komponenten in der Telefonanlage. Die Anlage wurde zwar wieder in Gang gebracht, die Gefahr, dass die Anlage jederzeit wieder ausfallen könnte, ist allerdings stets gegeben.
Im Zuge der Aufarbeitung, wie man diese für die Verwaltung und Bürgerschaft ungünstige Situation vermeiden kann, wurde die Thematik einer komplett neuen digitalen Telefonanlage aufgeworfen. Dies würde eine digitale Wende in der Kommunikation in der Verwaltung führen. Auch die analogen Endgeräte wären von einer digitalen Änderung betroffen. Eine Verknüpfung zu den verwaltungsinternen Datenbanken wäre möglich.
Der hier vorgetragene Vorschlag, die Telefonanlage komplett zu ersetzen war bisher in den Haushaltsvorberatungen allerdings nicht angesprochen und dementsprechend im Haushaltsplan nicht berücksichtigt. Der Lösungsansatz hat sich erst im laufe der Gespräche zu diesem Thema ergeben. Nach vorliegendem Angebot der Firma AlbWerk Geislingen würde der Aufwand zur Ersatzbeschaffung bei 10.791,69 brutto liegen. Nach Rücksprache mit der Kämmerei wären der außerplanmäßige Zahlungen mit Blick auf den kommunalen Haushalt durchaus leistbar. Selbstverständlich wäre ein „Verschieben“ der notwendigen Anschaffung ins Jahr 2023 denkbar. Allerdings ist nach Aussage des AlbWerks mit einer 10 – 15 %igen Kostensteigerung bis ins nächste Jahr zu rechnen. Unberücksichtigt wäre dann die weiterhin bestehende Gefahr weiterer Ausfälle. Aber selbst bei einer zeitnahen Beauftragung kann aktuell nicht prognostiziert werden, wann eine Lieferung und Installation erfolgen könnte.
Wesentliche Inhalte der Neuanschaffung wäre die Nutzung von Softwarelizenzen und Serverstrukturen für einen Zeitraum auf 7 Jahre (Mietmodell) sowie die Berücksichtigung aller angeschlossenen TK-Einheiten wie z.B. Verwaltung, Grundschule, Gemeindehalle und Feuerwehr.
Der Ersatzbeschaffung wurde mehrheitlich zugestimmt.

TOP 06 Neubau von 3 Doppelhaushälften mit Carport, Obere Sommerbergstraße Fist. 159
Die Bauherrschaft möchte auf dem Fist. 159 drei Doppelhäuser jeweils mit Carport und Stellplatz errichten.
Für den Bereich des Vorhabens gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan.
Das Vorhaben richtet sich somit nach§ 34 BauGB. ,,Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“
In Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung hat die Gemeinde keine Bedenken. Im Vergleich zur Umgebungsbebauung fällt auf, dass es in der Nachbarschaft keine Flachdächer gibt. Dachformen und sonstige gestalterische Merkmale werden vom Einfügungsgebot des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB jedoch nicht erfasst, weil sie weder die Art oder das Maß, noch die Bauweise oder die überbaubare Grundstücksfläche betreffen. Dieser Umstand bleibt deshalb bei der Beurteilung des „Einfügens“ unberücksichtigt. Weiteres Kriterium des Einfügens ist, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden darf. Die Beurteilung des Ortsbildes ist nur unter städtebaulichen Gesichtspunkten zu beurteilen und nicht im Hinblick auf die ästhetische Wirkung des Vorhabens. Im Zusammenhang mit der in der Öffentlichkeit
wahrnehmbaren Bebauung der näheren Umgebung fügt sich das Vorhaben ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht negativ.
Das in den Plänen dargestellte Überfahrtsrecht auf Flurstück 159/2 soll durch eine Überfahrtsbaulast rechtlich gesichert werden. Dieses Flurstück gehört nicht dem Antragsteller. Es bleibt im Verfahren abzuwarten, ob die Eigentümerin des Flurstücks tatsächlich diese geplante Überfahrtsbaulast übernimmt.
Die Ratsmitglieder stimmten dem Bauvorhaben zu und erteilten einstimmig das
gemeindliche Einvernehmen.

