Der stationäre Handel im Land leidet in besonderer Weise unter der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen. Insbesondere die Kontrolle der 2G-Nachweise in den Geschäften durch die Einzelhändler ist nicht nur aufwendig, sondern bindet auch personelle Ressourcen.
Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion im Göppinger Gemeinderat die Umsetzung einer sogenannten Bändchen-Lösung beantragt. Die entsprechenden Bändchen erhalten Kunden in der Stadt, nachdem diese einmalig einen qualifizierten 2G-Nachweis erbracht haben. Diese berechtigen dann zum Betreten der Geschäfte für einen Tag. Um Missbrauch vorzubeugen, werden unterschiedliche Farben verwendet. Der CDU-Antrag sieht vor, dass die Ausgabe der Bändchen durch die Stadt Göppingen organisiert und finanziert werden soll. Dem entgegen brachte die Stadtverwaltung zu bedenken, dass derartige Vorhaben in anderen Kommunen eingestellt werden mussten, da sie nach Ansicht der Landesregierung nicht mit der aktuellen Corona-Verordnung in Einklang stehen.
Die örtliche Abgeordnete nahm dies zum Anlass, um beim zuständigen Sozialministerium nachzuhaken und die Situation klarzustellen. Das Ministerium verwies in seiner Antwort darauf, dass es zu dieser Thematik bereits im Austausch mit dem Wirtschaftsministerium, dem Handelsverband und Vertretern der Kommunen stand. Dabei kamen die genannten Parteien zu der Einschätzung, dass eine „Bändchen-Lösung“ unter Verantwortung der kommunalen Verwaltung realisierbar ist. Aus Sicht des Sozialministeriums erscheint diese Lösung, mit der eine Beschleunigung der Zutrittskontrollen zugunsten des Handels erreicht werden soll, insbesondere für kleine Kommunen geeignet. Eine Umsetzbarkeit wird aber auch in größeren Kommunen und Städten nicht für ausgeschlossen gehalten. Somit steht das Sozialministerium einer Umsetzung unter kommunaler Verantwortung nicht entgegen, verweist in diesem Zusammenhang jedoch darauf, dass Kontrollen konsequent erfolgen und nicht durch eine nachlässige Umsetzung unterlaufen werden sollen. Eine Bändchen-Lösung ist somit nur dann rechtssicher, wenn die Ausgabe und die Kontrolle der Bändchen von der jeweiligen Kommunalverwaltung verantwortet und konsequent umgesetzt wird. Bedenken einer evidenten Missbrauchsgefahr, bspw. durch Mehrfachnutzung oder Weitergabe der Bändchen an nicht-immunisierte Personen, wären dann auch entkräftet.
Die örtliche Abgeordnete Sarah Schweizer freut sich über die Klarstellung von Seiten des Sozialministeriums: „Wir haben nun nicht nur in Göppingen, sondern im ganzen Land eine klare Aussage zur Einführung und Umsetzung einer Bändchen-Lösung in unseren Kommunen. Zweifelsfrei stellt die Ausgabe, die Kontrolle und die Finanzierung eine zusätzliche Belastung für die Kommunen und die Kommunalverwaltungen dar. Dennoch sollten wir alle ein großes Interesse daran haben, dass unsere Einzelhändler vor Ort bestmöglich mit den Corona-Einschränkungen zurechtkommen. Die Bändchen-Lösung stellt hierbei eine gute und unkomplizierte Möglichkeit dar, um den Kontrollaufwand zu erleichtern. Natürlich wird es auch weiterhin möglich sein, die Geschäfte auf konventionelle Art durch Vorzeigen des 2G-Nachweises zu betreten. Denn letztendlich soll die Lösung vor allem Erleichterungen bringen, sowohl für die Händler, als auch für die Kunden“, so Schweizer.
Jan Tielesch, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion Göppingen, ergänzt: „Die Stadtverwaltung hatte in der Antwort auf unseren Antrag erklärt, dass eine Bändchen-Lösung für Göppingen bereits vorbereitet wurde, aber aufgrund rechtlicher Unwägbarkeiten gestoppt werden musste. Dank der Intervention unserer Landtagsabgeordneten Sarah Schweizer ist die Rechtslage nun eindeutig geklärt. Wir erwarten, dass jetzt zielgerichtet und ohne Bedenkenträgertum gehandelt wird. Der Göppinger Einzelhandel braucht diese pragmatische Lösung – und zwar schnell. Eine Umsetzung der Bändchen-Lösung in der kommenden Woche muss also möglich sein!“
PM Sarah Schweizer, MdL