Ab Sonntag, 15. Mai, finden wieder in ganz Deutschland – also auch in Göppingen – Befragungen für den Zensus statt. In der vorletzten Ausgabe wurde erklärt, wer für den Zensus verantwortlich ist und welche Ergebnisse er liefert. Doch wer wird beim Zensus eigentlich befragt und muss man überhaupt Auskunft geben?
In der Haushaltebefragung werden etwa zehn Prozent der Bevölkerung per Zufallsstichprobe ausgewählt und befragt. Für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen werden die Bewohner*innen von Wohnheimen befragt. In Gemeinschaftsunterkünften übernehmen die Einrichtungsleitungen die Auskunft. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümer*innen, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.
Für die ausgewählten Personen besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht beim Zensus 2022 ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.
Befragte müssen die Erhebungsbeauftragten jedoch nicht in ihre Wohnung/ihr Haus lassen. Es besteht keine Pflicht zum Gewähren des Einlasses. Befragte können das Interview mit den Erhebungsbeauftragten auch an der Tür oder einfach selbstständig online durchführen. Hierzu überreichen die Erhebungsbeauftragten die persönlichen Online-Zugangsdaten (IDEV-Zugangsdaten).
Mehr Informationen zum Zensus sind auch auf der Internetseite www.goeppingen.de/zensus2022 zu finden.
PM Stadtverwaltung Göppingen