Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25. April 2022

Der Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, zu TOP 06 Herrn Markus Herrlinger, zu TOP 7 Michael Sälzle und zu TOP 8 Steven Farion sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin. Die Presse war nicht vertreten. Die Gemeinderatssitzung verfolgten 17 Zuhörer.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. März 2021

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2021 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Bauangelegenheiten

2.1. Neubau einer Garagenanlage, Geräteschuppen, Kreuzäckerstraße, Fist. 179/1
Die Bauherrschaft hat geänderte und ergänzende Pläne zur Errichtung einer Garagenanlage auf dem Fist. 179/1 eingereicht. Vormals wurde unter anderem auf die Baugenehmigung von drei Garagen und Stellplätze abgezielt. Aus dem Kommunikationsprozess mit dem Bauamt des Landratsamtes wurde nun das Vorhaben
mit 5 Garagen und einem Abstellraum im Erdgeschoss und unverändert zwei offene Geräteschuppen im Untergeschoss.
Auf Grund des Gefälles von der Kreuzäckerstraße zur Buchstraße und den benötigten
Platzbedarf wurde die Planung über zwei Etagen beibehalten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Buchstraße“ zudem vollständig außerhalb des Baufensters, was aber gemäß Punkt 5 des Textteils des BBP
zulässig ist (,,Garagen und überdachte Stellplätze sind sowohl innerhalb als auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig“). Dabei ist der Abstand zur angrenzenden Verkehrsfläche, hier zum Gehweg Kreuzäckerstraße, mit mindestens 1,00 m ab Gehweghinterkante einzuhalten. Diese Vorgabe ist berücksichtigt.
Der nun vorhandene Abstandsflächenplan belegt die Grenzbebauung zum Fist. 178/2 und 177/1. Die Eigentümer der beiden vorab genannten Grundstücke sind angehalten, jeweils eine Baulastenübernahmeerklärung zu unterzeichnen, damit die beabsichtigte Grenzbebauung im Baulastenverzeichnis fixiert werden kann. Zum Zeitpunkt des 12.04.2022 ist eine Übernahmeerklärung bereits unterzeichnet.
Die Zufahrt zum Untergeschoss ist zeichnerisch noch immer nicht dargestellt, dafür aber die Dach- und Oberflächenentwässerung. Diese soll über zwei Sickerpackungen erfolgen.
Ohne weitere Diskussion stimmte der Gemeinderat dem Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen.

2.2. Anbau Büro, Vergrößerung Garage mit Vordach, Großraumgarage, Brühlstraße 8, Fist. 268
Die Bauherrschaft möchte auf ihrem Fist. 268 die bereits vorhandene Garage abbrechen und eine neue größere Garage mit Vordach errichten. Die Verbindung der Garage mit dem Wohnhaus ist als Büro für das Gewerbe des Antragstellers geplant, ebenso wie die im Bereich der Zufahrt zum Grundstück geplante Großraumgarage.
In diesem Bereich gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Das Vorhaben richtet sich somit nach § 34 Bau GB und ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dies ist alles gegeben.
Ohne weitere Diskussion stimmte der Gemeinderat dem Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen.

2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplätze, Kreuzäckerstraße, Fist. 140/4 und 152
Die Bauherrschaft möchte auf ihren Grundstücken Fist. 140/4 und 152 ein neues Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Garage und Stellplätze errichten.
Das Vorhaben richtet sich nach dem Bebauungsplan „Kreuzäcker II – Erweiterung“. Bei der Prüfung, ob die Festsetzungen des vorab genannten BBP eingehalten sind wurde festgestellt, dass eine nicht unerhebliche Überschreitung des Baufensters vorliegt. Auf Anraten der Verwaltung wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kreuzäcker II – Erweiterung“ (MB-Antrag) nachgereicht. Über diesen MB-Antrag entscheidet dann das Bauamt des Landratsamtes Göppingen gemäß § 52 Abs. 4 Landesbauordnung (LBO).
Ansonsten sind die Vorgaben des BBP eingehalten. In Bezug auf die Gebäudehöhe wurde noch informiert, dass diese mit NN 551,85 m niedriger ist als das z. B. der Kreuzäckerstraße 28.
Die Ratsmitglieder waren sehr an der Hangsicherung des Gebäudes interessiert, da das Vorhaben sehr weit in die gewachsene Struktur des Hanges eingreift. Anhand der eingereichten Pläne zeigte BM Schaefer unter anderem den Schnitt des Hauses incl. der geplanten Verbauung am Hang, welche außerhalb des Baufensters realisiert werden soll. Die Anzahl von 6 Stellplätzen zuzüglich zu den vorgesehenen Garagen im
Erdgeschoss wurden positiv zur Kenntnis genommen.
Auch diesem Bauvorhaben stimmten die Mitglieder des Gemeinderates incl. des MB-Antrages zu und erteilten ihr Einvernehmen.

