Das Land unterstützt die Kommunen schnell und unkompliziert mit dem Programm zur nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen. Insgesamt bezuschusst das Land 2022 sieben Kommunen bei der Modernisierung des Wegenetzes mit über 800.000 Euro.
„Die Kommunen können ihre Förderanträge unbürokratisch über die Landratsämter einreichen. Die dort angesiedelten Flurneuordnungsbehörden prüfen die Anträge gründlich, aber trotzdem rasch. Dadurch ist eine Förderzusage innerhalb weniger Wochen möglich. Es freut mich deshalb sehr, dass ich die im Jahr 2022 beantragten Bewilligungen bereits heute übergeben darf“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Bewilligungsübergaben in Stuttgart.
Sieben Kommunen erhielten an der Veranstaltung rund 800.000 Euro Fördergelder. Diese Mittel werden dazu verwendet, um zwölf Kilometer ländliche Wege zu modernisieren. Insgesamt förderte das Programm mittlerweile über 200 Kilometer Wegebau mit über zehn Millionen Euro. „An sich sind der Bau und die Unterhaltung von ländlichen Wegen eine urkommunale Aufgabe. Allerdings können die Kommunen für diese Angelegenheit oftmals nur wenige Mittel zur Verfügung stellen. Das ländliche Wegenetz ist jedoch für die Land- und Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Die Ernährungssicherung und der Bedarf an dem nachwachsenden Naturrohstoff Holz sind brandaktuelle Themen. Außerdem hat sich gerade in Zeiten der Pandemie herausgestellt, dass ein intaktes Wegenetz für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger von hoher Bedeutung ist“, so Hauk.
Die geförderten Kommunen
Zwölf Anträge von sieben Kommunen werden mit insgesamt 807.335,71 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:
Stadt | Gemarkung | Bewilligungssumme |
Gemeinde Berglen | Reichenbach, Stein, Hößlinswart, Vorderweißbuch | 79.200,00 Euro |
Gemeinde Böhmenkirch | Böhmenkirch | 77.014,84 Euro |
Gemeinde Böhmenkirch | Treffelhausen | 34.372,70 Euro |
Gemeinde Bondorf | Bondorf | 22.686,40 Euro |
Gemeinde Bondorf | Bondorf | 88.931,52 Euro |
Stadt Balingen | Ostdorf | 75.630,25 Euro |
Stadt Ilshofen | Unteraspach | 52.000,00 Euro |
Stadt Ilshofen | Ruppertshofen | 72.500,00 Euro |
Stadt Ilshofen | Obersteinach | 85.000,00 Euro |
Stadt Rastatt | Plittersdorf | 100.000,00 Euro |
Stadt Schwäbisch Hall | Gailenkirchen | 40.000,00 Euro |
Stadt Schwäbisch Hall | Veinau | 80.000,00 Euro |