TOP 07 – Bekanntgaben
7.1. Sachstand zur Sanierung des Hochbehälters 11Buch“
Nachdem über die Wintermonate keine weiteren Arbeiten am Hochbehälter .Buch“ erfolgen konnten, ermöglichte das Frühjahr, dass mit den Arbeiten im Außenbereich und an der Behälterfassade begonnen werden konnte. In der Zwischenzeit ist das Erdmaterial abgetragen und die Behälterdecke freigelegt. Ebenso wurden die Bauwerksfugen zwischen den Wasserkammern und dem vorgelagerten Bedienerhaus freigelegt und in Stand gesetzt. Als nächstes wird ab dem 1. Juni 2022 die Außenabdichtung im Bereich des Übergangs des Bedienerhauses zu den Wasserkammern hergestellt. Dabei wird auch die Bauwerksfuge zwischen den zwei Deckenplatten der zwei getrennt hergestellten Wasserkammern im Übergangsbereich zum Bedienerhaus mit einem beweglichen Fugenband abgedeckt und anschließend mehrlagig abgedichtet. Anschließend erfolgt die Entfernung der ehemaligen Lüftungsdome sowie die darauffolgende Verschließung und Abdichtung der dazugehörigen Bereiche. Diese Arbeiten erfolgen in den kommenden Wochen.
In einem zweiten Schritt wurde für den Innenbereich des HB Buchsteige zu Beginn des Jahres 2022 eine Zustandsanalyse der zwei Trinkwasserkammern durch eine Fachfirma durchgeführt und die Sanierungsfähigkeit und -bedürftigkeit bestätigt. Die Zustandsanalyse liegt vor, so dass jetzt der Sanierungsumfang im Gebäudeinneren abgestimmt werden kann. Die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen sind in Bearbeitung, so dass in der terminierten
Gemeinderatssitzung am 25.07.2022 die Vergabe der Leistungen erfolgen kann. Es ist vorgesehen, dass die zwei Kammern nacheinander saniert werden, um die bestehende Wasserversorgung aufrecht zu erhalten. Daher ist geplant, eine Kammer noch im Herbst/Winter 2022 zu sanieren und die zweite Kammer zu Beginn des Jahres 2023 anzugehen.


7.2. Erlös Maibaumstellen 2022

Dieses Jahr fand endlich wieder ein Hock zum Maibaumstellen statt. Neben der Mithilfe des OGV und der Feuerwehr unterstützte der Hundesportverein Mühlhausen i. T. die Veranstaltung am 30.04.2022 indem die Mitglieder des Vereins die Bewirtung übernommen hatten. Traditionell stellen alle Beteiligten den Gewinn aus dieser Veranstaltung für ein gemeinnütziges Projekt in der Gemeinde zur Verfügung. Insgesamt wurde dieses Jahr ein Gewinn von 1.160 € erwirtschaftet. Dabei wurde der Betrag von dem Hundesportverein noch etwas aufgerundet. Im Einvernehmen mit den Beteiligten wird vorgeschlagen, dass dieser Betrag in die Jugendarbeit der Gemeinde investiert wird und dem Ausbau des Jugendtreffs zu Gute kommt.
Der Gemeinderat stimmte dieser Verwendung des Überschusses zu.

Top 08 – Bürgerfragen

8.1. Parken im Wohngebiet Warmen
Eine betroffene Anwohnerin nutzte die Gelegenheit am Sitzungsabend, um wiederum von dem völlig zugeparkten Wohngebiet Warmen zu berichten. Im der Kalenderwoche 21 war es besonders schlimm. Von der Benutzung der angemieteten Parkflächen am Hotel Höhenblick ist nichts zu bemerken, klagte sie.
Eine Verkehrsschau mit dem Landratsamt konnte bisher noch nicht terminiert werden. Diese soll bis zu den Sommerferien erfolgen. Dabei ist auch vorgesehen, dass die Stau- und Zufahrtsituation zum Wohngebiet mit betrachtet wird.

8.2. Mietwerkstätten im Warmen
Eine Zuhörerin gab bekannt, dass die Mietwerkstätten, Warmenweg 1, oft das Gelände vor dem Werkstattgebäude mit einem Hochdruckgerät säubern und das Abwasser ungehindert in die Kanalisation läuft. Hier könnte es sich ggf. um einen Verstoß gegen Umwelt- und Wasserrecht handeln. Um die Sachlage zu klären, wird das Landratsamt eingeschaltet.

TOP 09 – Anfragen / Sonstige
9.1. Jagdverpachtung
Das Jagdjahr endet am 31. März 2023. Bis dahin muss die neue Jagdverpachtung erledigt sein. Für die Verwaltung bedeutet dies die Fortschreibung des Jagdkatasters und im Herbst 2022 die Jagdgenossenschaftsversammlung einzuberufen, um die Jagdpacht neu zu beschließen. Diese Zeitschiene war für einen Gemeinderat von Interesse, auch unter Betrachtung der Verwendung der Jagdpacht für die Instandsetzung der Feldwege. In diesem Zusammenhang regte er an, Material von der Bahn vom Rückbau der Baustraßen vom Bau der Filstalbrücke, wenn möglich abzunehmen und weitere Feld- und Waldwege in Stand zu setzen.
9.2. Müll am Parkplatz vom Netto
Ein Ratsmitglied hat sich persönlich vor Ort von der starken Vermüllung in der Nähe vom Netto überzeugt und berichtete hierüber.
9.3. Radwegunterführung
In der Unterführung des Radweges im Bereich der Brückenbaustelle der Filstalbrücke zwischen Wiesensteig und Mühlhausen im Täle wurde vor ca. 2 Jahren
der Asphalt durch einen Betonrand verbreitert. Dieser Betonrand ist nun an mehreren Stellen aufgebrochen und bietet ein großes Gefahrenpotenzial für Stürze. Dieser Umstand wird an die ARGE EÜ Filstal zuständigkeitshalber weitergegeben.

 

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen/Täle

 

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