Anpassung der Taxitarifverordnung im Landkreis Göppingen zum 01.07.2022

Das Taxi ist das individuellste Verkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr. Es kann zu jeder Tages und Nachtzeit gerufen werden, steht zur vereinbarten Uhrzeit an der vereinbarten Stelle und befördert Sie sicher an das gewünschte Ziel. In Städten wie Göppingen, Geislingen und Eislingen wartet der Fahrer im Taxi auf eigens eingerichteten Taxistandplätzen vor dem Bahnhof auf Fahrgäste.

In jedem Taxi befindet sich ein geeichter Fahrpreisanzeiger, der die Tarife nach der Taxiordnung gespeichert hat, während der Fahrt des Taxis den Betrag automatisch berechnet und am Ende der Fahrt anzeigt. Bei jeglichen Taxifahrten innerhalb des Landkreises ist zwingend der angezeigte Fahrpreis vom Fahrgast zu entrichten, nicht mehr und nicht weniger. Das Landratsamt weist explizit darauf hin, dass Preisabsprachen innerhalb des Landkreises verboten sind und dem Taxigewerbe einen wirtschaftlichen Schaden zufügen.
Ausnahmen gibt es nur für Fahrten mit Start oder Zielpunkt außerhalb des Landkreises Göppingen.
Für diese Fahrten ist der Fahrpreis vor Fahrtbeginn frei zu vereinbaren.

Die Taxiunternehmer müssen mit den eingenommenen Fahrpreisen die Fahrzeuganschaffung, die Energiepreise, Lohnkosten für angestellte Fahrer, Reparaturen, den Beitrag zur Berufsgenossenschaft und Versicherungen finanzieren. Es ist daher gesetzliche Aufgabe des Landratsamtes Göppingen, als zuständige Behörde die Beförderungsentgelte dahingehend zu prüfen, ob sie für die Unternehmer angemessen und auskömmlich sind.

Die derzeit im Landkreis Göppingen geltenden Taxitarife sind seit dem 01.01.2021 in Kraft. In der Zwischenzeit haben deutliche Kostensteigerungen beim Personal und Kraftstoff dazu geführt, dass die Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können.

Die Verwaltung hat daher in Abstimmung mit den Taxiunternehmen einen Tarif ausgearbeitet, der diese Kosten und Gehaltsentwicklung seit der letzten Tariferhöhung widerspiegelt. Zentrale Aufgabe des Landkreises ist es, einer Gefährdung des Taxengewerbes durch zu günstige Tarife vorzubeugen. Letztendlich wirken sich die Einnahmen direkt auf die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge aus. Bezahlbare Tarife und damit Kundenfreundlichkeit im öffentlichen Personennahverkehr sind bei der Tarifentscheidung ein ebenso ausschlaggebendes Entscheidungselement.

TaxitarifVO_April22_unterschrieben

Vergleich_Tarif_21_22


PM Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur

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