Auch in der Stadtverwaltung Geislingen gilt ab dem 1. Januar 2022 die 3G–Regel. Somit sind neben den Mitarbeiter*innen nun auch alle Besucher*innen verpflichtet, beim Betreten des Rathauses sowie allen anderen städtischen Dienstgebäuden einen Impf– oder Genesenen–Nachweis beziehungsweise einen negativen Antigen–Schnelltest oder PCR–Testnachweis in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument
mitzuführen.
Die Einhaltung dieser Regelung wird durch entsprechende Kontrollen überprüft. Mit dieser Änderung folgt die Stadtverwaltung den Vorgaben des Landes Baden–Württemberg.
Darüber hinaus gilt weiterhin:
Betreten Sie unsere Ämter nur mit medizinischer Maske (OP–Maske, FFP2–Maske).
Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu den Mitarbeiter*innen sowie anderen Personen.
Verzichten Sie auf das „Händeschütteln“ zu Ihrem und zu unserem Schutz.
Kontaktnachverfolgung: Die Stadtverwaltung ist an das Luca–Netzwerk angeschlossen.
QR–Codes am Eingang des jeweiligen Amtes/der Einrichtung ermöglichen ein schnelles Einchecken. Im Falle einer Corona–Infektion soll das Luca–System dabei helfen, Infektionsketten besser und schneller nachzuverfolgen. Das Luca–System basiert auf Freiwilligkeit. Für Bürger*innen, die die Handy–App nicht nutzen, steht die Stadtverwaltung selbstverständlich auch offen. Sie müssen jedoch nach wie vor ein Kontaktformular ausfüllen.
Änderungen sind aufgrund der aktuellen Pandemielage jederzeit möglich
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass für die Stadtbücherei, die Volkshochschule, die Musikschule und die Galerie sowie das Museum im Alten Bau andere Zugangsregelungen gelten. Diese sind derzeit bereits entsprechend strenger und müssen auch bis auf Weiteres so fortgeführt werden.
PM Stadt Geislingen an der Steige