Mittlerweile über 1000 Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis registriert

Die Landkreisverwaltung teilt mit, dass mittlerweile 1004 Geflüchtete aus der Ukraine von den Ausländerbehörden der Städte Geislingen, Göppingen und des Landratsamtes Göppingen gemeldet wurden (Stand 12.04.2022). Rund 80 Personen sind in den Gemeinschaftsunterkünften in Eislingen und 107 Personen in der Notunterkunft in Geislingen untergebracht. Der Großteil der Menschen aus der Ukraine ist allerdings in privatem Wohnraum untergekommen. Für diese Woche erwartet der Landkreis zudem noch rund 100 Geflüchtete aus den Landeserstaufnahmezentren, die u.a. in der Notunterkunft an der Öde in Göppingen untergebracht werden.

Das Kreissozialamt weist darauf hin, dass bei Vermietungen von Wohnungen an Gefüchtete zunächst die Miethöhe (Kosten der Unterkunft = KdU) vom Kreissozialamt überprüft wird. Dabei geht es darum, ob die Mietobergrenzen und die Obergrenzen der Nebenkosten eingehalten sind und die Miete vom Sozialamt vollumfänglich übernommen werden kann. Das erforderliche Formular wird auf der Homepage des Landkreises unter https://www.lkgp.de/ukraine-hilfe/mietkosten+nebenkosten zur Verfügung gestellt.

Vor dem Hintergrund der Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. April und dem dort beschlossenen, leistungsrechtlichen Systemwechsel werden voraussichtlich ab dem 01.06.2022 die ukrainischen Geflüchteten ab dem Zeitpunkt ihrer Registrierung und Vorlage der nötigen Dokumente Leistungen nach dem SGBII/XII (Grundsicherungsleistungen) erhalten und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die erforderlichen Rechtsänderungen sollen zum 01.06.2022 in Kraft treten.

Masernschutzimpfung

Zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in eine Einrichtung (Schule/Kita) wird eine Masernschutzimpfung benötigt. Hier ist zunächst eine Impfung ausreichend, die zweite Impfung kann dann innerhalb von vier Wochen erfolgen. Geflüchtete aus der Ukraine können die Impfung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vornehmen lassen und haben auch den entsprechenden Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

PM Landratsamt Göppingen Kreissozialamt

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