TOP 03 – Bekanntgaben
3.1. Haushaltserlass 2022
Mit Schreiben vom 10.03.2022 hat das Landratsamt bestätigt, dass der in der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2022 beschlossene Haushalt 2022 der Gemeinde Mühlhausen im Täle gesetzesmäßig ist. Die vorgesehene Kreditaufnahme und die möglicherweise notwendigen Kassenkredite wurden genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte bereits mit der Veröffentlichung des Mitteilungsblattes „Oberer Fils Bote“ vom 18.03.2022 (KW 11 /2022).


3.2. Baubeginn der Bauarbeiten rund um die Fils/Filsweg
Die von der Gemeinde beauftragte Firma Eichele GmbH aus Untergröningen wird ab dem 07. Mai 2022 mit den Arbeiten zur Umsetzung der Gewässerbaumaßnahmen in der Fils zwischen den Brücken Kirchstraße und Brühlstraße beginnen. Vor Beginn der Maßnahmen wird der Fischbestand in Zusammenarbeit mit dem Fischereipächter abgefischt und an andere Stelle wiedereingesetzt. Im Zuge der Bauarbeiten kommt es im Filsweg wieder zu Beeinträchtigungen; ebenso werden 2-3 Parkplätze in der Bahnhofstraße für das Bauunternehmen zur Verfügung gestellt. Die Ausführung und die Ausschreibung für das Gewerk „Geländer“ wird aktuell im Planungsbüro Geitz und Partner vorbereitet.

3.3. Kartierung FFH-Gebiete
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg teilt mit, dass im Zeitraum von April bis Ende November 2022 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt werden. Die Kartierung erfolgt auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich der Gemeinde.
Es wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen dieser Erhebungen den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt ist, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten 52 Naturschutzgesetz). Auf die Erhebung wird im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde (www .muehlhausen-taele.de) separat hingewiesen.

3.4. Sperrung der Autobahn im Zeitraum vom 18.05.2022 bis 23.05.2022
Im Zuge des Baus der Filstalbrücke wurde im Jahr 2019 eine Schutzeinhausung über der A 8 angebracht. Nun sind die Arbeiten im diesem Bereich insoweit abgeschlossen, dass ein Rückbau der Einhausung erfolgen kann. Der Rückbau soll im Zeitraum vom 18.05.2022 bis zum 23.05.2022 unter Vollsperrung der A 8 in Fahrtrichtung Ulm (Albaufstieg) ab AS Mühlhausen durchgeführt werden.

3.5. Maibaumstellen mit Maibaumhock 2022
Bürgermeister Bernd Schaefer macht nochmal Werbung für den anstehenden Maibaumhock mit Maibaumstellen am kommenden Wochenende.

3.6. Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022 gesucht
Im Jahr 2022 findet ab Mai in ganz Deutschland erneut ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Der Landkreis Göppingen ist aktuell auf der Suche nach ehrenamtlichen Helfer*innen in Funktion als „Erhebungsbeauftragte“ für den Zensus 2022. Mehr Informationen hierzu finden sich auf der Homepage des Landkreises Göppingen unter:
https://www .landkreis-goeppingen.de/start/Landratsamt/zensus+2022.html
Die Entschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ist attraktiv.

3.7. Asphaltierung der Schulgasse
Die eingeholten Angebote für die Maßnahme der Asphaltierung der Schulgasse wurden durch die Verwaltung ausgewertet. Günstigste Bieterin ist die Firma Kurt Gansloser mit 19.000 €. Der Auftrag wurde an diese erteilt und es wird zeitnah mit der Umsetzung begonnen.

TOP 04 – Bürgerfragen
Die Zuhörer hatten keine Fragen.

TOP 05 – Sonstiges / Anfragen
5.1. Befahrbarkeit der Buchsteige
Ein Ratsmitglied wurde von Bürgern angesprochen, dass die Befahrbarkeit der Buchsteige durch Lagerung von Holz am Rand usw. nicht mehr gewährleistet sei. Besonders bemängelt wurde, dass es nun keine Ausweichmöglichkeiten im Begegnungsverkehr mehr gibt. Die Verwaltung sagte zu, einen Auftrag zur Recherche an den Bauhof zu erteilen.

5.2. Müllbehältnis der Gemeinde in der Filsaue
Das Müllbehältnis in der Filsaue hat keinen Deckel. Dadurch haben unter anderem die Raben freien Zugang zu dem Entsorgten und verteilen den Müll in der Landschaft. Um dem Einhalt zu gebieten soll das bisherige Behältnis durch einen sofort verfügbaren Müllcontainer ausgetauscht werden.

5.3. Freistellung der Aussichtspunkte
Die Freistellung der Aussichtspunkte entlang des Albtraufes im Bereich der Eselhöfe, z. B. Ulmer Felsen, hat der Staatsforst schon mehrfach abgelehnt. Trotz allem regte ein Ratsmitglied an, erneut die Freistellung zu beantragen. Der Bürgermeister sagte zu, dieses Thema bei dem baldig stattfindenden Gesprächstermin mit Herrn Geiger, verantwortlicher Förster für den Staatswald, zu besprechen.

