A 8 Albaufstieg: Regierungspräsidium Stuttgart setzt Planfeststellungsverfahren fort – Anhörung zur 4. Planänderung und Auslage der Planunterlagen ab Montag, 31. Januar 2022

Das Regierungspräsidium Stuttgart leitet im Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe – München im Streckenabschnitt Mühlhausen – Hohenstadt (Albaufstieg) in diesen Tagen die Anhörung zur 4. Planänderung ein.

Die Planunterlagen werden in der Zeit von 31. Januar bis 28. Februar 2022 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren sowie im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de veröffentlicht. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum in den Kommunen Bad Ditzenbach, Drackenstein, Gruibingen, Hohenstadt, Merklingen, Mühlhausen, Laichingen und Wiesensteig zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Bis einschließlich Donnerstag, 31. März 2022, haben betroffene Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Planänderungen zu äußern. Nähere Einzelheiten hierzu werden rechtzeitig vorab in den amtlichen Mitteilungsblättern der betroffenen Kommunen ortsüblich bekannt gemacht.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Das Vorhaben beinhaltet den Aus- und Neubau der BAB A 8 zwischen dem Filstal (Anschlussstelle Mühlhausen) und der Albhochfläche bei Merklingen, dem sogenannten Albaufstieg. Es ist geplant, die A 8 von vier auf sechs Fahrstreifen auszubauen und beiderseitig die Standstreifen zu verbreitern. Neben dem Ausbau der bestehenden A 8 im Bereich der Anschlussstelle Mühlhausen handelt es sich im Wesentlichen um den Neubau der A 8 mit neuer Streckenführung. Die Planung beinhaltet unter anderem den Bau von Tunnel- und Brückenbauwerken sowie den Neubau der Anschlussstelle Mühlhausen mit Verlegung der B 466 und der Anschlussstrecken. Das Vorhaben sieht des Weiteren die Schaffung von umfangreichen landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen vor.

Das Verfahren wurde bereits 2004 eingeleitet und nach längerer Unterbrechung mit der 2. Planänderung fortgeführt. Die Unterlagen der 2. Planänderung lagen im Sommer 2018 öffentlich aus; im September 2019 wurden die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen öffentlich erörtert. Im Rahmen der 3. Planänderung, die sich auf Anpassungen aufgrund eines Flurbereinigungsverfahrens bezog, wurden die Betroffenen im Sommer 2019 individuell angehört.

Nach dem Erörterungstermin im September 2019 ist die Planung überarbeitet worden, um im Anhörungsverfahren und im Erörterungstermin aufgekommenen Fragen und Vorschlägen Rechnung zu tragen.

Die 4. Planänderung beinhaltet insbesondere den teilweisen Verzicht der Entsiegelung der Abstiegstrasse, um später auf dieser Trasse einen Radweg zu ermöglichen. Infolgedessen wurde das Ausgleichskonzept überarbeitet. Zudem wurden unter anderem die Konstruktion der Gosbachtalbrücke und die Einrichtung der Baustelle im Gosbachtal optimiert, um die Beeinträchtigung des Gosbachtales weiter zu reduzieren. Außerdem ist ein zusätzlicher Hochbehälter für die Löschwasserversorgung des Tunnels Himmelsschleife vorgesehen.

Eine Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen befindet sich im Bekanntmachungstext sowie in den geänderten Planunterlagen.

Vorhabenträgerin und Antragstellerin im Planfeststellungsverfahren Albaufstieg ist seit 1. Januar 2021 die neugegründete Autobahn des Bundes GmbH, Niederlassung Südwest. Sie hat die die Autobahnen betreffenden Aufgaben vom Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Straßenwesen und Verkehr, zu diesem Zeitpunkt übernommen.

Karte Bekanntmachung – 4. PÄ

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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