FLURNEUORDNUNG: Über 800.000 Euro für die Modernisierung der Wegenetze

Das Land unterstützt die Kommunen schnell und unkompliziert mit dem Programm zur nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen. Insgesamt bezuschusst das Land 2022 sieben Kommunen bei der Modernisierung des Wegenetzes mit über 800.000 Euro.

„Die Kommunen können ihre Förderanträge unbürokratisch über die Landratsämter einreichen. Die dort angesiedelten Flurneuordnungsbehörden prüfen die Anträge gründlich, aber trotzdem rasch. Dadurch ist eine Förderzusage innerhalb weniger Wochen möglich. Es freut mich deshalb sehr, dass ich die im Jahr 2022 beantragten Bewilligungen bereits heute übergeben darf“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Bewilligungsübergaben in Stuttgart.

Sieben Kommunen erhielten an der Veranstaltung rund 800.000 Euro Fördergelder. Diese Mittel werden dazu verwendet, um zwölf Kilometer ländliche Wege zu modernisieren. Insgesamt förderte das Programm mittlerweile über 200 Kilometer Wegebau mit über zehn Millionen Euro. „An sich sind der Bau und die Unterhaltung von ländlichen Wegen eine urkommunale Aufgabe. Allerdings können die Kommunen für diese Angelegenheit oftmals nur wenige Mittel zur Verfügung stellen. Das ländliche Wegenetz ist jedoch für die Land- und Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Die Ernährungssicherung und der Bedarf an dem nachwachsenden Naturrohstoff Holz sind brandaktuelle Themen. Außerdem hat sich gerade in Zeiten der Pandemie herausgestellt, dass ein intaktes Wegenetz für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger von hoher Bedeutung ist“, so Hauk.

Die geförderten Kommunen

Zwölf Anträge von sieben Kommunen werden mit insgesamt 807.335,71 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:

Stadt Gemarkung Bewilligungssumme
Gemeinde Berglen Reichenbach, Stein, Hößlinswart, Vorderweißbuch 79.200,00 Euro
Gemeinde Böhmenkirch Böhmenkirch 77.014,84 Euro
Gemeinde Böhmenkirch Treffelhausen 34.372,70 Euro
Gemeinde Bondorf Bondorf 22.686,40 Euro
Gemeinde Bondorf Bondorf 88.931,52 Euro
Stadt Balingen Ostdorf 75.630,25 Euro
Stadt Ilshofen Unteraspach 52.000,00 Euro
Stadt Ilshofen Ruppertshofen 72.500,00 Euro
Stadt Ilshofen Obersteinach 85.000,00 Euro
Stadt Rastatt Plittersdorf 100.000,00 Euro
Stadt Schwäbisch Hall Gailenkirchen 40.000,00 Euro
Stadt Schwäbisch Hall Veinau 80.000,00 Euro

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Gesetze und Vorschriften – Rechtsgrundlage der Flurneuordnung

 

PM Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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