5.4. Notarztversorgung für das Filstal
Mit „Bald mehr Rettungswagen“ wurde in der Geislinger Zeitung bekannt gegeben, dass das Strukturgutachten für den Rettungsdienst nun vorliegt. Diese war notwendig geworden, weil der Kreistag das faktische Aus für die Geislinger Helfenstein-Klinik in ihrer bisherigen Form beschlossen hat. Ein Ratsmitglied fragte an, ob der Verwaltung Informationen über den Zeitungsbericht hinaus vorliegt. Dies war nicht der Fall.
Mit großer Enttäuschung stellte dieser Gemeinderat fest, dass Mühlhausen im Täle auf Grund des Gutachtens kein neuer Standort für den Notarzt werden wird. Vielmehr werden die Stützpunkte in Geislingen/Stg. und Dürnau mit einem weiteren RTW aufgestockt und ein Notarzt im Göppinger Westen stationiert. Dadurch soll unter
anderem der Standort der Johanniter in Deggingen entlastet werden, sodass der Degginger RTW für seinen Bereich zur Verfügung stehen kann. Beim Gutachten wurde wohl ausschließlich berücksichtigt wie viele Einwohner in einem Gebiet wohnen. Ob sich die Anfahrtszeiten dadurch tatsächlich verkürzen oder ob die vorhandenen RTW besser eingesetzt werden können bleibt abzuwarten. Die zu beobachtenden Hubschraubereinsätze im Filstal lassen vermuten, dass oft keine Notarztwagen aus den Standorten verfügbar ist und aus diesem Grund der Hubschrauber von Ulm zu Hilfe
kommen muss. Ein Ratsmitglied bat die Verwaltung, die Einsatzzeiten des Hubschraubers der letzten Monate anzufordern.

TOP 06 – Bestätigung der Wahl des Feuerwehrkommandanten
In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen i. T. am 25. März 2022 wurde der bisherige stellvertretende Kommandant, Markus Herrlinger, einstimmig zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen i. T. gewählt.
Gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG BW) ist für die Bestellung des erneut gewählten Feuerwehrkommandanten durch den Bürgermeister die Zustimmung zur Wahl durch den Gemeinderat erforderlich. Diese erhielt er einstimmig und Bürgermeister Bernd Schaefer überreichte ihm gerne seine Bestellung.

TOP 07 – Bestätigung der Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
Nachdem der bisherige Stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen i. T. am 25. März 2022 zum neuen Kommandanten gewählt wurde, musste das Amt des Stellvertretenden Kommandanten ebenfalls neu besetzt werden. In der Hauptversammlung wurde Kamerad Michael Sälzle von den Mitgliedern der Einsatzabteilung zum Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen i. T. gewählt. Gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG BW) ist für die Bestellung des erneut gewählten Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten durch den Bürgermeister die Zustimmung zur Wahl durch den Gemeinderat erforderlich. Auch er erhielt die Bestätigung einstimmig und konnte seine Bestellung durch den Bürgermeister in Empfang nehmen.

TOP 08 – Verabschiedung des bisherigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen im Täle
Mit ehrenden Worten verabschiedete Bürgermeister Bernd Schaefer den bisherigen Feuerwehrkommandanten Steven Farion. Er würdigte seine Einsatzbereitschaft, die erbrachten Leistungen sowie tadellose Führung der Kameraden. Im Namen der Gemeinde Mühlhausen im Täle bedankte sich der Vorsitzende für seine engagierte Arbeit im Sinne des Gemeinwohls recht herzlich. Bereits in der Hauptversammlung der Feuerwehr konnte ihm zum Abschied ein Gutschein für einen Aufenthalt im Feuerwehrhotel „St. Florian“ am Titisee für zwei Personen überreicht werden. Einen großen Anteil an der hervorragenden Führungsleistung von Steven Farion hat dabei sicherlich auch seine Frau Margit, die den damit verbundenen Zeitaufwand stets wohlwollend mitgetragen hatte. Auch ihr gilt in diesem Zusammenhang ein recht herzliches Dankeschön – dies verbunden mit dem Wunsch an beide, dass sie den
Aufenthalt im Feuerwehrhotel „St. Florian“ genießen mögen. Bürgermeister Bernd Schaefer hatte zudem die Ehre, dem ehemaligen Kommandanten das Ehrenzeichen des Kreisfeuerwehrverbandes Göppingen in Silber auch im Namen aller Feuerwehrkameraden der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen überreichen zu dürfen.
Steven Farion reflektierte seine 10-jährige Amtszeit mit einigen Worten, die er im Dank an seine Unterstützung direkt an die Feuerwehrkameraden sowie an den Bürgermeister, den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung richtete. Steven Farion wird sich auch weiterhin im Feuerwehrausschuss einbringen.


PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen i. T.

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