FFP2-Maskenpflicht in städtischen Einrichtungen

Ab sofort gilt für Personen ab 18 Jahren in allen Einrichtungen der Stadt Süßen die Pflicht zum Tragen
einer FFP2–Maske oder einer vergleichbaren Maske – beispielsweise KN95–/N95–/KF94–/KF95.


Die Landesregierung hat in der aktuellen Corona–Verordnung eine entsprechende Regelung verfasst.
Da FFP2–Masken einen deutlich höheren Schutz vor einer Ansteckung haben als beispielsweise medizinische Masken, möchten wir mit dieser Maßnahme dazu beitragen, die Ausbreitung von Covid–19 möglichst zu verhindern. Bitte denken Sie vor einem Besuch einer städtischen Einrichtung daran, eine FFP2–
Maske oder eine vergleichbare Maske (z.B. KN95–/N95–/KF94–/KF95) mitzuführen.


Wir erinnern außerdem nochmals daran, dass ein Rathaus–Besuch derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Vorlage eines 3G–Nachweises möglich ist.



PM Stadtverwaltung Süßen

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